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Thema: Auslagenersatz §§ 13, 13a UKlaG

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard Auslagenersatz §§ 13, 13a UKlaG

    Wer gem. §§ 13, 13a UKlaG von einem Carrier Auskunft zu Nutzerdaten verlangt, um einen Unterlassungsanspruch durchsetzen zu können, hat dem Anbieter nach Abs. 3 der Norm einen "angemessenen Ausgleich für die Erteilung der Auskunft" zu leisten.
    Viele Carrier machen es umsonst, häufig werden Beträge in Höhe dessen verlangt, was der Staat nach JVEG erstatten muss: 18,00 € (Nr. 200 Anlage 3 JVEG).

    Manche Anbeiter versuchen, Anfrager abzuschrecken und/oder sich die Taschen vollzumachen. Beispielhaft: die 3U Telekom GmbH, die möchte 52,36 € brutto haben für einmal im Rechner gucken.

  2. #2
    Urgestein
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    Standard

    Da sollte man es wohl mal auf eine Klage ankommen lassen.
    sastef

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