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Thema: Gewerbedienst / Gewerbe-Scout / Mov-Portal

  1. #21
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    Ist mir gerade aufgefallen: auf die eMail mit dem so genannten "Korrekturabzug" des Grafikers habe ich überhaupt nicht reagiert. Wieso kommt jetzt eine Rechnung? Laut Telefonat sollte ja nur der Grafikerentwurf NOCHMAL zugeschickt werden, den ich ja vorher nie erhalten habe.

    Nachtigall, ick hör dir trapsen.
    Cape Town

  2. #22
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ist es nicht so das der Kunde den Korrekturabzug erst freigeben muss?
    Ohne Freigabe kein Auftrag oder Vertrag. Insofern würde ich da jetzt mal nett die Sachen auf mich zukommen lassen. Im Zweifel dann immer noch mal nett Sachmängel aus dem Kaufvertrag geltend machen. Durch die fehlende Freigabe wäre ein etwaiger Mahnbescheid sehr gut angreifbar.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #23
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so das der Kunde den Korrekturabzug erst freigeben muss?
    Die Rechnung lautet auch nicht auf den korrekten Firmennamen und deshalb weiß ich, daß die Daten nicht von uns stammen.
    Geändert von schara56 (01.06.2019 um 07:15 Uhr) Grund: quote repariert
    Cape Town

  4. #24
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Dann wäre ich da mal ganz entspannt und würde die Sache aussitzen bzw. auf §241 BGB verweisen.

    § 241a
    Unbestellte Leistungen
    (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

    Da die Firmierung falsch ist, dürfte es dem Verkäufer schwer fallen ein Vertragsverhältnis zu begründen. Ich wäre das erstmal entspannt und zudem muss der dann ja aus der Reserve kommen und alles offenlegen. Bei derartigen Unternehmen eher unwahrscheinlich.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  5. #25
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    Man scheint richtig knapp bei Kasse zu sein. Die sog. "Rechnung" vom 24.05. sollte innerhalb von 14 Tagen ausgeglichen werden. Exakt 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ging bei der DC Call Connect GmbH eine Mahnung raus. Gleich mit 10 Euronen Mahngebühr.

    Eigenartig ist daß die Firma zwei verschiedene Schreibweisen verwendet.
    In der Fußzeile, der Unterschrift und im Adressfeld steht

    Call Connector GmbH
    Im Logo und im Handelsregister findet sich aber die Schreibweise

    Call Connect GmbH
    Cape Town

  6. #26
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    Das Spiel geht weiter:

    Heute kam ein Brief eines RA Andreas Welter, Inkassodienstleistungen, Braunsberger Str. 25, 41516 Grevenbroich, der unbedingt 169,50 € von mir haben will. Nein, stimmt nicht ganz. Er will es von meiner Firma, deren Name in den bisherigen einseitigen Versuchen, eine Vertragsbeziehung zu begründen, noch nirgendwo aufgetaucht ist. Und er benennt - sicherlich ganz fest davon überzeugt, dass dies so korrekt ist - eine "Agentur Gewerbedienst" als meine bzw. unsere Vertragspartnerin.

    Und er legt eine Kopie des Auftrages mit einer Unterschrift bei, die ich eindeutig als Fälschung erkannt habe.

    Jetzt schauen wir mal, was dieser Herr Rechtsanwalt zu einer Strafanzeige gegen seine Mandanten sagt.
    Cape Town

  7. #27
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    Interessante Fundstellen im Netz:

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  8. #28
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der Knabe hat einschlägige Erfahrungen im (unsauberen) Mahnwesen
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    Inkasso durch Rechtsanwalt Andreas Welter Grevenbroich
    Zahlt der Betroffene nicht, bekommt er Post von dem Kollegen Rechtsanwalt Andreas Welter, Braunsberger Straße 25, 41516 Grevenbroich. Rechtsanwalt Welter droht für den Fall einer Nichtzahlung mit der Einleitung gerichtlicher Schritte.

  9. #29
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    I.K. Mediendienst gehört zu den gleichen Abzockern wie DC Call Connect. Diese hieß nämlich früher U.K. Online Mediendienst GmbH. Hierbei stehen "I.K." sowie "U.K." jeweils für die Initialen der abzockenden Inhaber. In Ermangelung eines "Ü" im englischen Alphabet hat man sich für die umlautfreie Version entschieden.
    Cape Town

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