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Thema: SPAM & Inkasso:Wie erfolgt eine wirksame Rücksendung der Post "Empfänger unbekannt"?

  1. #11
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    @Investi: Der Umsachlag war im oziellen Stil in geld mit GOGREEN frakiert, sonst nicht. Das Inkasso [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] scheint es zumindest zu geben.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (hier eine ähnlcieh Diskussion)

    Mich würde mal interessieren wie die es geschafft haben, aus "Falscher Naahme" (unbekannt verzogen) den richtigen Namen "Falscher Name" mit einer 17J. veralteten Meldeadresse rauszukriegen und den Brief zu den Eltern zuzustellen.
    Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich, aber die Recherchetechnik und Quellen wären mal interssanter weise zu wissen. Wer kennt sich da aus?
    Geändert von deekay (20.07.2019 um 23:37 Uhr) Grund: Klarnamen entfernt

  2. #12
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    ....mal ein kleines Update: Die Briefe vom Inkasso kommen weiterhin mit immer höheren Gebühren (2xmonatlich). Jetzt hat man wohl mit der PVZ also dem Gläubiger gesprochen und fordert jetzt erstmalig vor dem Eröffnungen des Mahnverfahrens wieder die Ursprungssumme von 100eur statt der 400eur inkl. Anwaltskosten und Mahngebühren.

    Wie erfolgt eine Zustellung des Mahnbescheides eigentlich? Dort wohne ich ja nicht, aber da meine Eltern ja den selben Nachnahme haben steht an der Tür, also könnte man ja ein Einwurfeinschreiben zustellen oder wie läuft das bei Mahnverfahren ab?

  3. #13
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Christian123 Beitrag anzeigen
    Wie erfolgt eine Zustellung des Mahnbescheides eigentlich?... Einwurfeinschreiben ... oder wie läuft das bei Mahnverfahren ab?
    Eine Zustellung eines Briefs vom Gericht erfolgt nicht per Einschreiben, das ist etwas Anderes. Die Zustellung kann auch durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Trifft er den Empfänger nicht an, kann er durch Einwurf in den Briefkasten zustellen. Deine Eltern müssen nichts bestätigen, das macht der Postbote bzw. der Gerichtsvollzieher. Hier nachzulesen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (eine Lektüre der §§ 166 ff. ZPO wäre auch sinnvoll).

    Sind deine Eltern da, können sie die Annahme mit "Unser Sohn wohnt nicht mehr hier" ablehnen und die Herausgabe deiner Adresse verweigern. Wahrscheinlich bekommen es Gericht und Gläubiger aber über das Melderegister heraus.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #14
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    Einen gerichtlichen, echten Mahnbescheid erkennt man am gelben Briefumschlag sowie an der Tatsache, dass er mit Postzustellungsurkunde zugestellt wird. Erkennbar am Vermerk des Postboten auf dem Umschlag.
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  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    War da nicht auch mal was dass ein MB der an eine andere als die Meldeadresse zugestellt wird ungültig ist?
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #16
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    Vorsicht!
    Der MB ist nicht ungültig. Wenn der Empfänger von der Zustellung erfährt, sollte er Widerspruch einlegen, sonst kann Vollstreckungsbescheid ergehen. Das Gericht geht zunächst davon aus, dass die angegebene Adresse richtig ist, und damit von einer wirksamen Zustellung aus.
    Eine kompetente rechtliche Beratung dürfte hier angebracht sein.

  7. #17
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Der MB ist nicht ungültig. Wenn der Empfänger von der Zustellung erfährt, sollte er Widerspruch einlegen, sonst kann Vollstreckungsbescheid ergehen. .
    Wie soll er davon erfahren, wenn die Adresse falsch ist?
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    Eine Öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO) ist bei Mahnbescheiden nicht möglich.[4] Daher muss dem Antragsteller bei Antragstellung eine zustellfähige Anschrift des Schuldners vorliegen.

  8. #18
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Christian123 Beitrag anzeigen
    Jetzt hat man wohl mit der PVZ also dem Gläubiger gesprochen und fordert jetzt erstmalig vor dem Eröffnungen des Mahnverfahrens wieder die Ursprungssumme von 100eur statt der 400eur inkl. Anwaltskosten und Mahngebühren.
    PVZ hat bisher noch kein einziges Gerichtsverfahren geführt. Sie sind - auch nach eigener Aussage - lediglich Dienstleister für andere Unternehmen in der Betreuung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften. Man kann weder auf der Homepage von PVZ noch auf anderem Weg einen Vertrag mit der PVZ abschliessen.

    Bisher hat die PVZ lediglich durch Aufplusterungen mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Inkassobriefen und Anwaltsschreiben geglänzt. Zuerst wird i.d.R. ein Inkassodienst eingeschaltet.
    Das waren bisher z.Bsp.
    - GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH aus Osnabrück (sehr penetrantes Unternehmen mit absolut unfreundlcihen Telefonisten/-innen/-xyz)
    - Phoenix Inkasso GmbH aus Seevetal
    - Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH aus Osnabrück

    Bringt dies keinen Erfolg, dann folgen Rechtsanwälte:
    - RAe Dr. Geys-Lehmann, Hellmuth & Coll. aus Leipzig (behaupten grosskotzig, ihnen lägen die Verträge vor, auf Aufforderung zur Übersendung müssen sie aber erst bei der Mandantin angefordert werden, woraufhin die Mandantin grosszügig aus Kulanz ihre betrügerische Forderung aufgibt)
    - RAe Knorz.Schütz.Lawyers aus Karlsruhe (vertraten auch schon den Muster-Spammer Burda-Verlagsgruppe)

    Die Anwälte wollen grosszügigerweise aber nur ihre eigenen Kosten erstattet haben, die vorher angefallenen Inkassodienste werden nicht mal versuchsweise eingefordert.

    Zur PVZ findet sich webweit lediglich eine einzige gerichtliche Entscheidung, bei der es jedoch um Provisionszahlungen an einen Vertragspartner ging. Klagen und Urteile gegen Kunden/Abonnenten sind nicht zu finden.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #19
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Klagen und Urteile gegen Kunden/Abonnenten sind nicht zu finden.
    Wenn es auch nur eine einzige ( und erfolgreiche) Klage gäbe, würde es mit Riesentamtam
    als Nebelkerze im WWW rausposaunt werden.

  10. #20
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    hi

    Ich hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Lieferungen von hochpreisigen Zeitschriften wie z.B. den Spiegel. Kurz davor gab es illegale Werbeanrufe bei denen mir solche Abos angeboten wurden. Dabei ist aber niemals der eigentliche Lieferant wie z.b. die PVZ Stockelsdorf oder ähnlich genannten worden.

    Die PVZ (und die anderen Lieferanten) haben dann einfach eine Rechnung geschickt. Lastschriften waren nicht möglich. Die Call-Center hatten da offensichtlich fehlerhafte Bankverbindungen weitergegeben ;-)

    Deshalb hatte ich dann Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen bekommen. Da ich aber noch nie mit der PVZ bzw. einem der anderen Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen hatte wurden die Rechnungen und Mahnungen einfach abgelegt. Ohne rechtsgültigen Vertrag gibt es halt keine Kohle.

    Ich hab das dann einfach ausgesessen. Auch die Schreiben von Inkassobüros hab ich deswegen ignoriert. Bisher wurde noch nie auf Zahlung geklagt.

    So wie es sich mir darstellt wissen die Zeitschriftenlieferanten sehr wohl das die Abo-Verträge im Grunde auf wackeligen Beinen stehen. Unverlangte Zeitschriftenlieferungen muss man halt nicht bezahlen.

    Wenn die klagen würden müssten die auch die Hosen runterlassen und das Zustandekommen des Abo-Vertrags nachweisen. Dabei müssen die dann die Kette wie der Lead zu ihnen gekommen ist offenlegen. Das scheuen die wie der Teufel das Weihwasser.

    PVZ & Co ist sehr wohl bewusst das ein - meiner Ansicht nach nicht unerheblicher - Teil der Zeitschriften-Abos unrechtmässig zustande gekommen ist.

    Die haben diese passive Vorgehensweise sicherlich schon einkalkuliert. Die paar Opfer die so wie ich stur bleiben mindern den Gewinn leider nicht stark genug und das Geschäftsmodell mit den Cold-Calls für Abos rechnet sich :-(

    Rainer

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