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Thema: SPAM & Inkasso:Wie erfolgt eine wirksame Rücksendung der Post "Empfänger unbekannt"?

  1. #21
    Mitglied
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    Zu #19
    Wenn z.B. unter der Anschrift der Eltern, siehe # 11, zugestellt wird.

  2. #22
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Zur PVZ findet sich webweit lediglich eine einzige gerichtliche Entscheidung, bei der es jedoch um Provisionszahlungen an einen Vertragspartner ging. Klagen und Urteile gegen Kunden/Abonnenten sind nicht zu finden.
    Es gibt keinen Hinweis im WWW auf (echte) gerichtliche Mahnbescheide von PVZ. Ein MB kostet
    mindestens 32€.
    Ein simpler Widerspruch und PVZ müßte klagen und gewinnen, um diese Kosten erstattet zu bekommen.
    Das weiß der Laden ganz genau und verzichtet daher die Drohung mit MB umzusetzen
    Insofern ist die Debatte in Bezug auf PVZ müßig, ob und wie eine Zustellung erfolgt/erfolgen könnte.

  3. #23
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Arthur - für Newbies gilt aber trotzdem - lieber vorher blöd gefragt als hinterher blöd geschaut... (tm by Opa)
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  4. #24
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Mein Kommentar bezieht sich nicht auf den Fragesteller....

  5. #25
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Mein Kommentar bezieht sich nicht auf den Fragesteller....
    Der Fragesteller ist aber derjenige, der die Frage nach Form und Weg einer Zustellung stellte. Irgendwie verstehe ich gerade die Zusammenhänge nicht.

    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Hinweis im WWW auf (echte) gerichtliche Mahnbescheide von PVZ. Ein MB kostet
    mindestens 32€.
    Ein simpler Widerspruch und PVZ müßte klagen und gewinnen, um diese Kosten erstattet zu bekommen.
    Das weiß der Laden ganz genau und verzichtet daher die Drohung mit MB umzusetzen
    Insofern ist die Debatte in Bezug auf PVZ müßig, ob und wie eine Zustellung erfolgt/erfolgen könnte.
    Nichts anderes habe ich behauptet. Mir erschliesst sich auch hier der Zusammenhang nicht.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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