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Thema: Spoof-Anrufe: jedes Mal andere Nummer

  1. #21
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Carrier, die damit auffallen, dass sie gehäuft Spoofing-Anrufe durchleiten, sollten per Beschluss der BNETZA gesperrt werden können.
    Das wäre wahrscheinlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Irgendwann könnten alle Carrier auf der Sperrliste landen.

    Ich denke eher an eine Option "auf Spoof-Nummern prüfen und ggf. abweisen." Das müsste beim inländischen Provider IMHO möglich sein. Sollte es auf dem Router auch funktionieren - um so besser.

    Prüfbar wäre z.B.
    • von ausländischer Leitung wird inländische Rufnummer übermittelt
    • es wird eine Nummer aus einem nicht vorhandenen Ortsnetz übermittelt


    Leider bin ich kein Fernmeldeexperte und kann nichts dazu sagen, was auffindbar ist und was nicht. Insbesondere mit VoIP (Sipgate...) scheinen einige Schweinigeleien möglich zu sein, die nicht so leicht zu erkennen sind.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  2. #22
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    14:02
    0241505396

  3. #23
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    Insbesondere mit VoIP (Sipgate...) scheinen einige Schweinigeleien möglich zu sein, die nicht so leicht zu erkennen sind.
    Damit kannst du alles vortäuschen, was du willst, habe ich bei meinem Besuch in der Türkei selbst gesehen

    Einzig sinnvoll wäre meines Erachtens eine Abschaltung dieser Funktion, denn für (legale) Telefonate braucht die niemand ...

  4. #24
    Deekaner Avatar von deekay
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    14.54 Uhr - 08072523071
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #25
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich bin immer noch dafür das es eine internationale Routing Vereinbarung gibt und diese Spooferei gesetzlich untersagt wird. Wer sich nicht dran halten will, darf übers Fernamt telefonieren....
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #26
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Auch wenn das Spoofing an sich illegal ist, bietet es für Inkassobüros, Journalisten oder Anwälte doch einen gewissen Mehrwert, wenn diese Technologie für Ermittlung oder Recherche genutzt wird.
    Eine etwas merkwürdige Rechtfertigung.
    Was ist Call-ID-Spoofing? - So schützen Sie sich
    Die Ratschläge sind ja durchaus richtig helfen aber nicht bei zufallsgeneriertem Massenspoofing.

  7. #27
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Technisch wäre so einiges möglich, aber ich weiß auch nicht recht, ob ich das möchte.
    Das ist absolut einfach umzusetzen. Jeder TK-Anbieter wird gesetzlich durch die BNetzA verpflichtet, bei Übernahme eines Gespräches von seinem Kunden zu prüfen, ob die übertragenen Parameter zu dem hinterlegten Vertrag passen. Bei Übergabe des Telefonates in ein fremdes Netz bestätigt der übergebende Carrier, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und die Prüfung positiv ausgefallen ist. Sollte eine weitere Übergabe an einen Dritten Carrier notwendig sein, hat diese Bestätigng dahingehend zu erfolgen, dass dem übergebenden Carrier diese Prüfung von den vorangegangenen Carriern jeweils bestätigt wurde.

    Im internationalen Massstab gilt das ebenfalls.
    Allein die bei einer Übernahme eines Telefonates durch einen deutschen Carrier aus einem ausländischen Netz durchgeführte simple Plausibilitätsprüfung sollte die Durch- und/oder Weiterleitung eines türkischen Gespräches mit aufgesetzter deutscher Ortsnetzkennzahl verhindern.

    Solche Regularien zu erstellen ist durch die Mitgliedschaft der BNetzA in verschiedenen Organisationen wie z.Bsp. BEREC, IRG, CEPT, ITU, RSPG oder RSC durchaus auch vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung sicherlich kein Hexenwerk.

    Rein technisch ist das eh kein Problem. Nach Umstellung der Telekommunikation auf VoIP sollten entsprechende Protokolle (analog zu http, ftp, smtp usw.) leicht zu erstellen und zu implementieren sein.

    Beispiel:

    - Kunde übergibt ein Gespräch durch Anwahl einer beliebigen Nummer an seinen Carrier (z.Bsp. DTAG, Vodafone, e-plus usw)
    - Carrier prüft die übermittelten Verbindungsdaten
    - Wenn Ergebnis der Prüfung: abgehende Rufnummer ist dem Kunden zugeteilt
    - Folge: Gespräch wird an den Angerufenen weitergeleitet bzw. an dessen Carrier übergeben. Incl. Bestätigung, dass der eigene Kunde keine Fakenummern übermittelt hat.
    - Wenn Ergbnis der Prüfung: abgehende Rufnummer ist dem Kunden weder zugeteilt noch in einer Liste der dem Kunden erlaubten Spoof-Nummern* (z.Bsp. im Falle von Niederlassungen einer Firma oder bei regulär arbeitenden Call-Centern) erfasst
    - Folge: Gesprächsaufbau wird abgebrochen. Kunde erhält Bandansage, dass die Konfiguration seines Endgerätes nicht dem geltenden Protokoll entspricht.

    Ein weiterer Prüfungsschritt könnte sein, die abgehende Rufnummer mit der Liste der durch die BNetzA überhaupt vergebenen Rufnummern abzugleichen.

    * Es gibt Unternehmen, die viele Standorte haben (BASF, Audi, Samsung, REWE und unzählige mehr), aber nur über eine zentrale Rufnummer erreichbar sein wollen. In diesem Fall muss beim Carrier ein Antrag gestellt werden, dass die einzelnen Niederlassungen diese zentrale Nummer als Kennung verwenden dürfen. Der notwendige Mehraufwand sollte es wert sein, den Missbrauch auch der Nummern dieser Unternehmen zu unterbinden.
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  8. #28
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Auch wenn das Spoofing an sich illegal ist, bietet es für Inkassobüros, Journalisten oder Anwälte doch einen gewissen Mehrwert, wenn diese Technologie für Ermittlung oder Recherche genutzt wird.
    Für diese Zwecke braucht es keines Spoofings, sondern lediglich der Rufnummernunterdrückung. Damit wird weder ein Irrtum erweckt noch ein Dritter durch den potentiellen Missbrauch seiner Rufnummer geschädigt.

    Spoofing selbst ist jedoch nicht iollegal. Es gibt unzählige legitime Gründe für Spoofing. Der einfachste Grund ist zum Beispiel der, dass Frau Bundeskanzlerin nicht mit Anzeige Ihrer Durchwahlnummer aus ihrem Büro heraustelefoniert. Und genau so machen es auch tausende Vorstandschefs multinationaler Konzerne. Sie übermitteln alle die Nummer ihrer Telefonzentrale oder des Vorzimmers. Auch dies ist bereits Spoofing. Aber zulässig.
    Investi
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  9. #29
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Eine möglicherweise naive Frage: Gibt es bzw sind Spoofanrufe auf Smartphones bekannt?

  10. #30
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Technisch gesehen geht das wohl genau wie beim Festnetz. Bei meinem Smartphone, das ich seit 1 Jahr habe, kam bisher kein einziger Werbeanruf (gespooft oder ungespooft). Bei dem ollen Klapphandy waren Werbeanrufe ebenfalls extrem selten.

    Auf $Arbeit im Büro hatte ich in den ganzen Jahren einen einzigen Werbeanruf einer Versicherungs-Leads-Zecke, die es geschafft hat, die internen Durchwahlnummern der Firma rauszukriegen.

    Das allermeiste kommt @home im Festnetz.
    Goofy
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