Der Kontoinhaber kann gutgläubig gewesen sein - oder nicht. Das zu prüfen obliegt der Staatsanwaltschaft. Vielleicht hätte sie wenigstens ein paar Spuren in Richtung des Kontoinhabers finden können.

Ist von der Bafin schon was gekommen? So ein Konto gehört sich doch innerhalb von Stunden eingefroren oder gelöscht.

Wuschel