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Thema: Üblich für Verstöße Hamburger Brauch

  1. #11
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    Ich verstehe leider nicht, was geklärt ist und was nicht. Ich verstehe nur, daß Ralgert scheinbar keinerlei Vorstellung hat, wie das durchzusetzen ist, es aber irgendwie selbst probieren will. Da sag ich Vorsicht, das wird teuer. Man kann nicht vom Gericht festsetzen lassen, das angerufene Gericht verweist auch nicht an das Amtsgericht, wenn es meint, es gibt weniger als 5.000. Es läuft anders: Der Verletzte setzt fest und der Verletzer sagt „Leck mich“ und dann klagt der Verletzte dann sagen wir auf 5001 und der Richter verweist nicht zurück, sondern entscheidet. Etwa, daß es bei diesem tollen Gericht sagen wir mal nur 500 Euro gibt und der Verletzte das gesamte Verfahren zu 90 % bezahlen muß. Macht dann mit Gerichtskosten, Gegen- und eigenem Anwalt und selbst nach Abzug der Vertragsstrafenzahlung noch immer lockere paar Tausend Miese. Verschätzt und an der falschen Stelle gespart kann ich da nur sagen.
    sastef

  2. #12
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    Danke für die Info. Das ist ja wesentlich, wenn man in der Sache recht bekommt, aber nur wegen der Höhe auf den Kosten sitzen bleibt.
    Umgehung von Willkür ist scheinbar nicht drin und die Abschätzung sollte dann ein in der Sache erfahrender Anwalt machen. Bin halt davon ausgegangen, daß man vorm AG keine vernünftigen Urteile bekommt (Unkenntnis vom Richter und Nasenfaktor) und man es lieber sofort vorm LG probiert.
    ____
    IANAL

  3. #13
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Alte Volksweisheiten die immer wieder zutreffen, auch hier

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  4. #14
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    Der Unterlassungsschuldner sitzt in Würzburg, ich in München.
    Das Unternehmen, was durch Umfrage seine Bekanntheit herausfinden möchte, und mir bis dato unbekannt war, sitzt selbst wieder in München.
    Ich habe nach billigem Ermessen 5100€ festgesetz, welche bis zu einer Zahlung binnen Wochenfrist auf 1000€ ermäßigen. Ferner habe ich eine weitere Unterlassungserklärung mit der Mindestsumme 5100€. Ärgerlich ist jedoch, dass es in München nur zur Vertretung bereite Anwälte auf Honorarbasis gibt. Sprich, bei den 1000€ mit Anwalt würde sowieso nur der Anwalt verdienen und normalerweise zahlt man noch drauf.
    Komisch ist ja, dass ja das AG München selbst im Kontext des 612 BGB von Anwaltskosten i.H.v. 300€ / Stunde ausgeht.

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass hier durch die Richter versucht wird derartige Verfahren zu blocken. Geringe Streitwerte und hohe Kosten, sollen als Hürde für die Verfolgung durch den Betroffenen abschrecken. Auf der anderen Seite ist hier ja der andere Weg, die Nichteinhaltung der Sperrliste und eine unerlaubte Handlung nach 823 BGB offensichtlich. Da im §823 der Schadenersatz geregelt ist, sollte ein Anspruch bestehen. Die Höhe ist eben das Problem.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #16
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    Das Unternehmen, was durch Umfrage seine Bekanntheit herausfinden möchte, und mir bis dato unbekannt war, sitzt selbst wieder in München.
    Ich habe nach billigem Ermessen 5100€ festgesetz, welche bis zu einer Zahlung binnen Wochenfrist auf 1000€ ermäßigen.
    Das kann klappen, wenn der Schuldner "aus Lästigkeitsgründen" direkt den geringeren Betrag zahlt. Wenn nicht und die Sache vor Gericht geht, liefert ein solcher Vorschlag der Gegenseite und dem Gericht ein willkommenes Argument dafür, dass die angeblich nach Billigkeit bestimmten 5.001,00 € völlig übersetzt seien.

  7. #17
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    Kann man eigentlich auch beim Auftraggeber solcher Umfragen das Unterlassen verlangen?

  8. #18
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    Zitat Zitat von Lifeguard78 Beitrag anzeigen
    Kann man eigentlich auch beim Auftraggeber solcher Umfragen das Unterlassen verlangen?
    Klar.
    sastef

  9. #19
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    Danke Radan und Sastef.
    Wie sieht es aus, mit der Liste der guten Referenzkunden. Kann man die auch anschreiben, dass die bitte in Zukunft bei der beauftragung dieses Unternehmens achten sollen, mich nicht anzurufen?

  10. #20
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    Also das mit dem Lästigkeitsgründen scheint gefruchtet zu haben. Nun mal abwarten, ob auch noch die erweiterte Strafbeschwerte kommt.

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