Zitat von Lifeguard78 Also das mit dem Lästigkeitsgründen scheint gefruchtet zu haben. Nun mal abwarten, ob auch noch die erweiterte Strafbeschwerte kommt. Hä?
sastef
Zitat von radan Wenn nicht und die Sache vor Gericht geht, liefert ein solcher Vorschlag der Gegenseite und dem Gericht ein willkommenes Argument dafür, dass die angeblich nach Billigkeit bestimmten 5.001,00 € völlig übersetzt seien. Ja, das dachte ich mir auch so.
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