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Thema: Telefonwerbung für/der Libify Technologies GmbH

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Telefonwerbung für/der Libify Technologies GmbH

    Nach vorgeschalteter, natürlich ungefragter Pseudo-Umfrage wird versucht, einen Hausnotrufservice einer

    Libify Technologies GmbH
    Rüdesheimer Sr. 11
    80668 München

    zu verkaufen.

    Als auch Nachweiszwecken Interesse angegeben wird, kommt von dort auch ein Paket mit einem solchen Gerät.

    Auf Unterlassung verbotener Telefonwerbung in Anspruch genommen, sieht der Geschäftsführer des Unternehmens eine Verantwortung leider, leider nicht:

    wir sind jedoch - gemäß dem Vertrag mit dem Call-Center - lediglich der Empfänger der Daten, um die gewünschten Bestellungen der Kunden zu erhalten und auszuführen. Die Kundengewinnung, die Datenerfassung sowie die Telefonwerbung liegt im alleinigen Ermessen des Call-Centers. Zu diesem Zweck besteht das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Call-Center.
    und

    weil wir nicht für die Generierung von Kunden durch Marketing sondern lediglich für die Ausführung von Bestellungen über unsere Produkte verantwortlich sind.

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Interessant. Na dann muss laut DSGVO ja ein Datenverarbeitungsvertrag vorliegen :-)

    Den Hausnotruf darfst du dann auch sicherlich behalten. Soll das Callcenter ihn mal zurückfordern -denn:

    Zu diesem Zweck besteht das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Call-Center.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zu diesem Zweck besteht das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Call-Center.
    Steile These! Das wird das AG München / LG München I dem Herrn Geschäftsführer sicher einmal erklären wollen. Stammkapital der Gesellschaft reicht für eine längere Diskussion sicher aus...
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  4. #4
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    hi

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Den Hausnotruf darfst du dann auch sicherlich behalten. Soll das Callcenter ihn mal zurückfordern -denn:
    das würde dann mal drauf ankommen lassen ;-)

    wenn die so eine Steilvorlage liefern sollte man die schon ausnutzen.

    sollen die doch mal Lehrgeld zahlen

    Rainer

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die Bewertungen sind nicht gerade berauschend:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    aber nicht nur die:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Hausnotruf Vergleich: Ergebnisse sind beunruhigend

  6. #6
    Mitglied
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Interessant. Na dann muss laut DSGVO ja ein Datenverarbeitungsvertrag vorliegen :-)

    Den Hausnotruf darfst du dann auch sicherlich behalten. Soll das Callcenter ihn mal zurückfordern -denn:
    Hat man als Betroffener selbst die Möglichkeit zu prüfen ob ein Datenverarbeitungsvertrag vorliegt oder darf das nur die Aufsichtsbehörde prüfen?

  7. #7
    Urgestein
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    Die Behauptung, das Callcenter handele nach dessen freiem, eigenem Ermessen, ist geradezu eine Einbahnstraße, die zur Haftung dieses Auftraggebers führt.
    sastef

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von sog. Beobachter Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Geschäftsführer
    gemäß dem Vertrag mit dem Call-Center
    Also liegt ein Vertrag zwischen CC und Libify vor.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #9
    Senior Mitglied
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    Ob das Callcenter wirklich ein reiner Wiederverkäufer ist, mage ich aus Erfahrung bezweifeln. Da sicherlich nicht nur Hardware Vertragsbestandteil ist, kommt der Anbieter aus der Nummer nicht so billig raus.
    ____
    IANAL

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