Ich habe zunächst sowohl an die Schule als auch an die Meldebehörde ein TF5 verschickt, ohne rechtlichen Schnickschnack bezüglich Verwendung der Daten für werbliche Zwecke, weil ich zunächst auf die Antworten und Begründungen gespannt bin.
Gestern ereichte mich eine erste und kurze Teilanwort der Schule. Eine zweite Antwort mit detailiert Auskunft soll von der Schule innerhalb der gesetzten Frist in ca. 2 Wochen erfolgen.
In der kurzen Teilanwort schreibt der Datenschutzbeauftragte der Schule:
Zudem wurden die von mir angeforderten Infos zu Aufsichtsbehörden (Datenschutzrechtlich und Schulrechtlich) mitgeteilt.Ich bitte um Entschuldigung, falls Sie sich durch unsere Werbung belästigt fühlen. Wir als staatlich anerkannter und gemeinnütziger Schulträger haben Ihnen diese Postkarte aufgrund einer Gruppenauskunft nach §46 Bundesmeldegesetz im öffentlichen Interesse in Erfüllung unserer Aufgaben als Ersatzschule nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz zugeschickt. Wir sind zusammen mit den staatlichen Schulen die Verfassungsmäßigen Träger der schulischen Bildung und Erziehung. Da es kein vollständiges Verzeichnis der Christen beim Melderegister gibt, sind wir als Bekenntnisschule darauf angewiesen, auf diese Weise zu informieren und herauszufinden, wer Interesse an dieser besonderen Schulart haben könnte."
Das rest ist allgemeines zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Schule und eine bitte für ein gemeinsames persönliches Gespräch, weil die Schule ständig an der Verbessrung des Datenschutzes arbeite.
Ich kann zumindest der ersten Anwort nicht entnehmen, dass man zukünftig bereit ist die Praxis zu beenden. Ganz im Gegenteil. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass man auf diese Gruppenauskünfte nach §46 BMG angewiesen ist um die beauskunftete Daten für werbliche Zwecke zu verwenden.
Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen an die Schule eine Aufforderung zur Unterlassungserklärung nachzuschieben.
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