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Thema: 086544079013: Wenatex Das Schlafsystem GmbH - nervt mit Werbeanruf / Cold-Call

  1. #21
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Österreicher lügen doch nicht.
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #22
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Wobei der Nachweis der Einwilligung beim Verantwortlichen liegt laut DSGVO. Also ruhig mal nett eskalieren, nebenbei ist doch sicher auch der ein oder andere Mitbewerber daran interessiert gegen einen solchen UWG Verstoß vorzugehen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #23
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    hi

    Nach mehrfachem Nachbohren warte ich immer noch auf den Nachweis für das Einverständnis zu dem Werbeanruf der Firma Wenatex Das Schlafsystem GmbH ;-(

    Wenatex schreibt mir:

    betreffend Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass uns ein den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Einverständnis zur werblichen Kontaktaufnahme vorgelegen hat.
    das wurde schon mehrfach behauptet aber immer noch nicht nachgewiesen :-(

    Das Einverständnis haben Sie laut den uns vorliegenden Informationen am xx.xx.2019 um xx:xx Uhr erteilt.
    sogar mit Uhrzeit. Das ist gut. So ein Einverständnis muss ja wasserdicht dokumentiert sein.

    aber jetzt kommt der Hammer:

    Das Einverständnis liegt uns nicht in einer an Sie übermittelbaren Form vor. Dies ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
    ist das in eine zerbrechliche Schiefertafel gemeisselt und kann daher nicht an mich übermittelt werden?

    oder wurde das Einverständnis illegal gesammelt worden bzw. kommt aus einer dubiosen Quelle?

    ich könnte mir auch vorstellen das das Einverständnis einfach gefälscht wurde und deshalb nicht an mich übermittelt werden kann. Dann würde die Fälschung ja auffliegen.


    Das mit dem gesetzlich nicht vorgeschrieben ist ein Irrtum seitens Wenatex.

    Ob ich wie und wem gegenüber ein Einverständnis gegeben habe ist sicher in einem EDV-System als Datensatz gespeichert. In einer Datenbank, als Email oder ähnlich. Diese Information ist zwingend mit meiner Identität verknüpft. Über meinem Namen, meine Telefonnummer, meine Adresse oder sonstige Daten.

    Damit ist die Firma Wenatex sehr wohl verpflichtet mir die die Einverständniserklärung umfassen mir auch entsprechend der DSGVO zu beauskunften.

    Die Weigerung dies zu tun ist meiner Ansicht nach ein Indiz das hier was faul ist und der Werbeanruf von Wenatex eventuell doch illegal war.

    Wenn alles in Ordnung wäre könnte Wenatex mir einfach eine Kopie der Einverständniserklärung zusenden. Wenn da dann alles passt ist die Sache geklärt und alle sind zufrieden.

    Da aber dies bis jetzt nicht passiert ist befeuert das Spekulationen. Und die gehen da eher zu Lasten von Wenatex.

    Insbesondere da Wenatex schon mal [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] mit mind. einem fehlenden Werbeeinverständnis hatte und deshalb eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro zahlen musste.

    Rainer

  4. #24
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    hi

    ich hab die Wenatex Das Schlafsystem GmbH auch über Facebook aufgefordert mir den Nachweis für das Einverständnis zu dem Werbeanruf vorzulegen.

    bis jetzt hab ich das nicht bekommen

    Dafür wurde ich von Wenatex auf Facebook gesperrt. Meine Bewertung auf FB wurde auch gelöscht.

    Wenn man also bei Wenatex seine Rechte geltend macht gehen die auf Tauchstation.

    Ich denke Wenatex hat da ein schlechtes Gewissen bzw. weis genau das die illegale Werbung treiben und blocken daher.

    Rainer

  5. #25
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    Das Einverständnis liegt uns nicht in einer an Sie übermittelbaren Form vor. Dies ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
    Hier irrt WEMATEX (siehe Artikel 15 Absatz 3 DSGVO) Das wäre mal ein guter Grund, die bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu verpetzen.

  6. #26
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    hi

    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    Hier irrt WEMATEX (siehe Artikel 15 Absatz 3 DSGVO) Das wäre mal ein guter Grund, die bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu verpetzen.
    ich vermute das die sich da nicht irren sondern bewusst mauern und mir das angeblich vorliegende Werbeeinverständnis von mir gar nicht rausgeben wollen.

    Meine Aufforderung mir das vorzulegen habe ich denen schon Anfang August geschickt. Die dazu von der DSGVO vorgesehene Frist ist deutlich überschritten.

    Damit verstösst die Wenatex gegen geltendes Recht.

    Rainer

  7. #27
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Meine Aufforderung mir das vorzulegen habe ich denen schon Anfang August geschickt. Die dazu von der DSGVO vorgesehene Frist ist deutlich überschritten.

    Damit verstösst die Wenatex gegen geltendes Recht.
    Na dann - ab zum Landesdatenschutzbeauftragten! Sie verlassen sich darauf, dass du nichts unternimmst.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  8. #28
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    Dann legen sie halt einen gefälschten DOI vor. Hatte ich schon zwei Mal. Die DOI's waren nachweislich gefälscht, weil ich zu dieser Zeit gar keinen Zugriff auf das Internet hatte. Und das wars dann. Habe bis jetzt kein Gesetz gefunden, dass das unter Strafe stellt.
    Zitat Zitat von rainer
    Meine Aufforderung mir das vorzulegen habe ich denen schon Anfang August geschickt. Die dazu von der DSGVO vorgesehene Frist ist deutlich überschritten.
    Das ist allerdings Bußgeld bewehrt, wenn die "überlastete Behörde" dafür Zeit hat.

    Das einzige was man mit der Einbeziehung der Datenschützer erreichen kann, ist, dass die Spammer damit Arbeit und Kosten haben und die Datenschützer ein Auge auf die haben. Aber ich denke, "die üblichen Verdächtigen" sind dort hinlänglich bekannt.

  9. #29
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    hallo,

    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    Dann legen sie halt einen gefälschten DOI vor. Hatte ich schon zwei Mal. Die DOI's waren nachweislich gefälscht, weil ich zu dieser Zeit gar keinen Zugriff auf das Internet hatte. Und das wars dann. Habe bis jetzt kein Gesetz gefunden, dass das unter Strafe stellt.
    Ich denke das ist Betrug

    Ich werde beim nächsten der mir einen gefälschten DOI vorlegt eine Strafanzeige wg. Betrug erstatten. Mal sehen was da dann rumkommt.

    Gruss

    ein wenig hoffnungsvoller Rainer

  10. #30
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Mal sehen was da dann rumkommt.
    Etwa das:
    ppffffrrrrrrrrrz
    Da müsste man schon Glück haben und an einen StA geraten, der engagiert gegen Wirtschaftskriminalität vorgeht.
    Gefühlte 90 % der Staatsanwälte in Deutschland machen das nicht. Weil sie keine Lust haben oder es nicht können oder beides.
    Ergebnis meistens: Verfahrenseinstellung mit üblichem Blabla.
    Goofy
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