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Thema: 0800-503535040 | E. Optimum AG macht ColdCalls

  1. #11
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    Die Idee ist gut.
    Hab ja genug AB auf der FB. Da die Gewinnbummler mitunter auch mal eine 0800 Nummer benutzen, kann es Dir passieren, dass Du die komplette Bandansage drauf hast.
    Ich werde trotzdem jetzt statt die 0800 Nummer ganz abzuwürgen, extra für die eine Ansage draufsprechen, dass sie mich gern mal.... mit einer regulären Festnetznummer anrufen könne, oder ihren Spruch auf den NAS-Speicher quatschen können.

    offtopic:
    Und weil heute Sysadmintag ist: Danke und huldige ich den geduldigen Sysadmins für ihre Arbeit
    Geändert von isenaecher (26.07.2019 um 14:39 Uhr) Grund: Sysadminhuldigung vergessen ;-)

  2. #12
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ich habe die e.optimum am 24.07.2019 per Mail (an den Datenschutzbeauftragten) aufgefordert, mir innerhalb von zwei Wochen eine Datenauskunft gemäß DSGVO mitzuteilen.

    Vom 26.07. datiert erhielt ich zunächst ein Schreiben, in dem man mir mitteilt
    - meine Daten gesperrt zu haben

    und um folgendes bittet
    Wir bitten um Verständnis das wir Ihrem Auskunftsersuchen wegen der komplexen Prozesse der Energiewirtschaft nicht innerhalb der von Ihnen gesetzetn Frist nachkommen können. Wir werden Ihr Auskunftsersuchen schnellstmöglich innerhalb der in Art. 12 III DSGVO geregelten Fristen beantworten
    Ich gebe zu, meine zwei Wochen waren etwas wagemutig... Aber da ich bis heute keine Antwort habe, und am 29.08. per Fax um eine Stellungnahme gebeten habe, warum man meine Auskunft nicht beantwortet, stelle ich fest:

    Die e.optimum AG verstösst gegen die Regelungen der DSGVO und weigert sich, mir nach einem ColdCall Auskunft zu erteilen. Es heisst ganz eindeutig in Art. 12 III DSGVO:

    3. Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15-22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern sie nichts anderes angibt.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Das ist so nicht ganz richtig. Sie können eine Nachfrist erhalten, wenn sie so wie getan auf komplexe Proezsse verweisen und damit eine vollumfängliche und umfassende Datenschutzauskunft liefern. Darauf kannst du sie dann nett festnageln.
    Aber ich tippe mal wieder auf die altbekannten Strukturen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  4. #14
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ich habe keine Begründung für eine Fristverlängerung erhalten bisher
    Geändert von deekay (06.09.2019 um 08:06 Uhr)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Dann doch mal nett das Anforderungsschreiben per Fax an den LDSB mit dem Hinweis das ein Verstoss gegen Betroffenenrechte vorliegt.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #16
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die e.optimum habe mir bereits am 20.08. geantwortet. Der Brief kam aber nie an. Wie dem auch sei, auf Nachfrage hat man mir alles noch einmal gesendet. Die Datenerhebung und Übermittlung an die e.optimum AG erfolgte durch folgenden Adressdienstleister:

    Indima Drect GmbH
    Stuttgarter Str. 41
    75179 Pforzheim

    Diese Firma kenne ich nicht, habe nie von ihr gehört und dieser Firme liegt kein Werbeeinverständnis von mir vor.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #17
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Indima Drect GmbH
    Für Google: Indima Direct GmbH
    Indima direct
    Adressen bilden das Herzstück und die Basis jeder Direktmarketing-Aktivität.
    Wir bieten Ihnen die passenden Postkäufer-, Abonnenten- und Datenbankadressen
    für Ihre Neukundengewinnung.

  8. #18
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Diese Firma kenne ich nicht, habe nie von ihr gehört und dieser Firme liegt kein Werbeeinverständnis von mir vor.
    Indima ist ein wirklich seeeeehr alter Kunde von uns. Die erste Erwähnung fand dieser Spam-Spezialist bereits vor über 16 Jahren in diesem -> Thread.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #19
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Indima ist ein wirklich seeeeehr alter Kunde von uns. ... vor über 16 Jahren in diesem -> Thread.
    Das heißt, ihm hat in 16 Jahren niemand das Handwerk gelegt. :-(
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #20
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    Man sollte die Wirkung des Vorgehens gegen Spamer nicht überschätzen. Die staatlichen Datenschutzbeauftragten sind überlasstet, personell nicht gut ausgestattet und werden von oben nicht danach beurteilt, ob sie Erfolge erzielen.
    Die Urteile gegen Spamer und die Unterlassungsverpflichtungen wirken nur für den jeweiligen Einzelfall, sind von der Zahl im Verhältnis zu den Spams gering und werden von den Spamern in Kauf genommen. Sie fallen offensichtlich kostenmäßig zu den Verdienstmöglichkeiten durch Spam nicht ins Gewicht.

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