Das LDI NRW weiß da selber nicht was es tut. Es ist doch klar das man Daten nicht löschen darf, welche steuerlich oder sonst wie rechtlich relevant sind. Bei diesen Betroffenenanfragen musst Du die Daten 4 Jahre vorhalten im Datenschutzmanagement System um nachweisen zu können das Betroffenenrechte eingehalten wurden. Dieses Löschen, so wie es dargestellt wird, ist ein klarer Verstoß gegen diese Betroffenenrechte und dazu hätte nach Art. 19 DSGVO eine Mitteilung erfolgen müssen. Da ein Vertrag vorlag der widerrufen wurde, dieser hat ja eine steuerliche Rechtsfolge, sind die Unterlagen im Buchhaltungssystem nach GOBD vorzuhalten. Die Meinung man löscht alles und gut ist, ist nach dem Beck Eintrag vom Simitis und Golla nicht so gemeint das Daten die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1c erhoben wurden gelöscht werden dürfen. Es muss stattdessen die Sperrung erfolgen, mit anschließender Löschung nach Fristablauf der Aufbewahrungsfrist. Aber die Stümper sind halt da nicht clever genug, ein fähiger Anwalt dreht denen da ein nettes Strick draus. Die Zwickmühle dürfte sich nämlich aus der o.g. Situation ergeben. Durch eine gezielte Nachfrage und dem bestätigen lassen der Löschung, könntest Du da nett was mit bewirken.... Entweder beim Datenschutz oder bei anderen Behörden.
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