Das ist abzocke, legt am besten direkt auf oder setzt euch mit der deutsche interludum gmbh in verbindung.
Das ist abzocke, legt am besten direkt auf oder setzt euch mit der deutsche interludum gmbh in verbindung.
Grade hat mich jemand vom deutschen lottoclub angerufen, gestern war es eine von der deutsche interludum gmbh.
Alle beide anruferinnen arbeiten angeblich in der buchhaltung und babbeln mir den selben unsinn vor. Die wollen letztendlich nur deine iban haben.
hi
aus meiner Sicht gibt es nur zwei Anlässe um sich mit der Interludum in Verbindung zu setzen:
=> denen einen T5F aufs Auge zu drücken
=> ein Anwaltschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
ev. dann noch einen dritten Anlass falls es von denen keine Unterlassungserklärung gibt:
=> Klage auf Unterlassung bei dem zuständigen Gericht
ich denke ne andere "Sprache" verstehen die nicht
Rainer
Lass die doch nett abbuchen.... Mit der IBAN können die wenig anfangen, spätestens nach der ersten Rückbuchung zahlen die massive Gebühren. Nettes Ding am Rande dürfte die Tatsache sein, dass Banken sehr gereizt auf Kunden reagieren die falsche Lastschriften einreichen und man durchaus damit rechnen darf das diese Kunden und Firmen kein Konto mehr erhalten. Schufa und andere vermerken derartige Dinge sehr gründlich. Wichtig ist deshalb das Konto im Auge zu behalten und die Dinge detailiert zu beschreiben in den Schreiben an die eigene und fremde Bank wegen der unzulässigen Abbuchung.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
Neue Runde neues Glück. Soeben hatte ich einen Anruf über die 0202-71699411
Inzwiswchen hat natürlich auch das Thema Corona das Script unserer Lottobimmler erobert. Und so bietet der "Lottoclub der deutschen Interludum GmbH" einen Lottoservice an. Damit man keine Ziehung mehr verpasst und falls Lottostellen geschlossen sind. Und das ganze für tolle drei Monate - und wenn man möchte auch danach. Denn: "Wir sind uns ja einig dass Bargeld das wichtigste Zahlungsmittel bleibt"
Leider hatte die CCA einen startken osteuropäischen Akzent und sprach sehr schnell. Dadurch habe ich sehr oft geschwiegen beim Anruf oder Rückfragen gemacht und sie hat einfach aufgelegt :-(
Beworben werden sollte also ein Lotto Abo für den Eurojackpot. Und weil wir ja gerade Corona haben, wird den Abzockopfern schön eingeflösst, dass es ja schön und bequem ist wenn man so einen Service nutzt und der "Lottoclub der deutschen Interludum Gmbh" das Konto plündert.
Interessant ist dabei diese Seite: whois:lotto-club.net/datenschutz.aspx
- Datenschutzhinweise noch auf Basis des BDSG
- Fehlende Cookie-Hinweise
Auch wenn dies nicht die Hauptseite von denen ist, ist das ein Ansatz denen zusätzlich an die Beine zu pinkeln
Geändert von deekay (05.05.2020 um 10:52 Uhr)
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
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IANAL
Nein, zum einen fehlen die konkreten Hinweise auf die Betroffenenrechte der DSGVO, das Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO wird gar nicht erwähnt, ist aber ein grundlegendes Recht des Betroffenen.
Aber denen kann geholfen werden. Die Wettbewerbszentrale freut sich über sowas und auch die "Aufsichtsbehörde" ist bei sowas immer nett mit einem Anschreiben dabei. Läuft.....
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
Man wundert sich halt schon, dass sich die Firma so aufführt. Immerhin hat sie eine staatliche Konzession (verlinkt rechts in der Box bei "Erlaubte gewerbliche Spielvermittler" auf: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
und diese Konzession bekommt man, wenn
Wenn da beim Datenschutzbeauftragten oder der Bundesnetzagentur Mängel bei der Firma Dr. Leise festgestellt werden: informieren diese Behörden automatisch das Niedersächsische Innenministerium, oder muss man da die Infos selbst hinsenden? Immerhin müsste ja dann mal die Konzessionsvergabe kritisch reflektiert werden ... aber vielleicht ist denen der Gedanke auch schon gedämmert, wenn jetzt der "Spielleiter" schreibt (evtl. eine Rolle, die sich aus Glücksspielrecht ergibt???) und nicht mehr die Kundenbetreuung.Niedersächs. Glücksspielgesetz, § 4 Erlaubnis
(1) 1 Die Erlaubnis zur Veranstaltung, Durchführung oder Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels setzt voraus, dass
(...)
5. der Veranstalter oder Vermittler zuverlässig ist, insbesondere die Gewähr dafür bietet, dass die Veranstaltung und die Vermittlung ordnungsgemäß und für die Spielteilnehmer sowie für die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar durchgeführt wird, (...)
Geändert von markusk (06.05.2020 um 21:49 Uhr)
Die Frage mit der Konzession ist durchaus relevant, zumal ja gerade die Klassenlotterien und ihre "Partner" nicht so ganz unschuldig sind an der ganzen Werbeanruf Situation. Daher könnte der Ansatz hier nachhaltige Wirkung zeigen. Interessant auch, dass die Sache mit eine niedersächsischen Lizenz versehen ist, wenn sich das Unternehmen in Havixbeck / NRW ansiedelt. Der Kreis Coesfeld bzw. die Bezirksregierung Münster dürften hier auch ein gesteigertes Interesse haben, denn Glücksspielsteuer entsteht am Ort des Betriebes, das ist hier also NRW. Alles das sind ungeklärte Fragen die man sicherlich stellen darf im Hinblick mit dem Unternehmen. Richtig interessant könnte es werden, wenn wir im Bereich der Einwilligungen für diese "Werbeanrufe" sind, denn da ist nicht nur das UWG und die DSGVO im Spiel, da könnte es für den Verantwortlichen erheblich eng werden, wenn sich mehrere "Betroffene" an die Aufsichtsbehörde wenden oder gar Strafantrag nach §268 bzw. §269 STGB stellen und damit die Zuverlässigkeit des Betreibers betroffen ist. Hier ergeben sich wirklich Konstellationen bei denen das Unternehmen gut beraten wäre Transparenz zu zeigen und insbesondere die Betroffenenrechte ernst zu nehmen und eine angemessene und zeitnahe Kommunikation stattfinden zu lassen.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
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