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Thema: 023614978761: illegaler Werbeanruf - daydreams FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH

  1. #11
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    hi

    auf meinen T5F den ich am 20.11.19 um 15:23 an die FTM Freizeit- und Trendmarketing Verwaltungsgesellschaft mbH geschickt hatte wurde mir innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Auskunft erteilt :-(

    Erst auf Nachfrage vor einige Tagen habe ich vor einigen Tagen ein Fax mit der Faxkennung "Burda Direkt Services GmbH" bekommen.

    Darin schreibt die FTM:

    "... aufgrund Ihrer heutigen telefonischen Anfrage erhalten Sie unsere Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vom 20.11.2019 nochmals in Kopie"

    An diesem Schreiben ist die Antwort auf mein T5F der FTM angehängt. Ich interpretiere das so dass FTM behaupet das sie die Antwort schon an mich geschickt hatten.

    Dieses Schreiben datiert auf dem 20.11.2019 :-()

    Wenn das mit der Datumsangabe vom 20. stimmt dann waren die kurz vor Feierabend noch sehr fleissig und haben innerhalb weniger Stunden eine Antwort auf mein T5F verfasst :-()

    Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich mir das aber nicht vorstellen. Ich gehe davon aus das hier nachdem ich nachdrücklich nachgefasst hatte die Antwort einfach zurückdatiert wurde.

    Leider ist die Antwort unvollständig!

    Es fehlen z.B. die Angaben woher die meine pers. Daten haben und an wen sie diese genau weitergegeben haben.

    Inzwischen hat sich bei mir jemand von der Firma SBC Office Group GmbH Zweigniederlassung Deutschland aus Berlin oder Mörfelden-Walldorf ( so ganz ist mir das jetzt nicht klar) gemeldet. Dies sei die Firma die angerufen hätte :-() Mir wurde versprochen das ich von denen jetzt noch Auskünfte bekommen würde.

    da bin ich mal gespannt

    Gruss
    Rainer

  2. #12
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    Mörfelden-Walldorf
    Gut, dass du es erwähnst. In den vergangenen Tagen kamen Cold-Calls aus dem Vorwahl-Bereich 06105 (Mörfelden-Walldorf[).
    Einmal wieder verzerrt und unverständlich und einmal wollten die mir als "Firma SBC" einen Reisegutschein andrehen.

  3. #13
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    hi

    welche Telefonnummer?

    Rainer

  4. #14
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    061059969891
    061059969892

  5. #15
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    hi

    Zitat Zitat von carkiller08 Beitrag anzeigen
    061059969891
    die Nr. kann ich bestätigen.

    von der hatte ich vor einigen Tagen mal wieder einen illegalen Werbeanruf für daydreams.

    Die Anruferin war die Frau Irne M. von der SBC Office Group GmbH Kooperationspartner der Freizeit und Trendmarketing GmbH

    Bin zum Schein mal wieder drauf eingegangen. Bei dem Cold-Call wurde auch eine Aufzeichnung angefertigt.

    Rainer

  6. #16
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    hi

    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi
    und wieder mal hat mich die Firma FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG - daydreams - mit einem illegalen Werbeanruf belästigt.
    dazu die Bundesnetzagentur zur 061059969891

    Sehr geehrter Herr [rainer],

    hiermit kommen wir auf Ihre Beschwerde vom xx.12.2019 mit dem Aktenzeichen EB-xxxxxxx zu Rufnummernmissbrauch durch belästigendes Anrufverhalten zurück. Zu dem gleichen Sachverhalt sind hier noch weitere Beschwerden eingegangen.

    Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass die belästigenden Anrufversuche voraussichtlich mittels eines automatischen Anwählprogramms generiert wurden.

    Solche Anwählprogramme werden regelmäßig von Call-Centern zur Steuerung ihres Anrufaufkommens verwendet. Hierbei werden gleichzeitig mehrere Rufnummern angewählt. Sobald der erste der Angerufenen das Gespräch entgegennimmt, werden die anderen laufenden Anrufe abgebrochen, die Rufnummern auf Wiedervorlage gelegt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut angewählt. Sofern ein Call-Center bei den Anrufen die eigene Rufnummer übermittelt, kann diese im Telefondisplay des Angerufenen erscheinen. Beim Einsatz eines predictive Dialer soll im Wesentlichen kein Rückruf der im Telefondisplay angezeigten Rufnummer provoziert werden, sondern tatsächlich ein Telefongespräch mit einem Mitarbeiter eines Call-Centers aufgebaut werden.

    Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum konkreten Anrufverhalten für Call-Center und damit auch zur Konfiguration von predictive Dialern. Aufgrund der Anzahl und der Umstände der Anrufversuche (Uhrzeit, Anwahlwiederholungen, usw.) kann es jedoch zu einer unangemessenen Belästigung der Angerufenen kommen und damit einen Verstoß gegen § 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründen. Das Gesetz lässt jedoch offen, was unter einer unangemessenen Belästigung zu verstehen ist.

    Aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur die Verantwortlichen für die belästigenden Anrufversuche gerügt und auf die Rechtslage hingewiesen. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, ihr Anrufverhalten entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass es zukünftig zu keinen belästigenden Anrufversuchen mehr kommt. Sollten daraufhin erneut Beschwerden zu belästigenden Anrufversuchen des Unternehmens eingehen, haben wir uns weitere Maßnahmen nach § 67 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorbehalten. Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 TKG sicherzustellen.

    Sollte die von Ihnen in Ihrer Beschwerde genannte Rufnummer oder weitere Rufnummern künftig nochmals bei Ihnen in belästigender Weise in Erscheinung treten, teilen Sie dies bitte der Bundesnetzagentur mit. Alle Informationen, die als sachdienliche Hinweise benötigt werden, finden Sie auf dem Online-Beschwerdeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Bundesnetzagentur

    das war wohl leider nur ein Wattebausch :-(

    Rainer

  7. #17
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    Immerhin überhaupt eine Reaktion und eine Antwort.
    Auf eine Beschwerde von mir in anderer Sache (Hahn Solar) habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen, obwohl ich weiß, dass sich viele Angerufene beschwert haben.

  8. #18
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    Welche Verantwortlichen gerügt wurden, schreibt die BNetzA leider nicht .

    SBC Office Group GmbH (mutmaßliche als Call-Center)?
    FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (mutmaßlich begünstigtes Unternehmen , Auftraggeber)
    Beide oder nur eine von beiden?

  9. #19
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Öffentlichkeit bringt Behörden auf Trab!

    Dann an die Presse.

    Folgende bohrenden Fragen wären angebracht:
    1. Warum hat man es trotz zahlreicher Beschwerden bei einer Ermahnung belassen?
    2. Wieviel muss sich eine Firma zuschulden kommen lassen, bis ein Bußgeld verhängt wird?
    3. Was passiert mit dem durch das Fehlverhalten generierten Gewinn?
    4. Wie steht es mit einer Gewinnabschöpfung nach [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]?
    5. Was wäre das mindeste Bußgeld, um den [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu erfüllen?


    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #20
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum konkreten Anrufverhalten für Call-Center und damit auch zur Konfiguration von predictive Dialern.
    [sarkasmus]Ein Gesetz muß her![/sarkasmus]

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