Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
Was kann man in diesem Fall vom Betreuer verlangen?
Nichts. Nur das, was der Familienrichter anordnet; s.o.
Wenn du heraus findest, wer der Betreuer ist, könnte man ihn bitten, mit ihr zu Reden. Aber es ist für Außenstehende so gut wie unmöglich in Erfahrung zu bringen, ob jemand Betreut wird und in welchem Umfang. Meist wird es so sein, daß sich ein Betreuer für einen Vorgang meldet und die Betreuungsurkunde vorlegt.
Mein Vorschlag: 1. bei Verdacht auf Straftaten Anzeige stellen und den Dingen ihren Lauf lassen.
2. Betreuung bei ihrem Amtsgericht anregen. Dies kann jeder machen.