Eine Datenauskunft muss vollständig und vollumfassend sein, insbesondere muss die Datenherkunft benannt werden. Da unbedingt nachhaken, alleine die nicht vorhandene Nennung der Datenherkunft dürfte bei der Aufsichtsbehörde massiv ins Gewicht fallen. Stumpf anfragen ob die Daten direkt oder indirekt erhoben wurden entweder Art. 13 oder 14 DSGVO.
Sagen die Art. 13 dann müssen die den Nachweis erbringen, bei Art. 14 den Erheber der Daten nennen. ISt es Art. 13 dann sind die 100% verantwortlich und Du solltest die auf einen ggf. tätigen Auftragsverarbeiter festnageln. Streitwert 5000 Euro ist nett bei sowas und auch die Pforzheimer haben da gerade einige Dinge am Fackeln....
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