Dieses herrliche Spamfax möchte ich Euch nicht vorenthalten. Die Kanzlei Von Langdorf, Weidenbach & Dudek scheint ganz hochqualifizierte Adressdaten zu nutzen (PLZ und Ort fehlen) erworben zu haben, um Firmen aus OWL per Fax anzuspammen. Hintergrund ist eine Gemeinschaftsklage, um Schadenersatzansprüche aus dem Tonenies-Lockdown geltend zu machen.
Es werden "Schadensersatzansprüche im Durcschnitt von 15.000 EUR für möglich" gehalten
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Herr Von Langsdorf, Herr Weidenbach, und Herr Dudek...haben Sie Faxspamming nötig? Oder geht es eher um das Prestiges einer Kanzlei für Medizinrecht?
Herr Von Langsdorf, Herr Weidenbach, und Herr Dudek...ist Ihnen das UWG bekannt?
Herr Von Langsdorf, Herr Weidenbach, und Herr Dudek......sind Ihnen die Bestimmungen zu Werbung der BRAO und BORA bekannt?
I. Gesetzliche Regelungen in BRAO und BORA
Werbung ist dem Rechtsanwalt gemäß § 43 b BRAO „nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist“. Näher geregelt ist die anwaltliche Werbung in den §§ 6 - 10 BORA. Diese behandeln insbesondere:
Das Gebot der Sachlichkeit und Berufsbezogenheit der Werbung (§ 6 Abs. 1 BORA);
Das Verbot der Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 BORA);
Hinweise auf Mandate und Mandanten (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BORA);
Die Anwaltliche Werbung durch Dritte (§ 6 Abs. 3 BORA);
Die Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit (§ 7 BORA);
Die Bezeichnung als Mediator (§ 7a BORA);
Die Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit (§ 8 BORA);
Kurzbezeichnungen bei gemeinschaftlicher Berufsausübung (§ 9 BORA);
Die Briefbogengestaltung (§ 10 BORA).
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