Outsourcingworld GmbH sucht für ein B to B Projekt (Verkauf von zertifizierten Schutzmasken, sofort lieferbar von seriösem Lieferanten) gute erfahrene Outbound Agenten. Homeoffice oder Agentur ist beides möglich. Freie Zeiteinteilung, Vollzeit nicht notwendig, Telefoniezeiten zu normalen Arbeitstagen Mo- Fr. von 8 bis 17 Uhr. Kleinste Verkaufseinheit ergibt 70 Euro Provision. Durchschnittsprovision liegt weit höher. Auszahlung nach erfolgtem Verkauf ist wöchentlich möglich, wenn gewünscht auch in Euro ansonsten Umrechnung zu Tageskurs. Kein Power Dialing, sie bestimmen ihr Tempo selbst und erhalten fest zugeordnete Adressen. Technik, geprüfte Adressen, Telefonie wird gestellt. Bei Interesse: Bitte Kontakt unter: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Beigefügte Unterlagen werden nur PDF s akzeptiert (kein Word). Bitte fügen Sie auch eine Sprachprobe bei, die Sie unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] können.
Hallo Herr W. v. Z. - wieso glauben Sie, dass Sie Atemschutzmasken per Outbound-Telefonie vertreiben müssten?
Lesen Sie doch mal ein wenig in der einschlägigen Literatur nach, etwa

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - I ZR 53/99 - [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

Bei der Beurteilung der Frage, ob der Anrufer von einer mutmaßlichen Einwilligung des anzurufenden Gewerbetreibenden ausgehen konnte, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen.
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - I ZR 27/08 - [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein sachliches Interesse des Anzurufenden vermutet werden
Mich würde interessieren, wie Sie das im Bestreitensfalle nachweisen wollen.

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