Ja klar. Das ändert aber weder etwas daran, daß die Erklärung des Mitarbeiters angenommen werden kann, noch daran, daß mit einer solchen Erklärung die Wiederholungsgefahr bezüglich des Unternehmens, hier also der Inhaberin nicht ausgeräumt ist. Aber drei Viertel der Beschwerdeführer lassen sich damit schon einmal abwimmeln. Deshalb gibts das ja auch unaufgefordert.
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