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Thema: Vorgebliches Testabo für das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche - Vorsicht Abzocke

  1. #1
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    Standard Vorgebliches Testabo für das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche - Vorsicht Abzocke

    Ca. im März 2020 erhielt ich einen unerlaubten Telefonanruf. Dabei wollte mir die Anruferin ein Probeabo für das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche zukommen lassen.
    Zunächst habe ich das abgelehnt da ich sowieso nicht dazu komme diese Zeitschriften zu lesen.
    Die Anruferin erzählte mir, dass das jeweilige Probeabo kostenlos sei und außerdem AUTOMATISCH ENDEN würde.
    So ließ ich mich schließlich doch zu diesen Probeabos überreden.
    Als dann einige Zeit später vom Verlag die Bestätigungen über das jeweils abgeschlossene Probeabo kamen war dort keine Rede davon dass das Abo automatisch enden würde.
    Dessen ungeachtet habe ich beide Abos unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung per E-Mail am 23.03.2020 sofort zum Ablauf des jeweiligen vorgeblichen Testabos gekündigt.
    Seither werde ich unablässig mit Zahlungserinnerungen torpediert.

    Auf die erfolgten Kündigungen habe ich - nachdem ich weitere Zahlungsaufforderungen erhalten habe - nochmals mit E-Mails vom 05.04.2020, 02.05.2020, 13.05.2020 darauf hingewiesen, dass ich längst gekündigt hatte und gebeten nun endlich diese ungerechtfertigten Mahnungen/ Zahlungserinnerungen einzustellen. Die E-Mails habe ich jeweils teils an 2 verschiedene E-Mail Adressen gesandt - also für das Handelsblatt an 2 E-Mailadressen und für die Wirtschaftswoche an 2 E-Mailadressen.
    Nachdem ich am 11.05.2020 wieder Mahnungen vom Handelsblatt und der Wirtschaftswoche erhalten hatte und am 14.05.2020 schließlich alles mit einem Mitarbeiter dort (Herrn. W..) besprochen habe, habe ich am selben Tag auf Anweisung von Herrn W. nochmals alle E-Mails in Kopie an die von Ihm genannte E-Mail-Adresse [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] bzw. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gesandt.
    Er stimmte zu dass die Kündigungen vorliegen und meinte er gäbe einen Vermerk in das Konto, dann würde das bei dem jeweiligen bearbeitenden Mitarbeiter aufploppen wenn meine E-Mail eingeht.

    Ich war der Meinung dass dieser unsägliche Terror nun ein Ende haben würde. Aber das war ein Irrtum. Heute kamen wieder 2 Schriebe. Im einen droht die Wirtschaftswoche mit Datum vom 31.08.2020 und der Bezeichnung 2. Mahnung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Im anderen droht die Wirtschaftswoche "mit der letzen außergerichtlichen Mahnung" und will eine Bestätigung ob ich gezahlt habe oder warum ich nicht zahle.
    Gleiche Geschichte mit dem Handelsblatt - wieder "Zahlungserinnerung".

    Ich kann nur eindringlich vor dieser Masche warnen. Trotz vielfacher E-Mails und persönlichem Telefonat wird die Kündigung ignoriert und der Mahnungsterror geht weiter.
    Auf meine E-Mails kommt keinerlei Antwort. Die Frage nach der Person die mir mit dem seinerzeitigen Cold Call die beiden Zeitschriften zu einem angeblich automatisch endenden Probeabo aufschwatzen wollte bzw. hat wird nicht beantwortet.

  2. #2
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    So was sollte man mit Einschreiben kündigen. Beim E-Mail kann sich die Empfängerseite immer herausreden, das nie bekommen zu haben. Mit illegalen Werbeanrufern macht man grundsätzlich keine Geschäfte. Die wollen immer nur Dein Bestes; Dein Geld.

  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    So was sollte man mit Einschreiben kündigen...
    Den Einschreibebrief sollte man in einem Fensterbriefumschlag verschicken und diesen vor dem Versand fotografieren. Sonst kann der Empfänger behaupten, einen leeren Briefumschlag erhalten zu haben.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Wenn man annimmt, dass dermaßen schon fast kriminelle Tricks angewendet werden, müßte man
    es unter Zeugen beim Postamt absenden. Das Foto könnte gefälscht sein bzw der Inhalt
    könnte nach dem Foto entnommen worden sein.

  5. #5
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Video machen, wie der Brief in der Post gefüllt wird und anschließend versendet wird.

  6. #6
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    hallo,

    Zitat Zitat von thomas1611 Beitrag anzeigen
    Video machen, wie der Brief in der Post gefüllt wird und anschließend versendet wird.
    dabei darauf achten das ohne Schnitt bzw. Unterbrechung das Eintüten des Schreibens ( im Video lesbar) und das Einwerfen im Postkasten gefilmt wird.

    nicht das jemand dann behauptet das zwischen dem Eintüten und dem Einwerfen der Inhalt des Einschreibens ausgetauscht wird.


    Als ich vor Jahren Arbeitsrecht im Studium belegt hatte habe ich gelernt wie man rechtssicher Einschreiben verschickt. Handys zum Filmen gab es ja noch nicht.

    Der Dozent, ein ehemaliger Personalchef einer sehr grossen Firma hat uns von einem Fall erzählt bei dem er deswegen reingefallen ist.

    => Kündigung mit Einschreiben

    Der gekündigte hat dann beim Arbeitsgericht behauptet das er sehr wohl ein Einschreiben erhalten habe. Das wäre aber leer gewesen. Der Arbeitgeber hat den Prozess verloren.

    Der konnte ja nur den Zugang eines Einschreibens nachweisen. Aber nicht was in dem Einschreiben drin war. Bei der Vorlesung konnte man nach sehen wie stinksauer der Dozent war. Der wurde da reingelegt.


    Der Tipp unseres Dozenten:

    Brief von einem Zeugen durchlesen lassen, dann unter den Augen dieses Zeugen den Brief eintüten und zusammen mit dem Zeugen den Brief einwerfen oder beim Postamt aufgeben.


    Das hatte ich damals gelernt und behalten. Bei sehr wichtigen Schreiben hab ich das dann auch so gemacht. Musste aber nie auf den Zeugen zurückgreifen. Hatte aber immer was in der Hinterhand falls der rechtssichere Zugang meiner Schreiben bezweifelt wurden.

    Rainer

  7. #7
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    Rainer, dein Bespiel belegt eigentlich nur, wie daneben manche Richter sind.

    Und was machst du, wenn der Richter aus irgendeinem Grund dem Zeugen nicht glaubt/glauben will ?

  8. #8
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Ich hätte das Testabo gar nicht gekündigt.
    Ich habe kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Punkt.
    Und am Telefon schon zweimal nicht.
    Da sollen sie mir erstmal das Gegenteil beweisen - das kann ich aussitzen.
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  9. #9
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Rainer, dein Bespiel belegt eigentlich nur, wie daneben manche Richter sind.

    Und was machst du, wenn der Richter aus irgendeinem Grund dem Zeugen nicht glaubt/glauben will ?
    tja - da wird ein Video als Rückfallebene zusätzlich Sinn machen

    Rainer

  10. #10
    Senior Mitglied
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    hallo,

    Zitat Zitat von Speedy56 Beitrag anzeigen
    Ich hätte das Testabo gar nicht gekündigt.
    Ich habe kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Punkt.
    Und am Telefon schon zweimal nicht.
    Da sollen sie mir erstmal das Gegenteil beweisen - das kann ich aussitzen.
    sehe ich auch so. Die Taktik wende ich erfolgreich seit vielen Jahren an. Bei Cold-Calls für Zeitschriftenabos sage ich immer brav ja ;-)

    z.Zt. bekomme ich den Spiegel frei Haus geliefert.

    Wenn der Lieferant rummeckert und Mahnungen schickt sitze ich das wieder aus. Hab ich in den letzten Jahre x-mal erfolgreich so durchgezogen.

    Schreiben von Inkasso-Firmen ignoriere ich auch erfolgreich.

    Man braucht da halt ein dickes Fell. Hab ich aber ;-)

    Rainer

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