Hinweis:Dieser und die nachfolgenden Beiträge wurden aus der Presseschau 2013 ausgelagert, da sich eine eigene Diskussion um das Thema entwickelte.
Vorsorglicher Hinweis: Es geht hier um die echten Abmahnungen der Kanzlei, NICHT um die Trittbrettfahrer, die hier ihr eigenes Thema haben.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/#comments
Gestern habe ich über eine neue Form der Abmahnung berichtet. Es geht nicht um Filesharing im klassischen Sinne. Vielmehr verlangt die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U + C) im Namen einer “The Archive AG” 250 Euro Schadensersatz für das Betrachten eines Videostreams auf der Pornoseite “redtube”.
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