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Thema: Gewerkschaft der Polizei VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR 02161 3088658

  1. #1
    Mitglied
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    Böse Gewerkschaft der Polizei VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR 02161 3088658

    Im November wurden wir (Firma) mehrfach von dieser Rufnummer angerufen.
    Es meldete sich jemand als Herr S. von der Gewerkschaft der Polizei.
    Er ist Drücker für den Verkauf von Anzeigen in irgendwelchen Blättchen zur Verkehrserziehung.
    Da ich davon ausging, dass es sich um einen Trittbrettfahrer handelt, habe ich den
    Verantwortlichen des Landesbezirks NRW informiert.
    Nach eingen Tagen habe ich Antwort vom VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR, Anzeigenverwaltung bekommen.
    Es ist tatsächlich einer ihrer Mitarbeiter, der Anzeigen verkauft.
    Diese Firma, Rechtsform GmbH (nicht gemeinnützig) ist ein ganz normaler Marktteilnehmer.
    Und für diese gilt ebenfalls das Wettbewerbsrecht. Kaltaquise ist nun mal nicht gestattet.

    Also, VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR, irgendwelche Firmen anrufen,
    den eigenen Firmennamen verschleiern und am Telefon Anzeigen verkaufen, ist auch euch NICHT gestattet.

    In dem Schreiben wurde sogar nochmal versucht, Umsatz zu generieren.

    Nicht, dass ich bisher eine besonders hohe Meinung zur GdP hatte, aber jetzt...

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Fundstück passend zum Thema: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die IPA hat nach meinem Wissen auch versucht, gegen die Berichterstattung im Forum anzugehen....ohne Erfolg
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
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    Standard

    Wenn der Verlag das sogar zugibt, besteht kein Risiko, gegen den Anruf vorzugehen.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard Bin noch in Wartestellung

    Wenn man fest davon überzeugt ist, zu den vermeintlich Guten zu gehören.
    Dann meint man auch, über dem UWG §7 zu stehen
    Mal sehen, wie dort weiter reagiert wird.

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