Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ha ja im Oktober den Bundesrat passiert und wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es ist wohl seit 2.12.2020 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt.

Hat diese Gesetzt irgendwelche Auswirkungen auf unzulässige E-Mailwerbung oder Spam?

Zwecks
- evtl. Deckelung der Vertragsstrafe oder keine Vertragsstrafe mehr
- Streitwerthöhe
- Rechtsmißbräuchliche Abmahnungen wenn, die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen (könnte ja ein Argument der Spammer sein)
- usw. usf.

gibt es da schon erste Erkenntnisse?