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Thema: EKO-Punkt GmbH & Co. KG unerwünschte Postwerbung

  1. #11
    Senior Mitglied
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    @wuxel
    Ob Privat oder Firma, solange auf dem Brief die korrekte Adresse steht, muss die Deutsche Post die Sendung zustellen, auch wenn an dem Briefkasten ein Werbeverbot angebracht ist.
    Egal ob Privat oder Firma, du kannst nur gegen den Absender ein Werbeverbot aussprechen.
    janssen76@gmx.de

  2. #12
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    @wuxel
    Ob Privat oder Firma, solange auf dem Brief die korrekte Adresse steht, muss die Deutsche Post die Sendung zustellen, auch wenn an dem Briefkasten ein Werbeverbot angebracht ist.
    Egal ob Privat oder Firma, du kannst nur gegen den Absender ein Werbeverbot aussprechen.
    Das Werbeverbot gegenüber der Deutschen Post richtet sich an teiladressierte Werbung sowie an Werbung die mit angemieteten oder angekauften Adressen von der Deutschen Post erfolgt.
    Die Deutsche Post darf meine Adresse nicht mehr an andere für Werbezwecke oder zwecke des Adresshandels übermitteln.

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Womit ich gefühlte 90% der adressierten Briefwerbung erschlagen habe war damals das Werbeverbot für jede Spammerbude die unten bei den inflationären "Kabel Deutschland"-Briefen genannt wurde. Damals kam ja jede Woche ein neuer Brief von einer anderen Klitsche. Dazu noch ein Schreiben an Kabel Deutschland.
    Seither ist weitestgehend Ruhe im Briefkasten.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  4. #14
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    Bei mir war auch lange ruhe mit adressierter Briefwerbung bis ich die jetzige Briefwerbung erhalten habe.
    Möglicherweise gibt es einen neuen Stern am Himmel der Spammerbuden der die Adresse, woher die auch immer kommen, aktuell fröhlich verteilt. Dem gilt es jetzt nachzugehen und draufzuhauen damit das schnellstmöglich wieder abgestellt wird.

  5. #15
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    Ein Tipp, womit ich mich bei renitenten Briefversendern "bedanke": Den Inhalt des Briefes in ein neutrales Kuvert stecken, genaue Adresse drauf schreiben, dazu den Locherinhalt kippen und das Ganze unfrei in den Briefkasten werfen. Das hat bisher noch immer geholfen.

  6. #16
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    ...bei den inflationären "Kabel Deutschland"-Briefen ... jede Woche ein neuer Brief von einer anderen Klitsche...
    Jetzt weiß ich wenigstens, wieso wir uns anno 1997 ein versiegeltes Breitbandkabel im Keller verbeten haben.

    Anscheinend wissen die Kabelanbieter, dass das Haus nicht anschließbar ist.

    Wenn jetzt jemand das Haus anbohren will, dann für eine Glasfaserleitung. Ansonsten: raus hier, wir brauchen nichts.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Zitat Zitat von Erftwalk Beitrag anzeigen
    ... dazu den Locherinhalt kippen und das Ganze unfrei in den Briefkasten werfen. Das hat bisher noch immer geholfen.
    Mache ich schon lange. Besonders aufmerksam ist es ja, wenn schon ein adressierter Entsorgungsumschlag beigefügt wurde
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  8. #18
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    Ich habe heute die Antwort erhalten.

    Die Daten wurden aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erhoben um sie dann offensichtlich für werbliche Zweck zu nutzen. Man schreibt weiter, dass die Daten zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten öffentlich und frei zugänglich waren. Das ist soweit erst einmal auch korrekt. Allerdings wurden die Daten dort nicht freiwillig veröffentlicht. Denn es gibt auch hier, ähnlich wie bei dem Impressum, eine gesetzlichen Verpflichtung die Daten dort zu veröffentlichen. Man kann die Daten dort also nicht einfach wie z.B. bei einem Telefonbuch wieder löschen.

    Von daher ist und bleibt die Frage in wie weit überhaupt die Daten aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) für werbliche Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen.

    Zumindest Daten aus dem Impressum dürfen nicht für werbliche Zwecke verwendet werden.
    Gleiches müßte doch dann auch für die Daten aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gelten?

    Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

    4.3 Keine Verwendung der Daten aus dem Impressum
    Nicht zulässig ist hingegen das Auslesen der Daten aus einem Online-Impressum zum Zweck der
    werblichen Nutzung. Zwar sind diese Daten allgemein zugänglich, sie werden jedoch nicht freiwillig,
    sondern aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG bzw. § 55
    Abs. 2 RStV veröffentlicht. Mangels Freiwilligkeit der Veröffentlichung führt die Interessenabwägung
    gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO regelmäßig dazu, dass die werbliche Nutzung so erhobener Daten un-
    zulässig ist. Zur Vermeidung einer werblichen Ansprache mit diesen Daten kann ein Anbieter einer In-
    ternetseite vorsorglich einen Werbewiderspruch in sein Impressum aufnehmen.

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