Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 14 von 14

Thema: Personalisierte Werbung für Zahnzusatzversicherung der ERGO

  1. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2015
    Beiträge
    858

    Standard

    Die Herkunft (Datenquelle) ist nach Art. 14 DSGVO anzugeben.

  2. #12
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Die Herkunft (Datenquelle) ist nach Art. 14 DSGVO anzugeben.
    Deswegen mein Hinweis, dass dies bei sauber arbeitenden Unternehmen der Fall ist.

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Den meisten adressierten Werbesendungen ist in Mikroschrift ein Hinweis zur Herkunft der Adressdaten beigefügt. Dies ist zuminedest bei sauber arbeitenden Unternehmen der Fall.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
    Registriert seit
    08.03.2006
    Ort
    Hier *wink* (hemisphaericus forumsicus)
    Beiträge
    2.786

    Standard

    Kein Hinweis auf die Datenherkunft auf dem Wisch.
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  4. #14
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    Kein Hinweis auf die Datenherkunft auf dem Wisch.
    Ich würde erstmal die Antwort auf den T5F abwarten und dann mit dieser Antwort den LDSB um Bewertung der Angelegenheit bitten.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen