Danke Kontiki!
Aber hat evtl. jemand einen etwas schärfer formulierten Text? Möcht ja richtig Wirkung erzielen. Ausserdem finde ich den Titel "Widerruf der Genehmigung der Speicherung meiner Daten" in meinem Fall etwas unpassend, da ich niemals die Genehmigung zur Speicherung derselben gegeben habe. Es sei denn, die erfolgt stillschweigend, wenn man bei ner Umfrage teilnimmt (ist das so??? ). Für passende Links wär ich dankbar, ich hab nämlich beschlossen, die mal richtig auflaufen zu lassen .
Im übrigen wenn ihr denen nen T5F schickt sag ihnen doch das nach neuerem BGH Urteil Telefondirektmarketing verboten ist vergleich hierzu BGH XI ZR 76/98 vom 16.3.99 und sie euch doch bitte nachweisen sollen das sie eine konkludente Zustimmung dafür haben sollten sie dies nicht können oder binnen einer frist von 14 Tagen sich dazu nicht äußern sollten, ihr die Angelegenheit an euren Anwalt weitergebt. Der Gegebenenfalls den Schadensersatzanspruch prüft, als auch eine Anzeige beim Bundeskartellamt wegen verstoßes gegen §1 UWG sowie einen netten brief an den Landesdatenschutzbeauftragten.
Die reagieren darauf meist recht flott und suchen den Vergleich. Mit den Grafen von ingelsheim hatte ich zwar noch nicht zu tun dafür aber mit diversen Versicherungsheinis. Mir hat das bisher 4 Flaschen guten Wein verschafft ich empfehle da immer sich vorab mal in nem weingeschäft beraten zu lassen und sich die teuerste flasche auszusuchen die man dann dem Herrn nennen kann um die angelegenheit zu vergessen. Außerdem läßt danach solche Anrufe merklich nach.
Zitat von streets
Toller Tip!
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit, warum auch nicht, es hat ja Zeit.
soll das etwa ironie sein?Zitat von brk
Ist die Frage rhetorischer Natur?Zitat von streets
Das Kartellamt ist definitiv nicht für solche UWG-Verstöße zuständig.
Sowas kann man bequem auf dem Zivilweg durch authorisierte Verbraucherschutzverbände erledigen lassen. Dabei trägt man noch nicht mal ein Prozesskosten-Risiko.
MfG
L.
Proud member of the OTF Einstein-Team.
Hallo alle zusammen
ich kann sehr gut verstehen, dass ihr euch manchmal ärgert über die anrufe von servicecentern. aber es ist so, dass die menschen auf der anderen Seite des Telefons oft nicht wissen, wie oft der angerufene schon kontaktiert wurde. In diesem Moment wo man dann angemosert wird oder auf unfreundliche art abgewiesen wird, ist es natürlich dann auch etwas deprimierent für den anrufer.
es ist oft so, dass die Listen mit den Telefonnummern einfach von einem Mitarbeiter weitergegeben werden. oft weiß man nicht wie oft dieser Angerufene schon kontaktiert wurde und wie die gespräche vorher gelaufen sind.
Ist es nicht einfach möglich freundlich zu sagen, dass man kein Interesse hat. Oder sich einfach mal anzuhören was überhaupt Sache ist?
Ich meine die Mitarbeiter werden am Telefon ja nicht nur von einem ANgerufenen abgewiesen sondern direkt von mehreren.
Meistens werden so am Tag 200-300 Anrufe getätigt. Von Morgens 10.30 bis abends 19.00 Uhr.
ES ISTzwar so, dass die mitarbeiter psychologisch größtenteils geschult sind, und nicht sich angegreifen lassen, da sie sich denken, dass die angerufenen das telefon beschimpfen, aber es ist schon schöner wenn man freundlich abgewiesen wird.
es wäre also sehr nett, wenn man etwas freundlicher als angerufener wäre.
Danke uns schönen tag
Wenn die "Mitarbeiter" sich an das Gesetz (Anruf nur nach vorheriger Einwilligung!) halten würden, gäbe es von keinem Angerufenen eine Abweisung.Zitat von comova
Und da wunderst du dich noch, dass nicht jeder Angerufene begeistert ist?!Meistens werden so am Tag 200-300 Anrufe getätigt. Von Morgens 10.30 bis abends 19.00 Uhr.
Bei dieser Menge an Anrufen ist völlig klar, dass nicht jeder zugestimmt hat, also verstoßen die Anrufer bewußt gegen geltendes Recht und handeln mit Vorsatz.
Ich meine die Angerufenen werden am Telefon ja nicht nur von einem CCA belästigt sondern direkt von mehreren.Zitat von comova
(frei nach comova)
Und das manchmal im Minutentakt. Da die Angerufenen nicht psychologisch geschult sind, sollte ein psychologisch geschulter CCA über Feinheiten wie den Umgangston hinwegsehen können.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ergänzend:
Ach nee! Wenn ich einmal meinen "psychologischen Tag" habe, frage ich die CCAs gerne, ob sie 1.) als Privatpersonen auch belästigt würden und 2.) wie sie das fänden. Jetzt rate, was sie mir geantwortet haben...Zitat von comova
Möglich ist selbstverständlich immer alles. Bist Du eigentlich Telefonvertreterin für "cold cases" des Weingutes Reichsgraf von Ingelheim, oder woher kommt das Interesse für ausgerechnet diesen thread?Zitat von comova
Sag' mal...?!? An Deiner Stelle würde ich dazu eine Ratgeber-site eröffnen.Zitat von comova
Wie wär's mit [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] oder [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]?
Den link kannst Du dann ja in Dein [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] packen.
P.S. Was ist eigentlich "spinning"?
Geändert von Telekomunikacja (13.07.2006 um 10:34 Uhr) Grund: Korrektur
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