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Thema: Bestätigungslink für Newsletter kann Spam sein

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Humboldt-Strom
    Beiträge
    384

    Standard Bestätigungslink für Newsletter kann Spam sein

    Das ist zwar schon älter, aber das Urteil kenn ich noch nicht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Da vertreibt einer einen Newsletter, wenn sich einer einträgt gibt es erst eine Mail mit Bestätigungslink, damit auch ja keiner einen unverlangten Newsletter kriegt und dann kriegt er dafür noch einen reingewürgt.
    Find ich heftig.



  2. #2
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Bestätigungslink für Newsletter kann Spam sein

    Ich habe schon öfters einen ganzen Schwung "Newsletteranmeldungen" an meine Spamtrapadressen bekommen. IP und Timestamp des Eintragenden wurden nicht erwähnt, und der Bestätigungslink enthielt nur meine E-Mail-Adresse, keinen Zufallscode.
    Genau so etwas vermute ich im gegebenen Fall auch - Adressen geharvestet und fremdeingetragen.
    /.
    DocSnyder.
    --
    Friss, Spammer, friss: http://docsnyder.de/spl/forum/


  3. #3
    Mitglied Avatar von Dante Erbs
    Registriert seit
    19.07.2005
    Beiträge
    584

    Standard RE:Bestätigungslink für Newsletter kann Spam sein

    Das ist zwar schon älter, aber das Urteil kenn ich noch nicht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Da vertreibt einer einen Newsletter, wenn sich einer einträgt gibt es erst eine Mail mit Bestätigungslink, damit auch ja keiner einen unverlangten Newsletter kriegt und dann kriegt er dafür noch einen reingewürgt.
    Find ich heftig.
    Das Urteil ist in dieser Form missverständlich und wird offenbar von dem Autor des Artikels auch völlig falsch interpretiert.
    Tatsächlich hat es sich bei der Mail um der es in dem Prozess ging (nach Aussage des beteiligten Anwalts) selbst um massive Werbung ohne vorherige Anmeldung gehandelt, wie dies ja leider häufig in Form von Fake-Anmeldungen vorkommt. Kernaussage des Urteils ist die Tatsache, dass der Versender eines Newsletters auch nachweisen muss, dass dieser bestellt wurde. Das konnte der Versender in dem Verfahren nicht und wurde somit folgerichtig verurteilt.



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