Hallo !
Ich verkaufe ab und zu bei eBay diverse Sachen.
Jetzt habe ich einen höherwertigen Artikel für ca. 1500 Euro verkauft. Es war in der Auktion mehr als deutlich angegeben, das der Artikel aufgrund der Grösse nicht verschickt werden kann und abgeholt werden muss.
Nun hat mich der Gewinner der Auktion angeschrieben, das er den Artikel nicht abholen kann, da er zu weit weg wohnt und keine Zeit hat. Angeblich habe er den Auktionstext nicht vollständig gelesen.
Also ein Spassbieter...
Mittlerweile hat der Zeithöchstbietende den Artikel für ca. 800 Euro gekauft. Dieser hat den Artikel auch abgeholt, alles verlief korrekt.
Ich bin über den Spassbieter ziemlich sauer und würde ihm gerne so richtig schön ans Bein pinkeln.
Wie stehen die Chancen denjenigen auf Zahlung des Differenzbetrages (der Betrag, den ich jetzt durch sein Gebot weniger bekommen habe) zu verklagen ?
Gruß
Motte3009