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Thema: Musterschreiben für Ausfkunftersuchen nach §19 BDSG

  1. #1
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    Standard Musterschreiben für Ausfkunftersuchen nach §19 BDSG

    Hallo zusammen,
    gibt es auch irgenwo ein Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen nach §19 BDSG.....??
    Gruß
    Michael
    P.S .keine Rechtsberatung, sondern nur meine unwesentliche, revidierbare, unverbindliche, subjektive und sehr wahrscheinlich falsche Meinung.

  2. #2
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    T5F,_auch_TFFFFF, einfach den §19 ergänzen bzw. den §34 durch §19 ersetzen.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    BTW, bist du dir sicher, dass du den §19 meinst? Sprich, handelt es sich um eine öffentliche Stelle?
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  4. #4
    Neues Mitglied
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    Hallo,
    und Danke für die schnellen Antworten.
    Ja es geht um den §19....und um die Zulassungsstelle und das Einwohnermeldeamt.
    Da will ich einfach mal nachfragen, insbesondeer beim Einwohnermeldeamt´.
    Moin Hommer, ich wollte es mir mal einfach machen und dachte es gibt was Netz.....;-)
    Gruß Michael
    P.S .keine Rechtsberatung, sondern nur meine unwesentliche, revidierbare, unverbindliche, subjektive und sehr wahrscheinlich falsche Meinung.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Du kannst ja wie Homer schon geschrieben hat einfach ein Musterschreiben nehmen und dort §34 durch §19 ersetzen. Solche Schreiben findet man massenweise.

    Oder du tippst einfach selber einen Zweizeiler. Sinngemäß (und das ist nur als allgemeiner Vorschlag, nicht als Rechtsberatung zu verstehen):
    "Hiermit beantrage ich gemäß §19 BDSG Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich speichern, die Herkunft dieser Daten, gegebenenfalls die Empfänger, an die diese Daten weitergegeben worden sind sowie den Zweck der Speicherung. Ich erwarte Ihre Antwort schriftlich bis zum x.y."

    P.S.: Das BDSG gilt nur (für nicht öffentliche Stellen und) öffentliche Stellen des Bundes. Ein Einwohnermeldeamt muss sich - wenn mich nicht alles täuscht - nach dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz richten. Ein Recht auf Auskunft hast du trotzdem, aber du musst dich halt auf einen anderen Paragraphen beziehen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  6. #6
    Neues Mitglied
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    Standard Danke für den Hinweis

    Danke für den Hinweiss Soli.
    In Hessen ist das auch der §19....also war ich der Meinung das die Landesdatenschutzgesetze analog zum BDSG aufgestellt sind.
    Gruß Michael
    P.S .keine Rechtsberatung, sondern nur meine unwesentliche, revidierbare, unverbindliche, subjektive und sehr wahrscheinlich falsche Meinung.

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