Hallo, ich habe mich die letzten Tage etwas mit der rechtilichen Lage bei der Filterung von Spam beschäftigt. Es geht in meinem Fall darum, dass bei einem Bürgernetzverein (e. V.) die E-Mails der Mitgliederkonten gefiltert werden (sollen). Im Grunde sind es drei Maßnahmen die erfolgen:
- Filterung von Spam _vor_ der Annahme auf dem Server (Policy Daemon)
- Filterung von Spam auf dem Server durch Spamassassin (verschieben in einen speziellen Spam-Ordner)
- Löschung von Mails mit Schadkode (Viren, Würmer, usw...)
Nun ist das rechtlich ein wenig unklar. Die Filterung von Viren ist denke ich unproblematisch, da ja Schaden vom Server und Benutzer abgewehrt wird. Auch das Verschieben von E-Mails am Server in einen Spam-Ordner sollte bedenkenlos möglich sein (es wird ja keine Mail unterdrückt). Wie das mit der Filterung (Ablehnung) vor der Annahme der Mails am Mailserver ist, bin ich mir etwas unschlüssig. Am ausführlichsten lässt sich dazu das BSI aus (Punkte 6.5.1 bis 6.5.6):
http://www.bsi.de/literat/studien/antispam/antispam.pdf
Weiterhin stellt sich die Frage, ob es reicht eine entsprechende Regelung in die Nutzungbestimmungen aufzunehmen (die der Vorstand jederzeit ändern darf), oder ob jedes Mitglied speziell seine Zustimmung dazu schriftlich geben muss.![]()
Hat jemand von euch Ahnung von solchen rechtilichen Sachen? Vielleicht ein paar Links mit weiteren Infos?


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