Seite 4 von 5 ErsteErste ... 2345 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 40 von 49

Thema: COSMOSCOLOUR GmbH aus Hamburg

  1. #31
    Senior Mitglied Avatar von euregio
    Registriert seit
    16.05.2007
    Beiträge
    3.201

    Standard

    Das ist doch der entscheidende Punkt. Häufig wird ja über nicht existierende Firmen agiert und den Auftrag wickelt ein anderes Unternehmen ab.
    Gerade im Bereich von Tinte und Toner ist das doch Gang und Gebe. War da nicht mal ein Toner Versand im Elsas mit fehlender Steuernummer, hier ist ebenfalls ein wichtiger Ansatz um die Dinge endgültig zum Ende zu bringen. Entsprechende Firmierung und Identifikationsdaten sind heute Pflichtangaben.
    Diese Dinge sind wesentlich damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann, sind diese Angaben ungenau läuft auch ein Unternehmen Gefahr in den Verdacht der Geldwäsche zu kommen. Hinzu kommt bei Toner noch die Gefahrstoffverordnung und die notwendigen Blätter die ebenfalls zur Verfügung zu stellen sind.
    Gerade Ausdünstungen, Lungengängigkeit und Inhaltsstoffe sind wesentlich beim Toner. Bei mangelnder Deklaration kann durchaus darüber nachgedacht werden die Lieferung als Gefahrgut zu behandeln und die dadurch entstehenden Kosten dem Versender in Rechnung zu stellen, da Mitarbeiter bei unzureichender Deklaration nicht einer Gefahr auszusetzen sind.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  2. #32
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    26.04.2019
    Beiträge
    2

    Standard

    Viele Dank für die vielen Antworten.


    @Arthur: In welcher Form?

    Die Mahnung kam schriftlich.

    @Goofy: Ich bin gewerbetreibend und keine Privatperson. Trotzdem müsste doch für mich das gleiche gelten, oder?

    Die Firma ColorTrust ist ein Einzelunternehmen und verfügt über USt-Identifizirungsnummer und Steuer-Nr.. Sie haben mir sogar eine Kundennummer vergeben. Soll ich mit gleichen Mittel zurück schlagen: Sie regieren nicht auf meine Schreiben also reagiere ich nicht auf ihre?

    Viele Grüße

    fritz

  3. #33
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
    Registriert seit
    08.03.2006
    Ort
    Hier *wink* (hemisphaericus forumsicus)
    Beiträge
    2.788

    Standard

    @fritz936 - Goofy schrieb explizit "Privatpersonen" (B2C). Im B2B gelten oft andere Rechtsprechungen /-auslegungen. Da wir keine Rechtsberatung machen dürfen und Du angibst gewerbetreibend zu sein müsstest Du Dich bitte von einem Anwalt beraten lassen.
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  4. #34
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Auch im B2B-Bereich besteht eine Zahlungspflicht natürlich nur dann, wenn es eine handfeste Vertragsgrundlage gibt.
    Vertrag

    Die Bestellung einer Ware kann auch nicht "einfach so" eine weitere folgende Abnahme- und Zahlungspflicht für weitere Waren auslösen. Dies müsste eindeutig vereinbart worden sein.
    Hauptleistungspflichten eines Vertrages (z.B. Abnahme und Zahlungen von Waren im Zeitabstand x...) müssen "eindeutig bestimmt" sein.
    Die Beweislast hierfür trägt der Lieferant bzw. derjenige, der einen Zahlungsanspruch geltend macht.

    Anderslautendes nachträgliches Gefasel ist null und nichtig.
    Wunschdenken des Lieferanten löst keinen Rechtsanspruch aus.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  5. #35
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    Zitat Zitat von fritz936 Beitrag anzeigen
    Dem ist sie nicht nachgekommen. Statt dessen tut sie, als sei nicht gewesen und schickte kürzlich eine Zahlungserinnerung.
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Anderslautendes nachträgliches Gefasel ist null und nichtig.
    Wunschdenken des Lieferanten löst keinen Rechtsanspruch aus.
    Wenn er wirklich glaubt einen Rechtsanspruch zu haben, kann ja einen gerichtlichen
    Mahnbescheid oder gleich mit dem Hammer einer Klage kommen.
    Glaube aber weder an das eine noch das andere.

  6. #36
    Mitglied Avatar von Stachel24
    Registriert seit
    10.01.2016
    Ort
    Leoland
    Beiträge
    615

    Standard

    Für Gewerbetreibende gilt grundsätzlich: Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es manchmal besser, eine Geschäftsbeziehung mit ein paar hundert Euro Schaden abschließend zu regeln, anstatt deswegen in Gerichtsfluren und Kanzleien herumzusitzen. Leider werden unehrliche Geschäftsideen bei dieser Vorgehensweise eher gefördert als bekämpft. Unseriöse Geschäftemacher wissen das auch und ernten die eiligen Kunden ab und zu mal ab.

  7. #37
    Deekaner Avatar von deekay
    Registriert seit
    07.07.2006
    Ort
    Lippe / NRW
    Beiträge
    7.468

    Standard

    Als Gewerbetreibender gilt aber auch (und damit komme ich auf die Rechnungen zurück), dass man Rechnungen auf Pflichtangaben prüft. Eine fehlerhafte Rechnung muss ich nicht buchen, denn die wird bei einer Betriebsprüfung zum Bumerang und dann nicht anerkannt. Inklusive Aberkennung des Vorsteurabzuges
    Geändert von deekay (01.05.2019 um 21:08 Uhr)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  8. #38
    Senior Mitglied Avatar von euregio
    Registriert seit
    16.05.2007
    Beiträge
    3.201

    Standard

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Als Gewerbetreibender gilt aber auch (und damit komme ich auf die Rechnungen zurück), dass man Rechnungen auf Pflichtangaben fehlt. Eine fehlerhafte Rechnung muss ich nicht buchen, denn die wird bei einer Betriebsprüfung zum Bumerang und dann nicht anerkannt. Inklusive Aberkennung des Vorsteurabzuges
    Das ist der entscheidende Punkt. Das Geldwäsche Gesetz schreibt die eindeutige Identifikation der Geschäftspartner vor. Auch sind bestimmte Parameter verdächtig und können wie Deekay schon sagt zum Boomerang für das eigene Unternehmen werden. Insofern sind wir dann doch gesetzestreue Bürger und Kaufleute und prüfen hier ganz genau. Auch die Zahlung an eine nicht ausführende Firma wäre schon ein Grund zur Prüfung und zur Meldung eines Verdachts. Die Finanzbehörden und FIU sind für Hinweise da sehr dankbar. Durch sog. Scheinfirmen und Steuerbetrug entstehen ja dem Unternehmen auch ggf. direkte Schäden, daher ist es durchaus legitim Zahlungen bis zu abschließenden Klärung zurück zu halten.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  9. #39
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    24.11.2008
    Ort
    Dortmund
    Beiträge
    1.430

    Standard

    offtopic:

    Sind Kaufleute nicht auch verpflichtet, fehlerhafte Rechnungen zu widersprechen? Ein einfaches Aussitzen wie bei Privaten reicht doch nicht, oder?
    ____
    IANAL

  10. #40
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    So eine Vorschrift gibt es nicht. Bei einer offensichtlich unbegründeten Forderung ohne Vertragsgrundlage gibt es keine Rechtspflichten für den Rechnungs-/Mahnungsempfänger, egal ob Verbraucher oder Gewerbetreibender.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

Seite 4 von 5 ErsteErste ... 2345 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen