Hallo zusammen,
der Telefonprovider für mein Handy hat mir vor kurzem ein angebliches ABO der Firma Dimoco abgerechnet. Ich habe den Musterbrief dieser Seite hier verwendet und dem ganzen Sachverhalt widersprochen. Nach einem permanenten Hin und Her von E-Mails zwischen mir und dem Telefonanbieter teilte er mir heute folgendes mit:
Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. April 2012.
Wir beziehen uns bei der Abbuchung von Drittanbietern auf das Telekommunikationsgesetzt §45 Absatz 4. Dieser lautet wie folgt:
Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber oder Diensteanbieter, die über den Anschluss eines Teilnehmernetzbetreibers von einem Endnutzer in Anspruch genommen werden, gelten für Zwecke der Umsatzsteuer als vom Teilnehmernetzbetreiber in eigenem Namen und für Rechnung des Verbindungsnetzbetreibers oder Diensteanbieters an den Endnutzer erbracht; dies gilt entsprechend für Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber oder Diensteanbieter gegenüber einem Verbindungsnetzbetreiber, der über diese Leistungen in eigenem Namen und für fremde Rechnung gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber oder einem weiteren Verbindungsnetzbetreiber abrechnet.
Dieser Absatz bezieht sich darauf, dass Dienstleistungen die im Bezug auf die Rufnummer abgeschlossen werden, dem aktuellen Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt werden. Dieser ist daraufhin verpflichtet die Gebühren dem entsprechenden Kunden in Rechnung zu stellen.
Aufgrund dessen sehen wir von einer Erstattung der Gebühren ab. Wir bitten Sie den offenen Betrag auszugleichen.
Ist das jetzt tatsächlich so? Dann wäre ja der Musterbrief von Euch hinfällig oder?
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