Wichtig: Diesem Faxspam gingen 2 Anrufe voraus.
Meine Mitarbeiterin berichtete, dass gestern eine Dame anrief, die behauptete, mein Unternehmen hätte "dort" (keine weitere Angabe) einen Eintrag , der Ende 2015 ausläuft. Diese Beendigung wollte sie per Fax bestätigen.
CLIP-Nummer war die 030-30382325 ( 03030382325 ). Bei Rückruf meldet sich dort ein Faxgerät.
Später rief die Dame nochmal an und wollte die Faxnummer wissen.
CLIP-Nummer diesmal 030-68861601 ( 03068861601 ) . Auch dort meldet sich bei Rückruf nur ein Fax.
Diese Fax liegt mir jetzt vor (Fax-ID 0000000000 ) und wurde natürlich sofort als dreister Abzock-Versuch erkannt .
Zurückgefaxt wurde das natürlich auch nicht .
Dieses Fax weist erhebliche Parallelen zu Schreiben und Vertragsbedingungen einer Medienpool Design GmbH auf.
vgl.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Als "Vertragspartner" ist hier in kleiner schlecht lesbarer Schrift eine "Werbeagentur Branchen Digital I Onalan Mah. Ygil I Lisak" ohne eine Anschrift angegeben.
Als Kontakt wird lediglich eine Rückfax-Nummer angegeben : 030-69088566 ( 03069088566 )
Auszüge aus dem "Vertragsbedingungen"
( Hervorhebung durch mich )"Der Auftraggeber beauftragt die Werbeagentur mit der Veröffentlichung gemäß untenstehenden Spezifikation".[...] Es wurde ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und das Internetportal vorgestellt.Der Auftraggeber beauftragt die Werbeagentur einen Eintrag zu erstellen, da er Interesse bekundet hat, in diesem Produkt zu werben. Er erteilt ferner ausdrücklich sein Einverständnis für eine weitere Kontaktaufnahme per E-Mail , Fax oder per Telefon. Der Eintrag wird im Internet veröffentlicht.[...]
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, beginnend mit Unterzeichnung des Auftrages und kann während der
Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden.[...] Der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich.[...] Dieser
Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr , wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.[...]Der Unterzeichner versichert, im Besitz der für den Abschluss
des Vertrages erforderlichen Vollmachten zu sein und die obenstehenden Vertragsbedingungen gelesen zu haben.......Datum / Stempel u. Unterschrift
Eine Terminvereinbarung oder Nennung eines Internetportals ist selbstverständlich nie erfolgt .
Es gibt keinerlei Angaben , wo ein Veröffentlichung konkret erfolgen soll oder ob die Veröffentlichung überhaupt auf einer selbst vom Vertragspartner betriebenen Webseite eingestellt werden soll.
Hier könnte meiner Ansicht nach auch eine Anmeldung bei einer Suchmaschine von diesen Gaunern schon als
Vertragserfüllung betrachtet werden.
Ein Bild vom Fax reiche ich nach.
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