Antispam e. V. News
Thursday, October 27. 2011
Wie die Kanzlei Dr. Schmitz & Partner, Berlin,
auf ihrer Internetseite vermeldet, hat das Niedersächsische Finanzgericht am 15.09.2011 ein richtungweisendes Urteil gegen Inkassoanwälte gesprochen (Aktenzeichen 14 K 312/09). Das Gericht stellt fest, dass Anwälte, die Volumeninkasso, auch Mengeninkasso genannt, betreiben, für diese Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig sein.
Warum ist diese Urteil richtungweisend? Wenn Anwälte von Mandanten beauftragt werden, eine offene Forderung einzutreiben, so ist dies erst einmal als berufstypische anwaltliche Tätigkeit zu sehen. Eine anwaltliche Tätigkeit ist eine freiberufliche und somit nicht gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzgericht stellte nun aber fest, dass ein Inkassomandat nur dann als typische anwaltliche Tätigkeit einzustufen sei, wenn dabei eine Prüfung
jeder mandatierten Forderung auf Rechtmäßigkeit erfolge.
Dies sei nun bei Volumeninkasso nicht der Fall. Schon bedingt durch die große Anzahl der Forderungen sei eine Einzelfallprüfung nicht möglich und würde in nahezu allen Fällen auch so lange nicht durchgeführt, wie der vom Inkasso Betroffene nicht gegen die Forderung Widerspruch einlege. Bei Fallzahlen von einigen zehn bis mehreren tausend pro Monat würde eine Einzelfallprüfung nicht durchgeführt. Zumal auch deswegen nicht, weil sie im gesetzlichen Wege einer ordentlichen Beitreibung einer offenen Forderung nicht vorgesehen sei. (Wie eine Forderung ordentlich beigetrieben werden kann, ist im Antispam-Wiki beschrieben:
Zahlungsforderung, der Werdegang). Die überwiegende Mehrzahl der mandatierten Forderungen würde auf dem Wege elektronischer Datenverarbeitung ohne weitere Prüfung automatisch erstellt und verschickt, Rückläufe würden entsprechend verarbeitet.
Wenn nun allerdings keine Einzelfallprüfung mehr stattfinde, sei hier auch keine berufstypische anwaltliche Tätigkeit mehr anzunehmen, sondern eine gewerblich betriebene Inkassotätigkeit. Und diese wiederum fällt unter die Gewerbesteuerpflicht. Es sind also auf den erzielten Gewinn Gewerbesteuern zu entrichten. Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt entsprechende Bescheide verschickt, wogegen der betroffene Anwalt Widerspruch einlegte, was sich dann bis zur Klage vor dem Finanzgericht weiter zog.
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für AnwältInnen? Dieses Urteil dürfte die bekannten AnwältInnen, die sich für das Inkasso von Abzockforderungen hergeben, am schwersten treffen. In den hier im Forum diskutierten Fällen treten immer wieder die gleichen Namen in Erscheinung, nicht mehr als eine handvoll Kanzleien. Diese betreiben Volumeninkasso allerdings im sehr großen Stil, im Bereich einiger zehntausend Fälle im Monat. Von den dabei erzielten stattlichen Gewinnen, schätzungsweise ein einstelliger Millionenbetrag pro Kanzlei, werden Gewerbesteuern – abhängig von der Gemeinde, in der die Kanzlei tätig ist, größenordnungsmäßig etwa 5% – fällig, und diese kann von den Finanzämtern auch rückwirkend eingefordert werden, solange die Fälle noch nicht verjährt sind. Die Anwalts-Handlanger der Abzockbranche dürfen sich demnach auf eine saftige Steuernachzahlung vorbereiten. Die Öffentlichkeit täte gut daran, möglichst viele Fälle bei den Finanzämtern zu melden, damit diese auch tätig werden.
Leider gibt es hier auch AnwältInnen, die zwar Volumeninkasso betreiben und somit auch Gewerbesteuern entrichten müssen, dies aber nur für berechtigte Forderungen taten und somit übermäßig hart betroffen sind. Leider ist es erforderlich, dass z.B. Arztpraxen ausstehende Honorare aus privaten Behandlungen bei den Behandelten am Quartalsende eintreiben müssen und dazu Kanzleien beauftragen. Hier wird dann ein Datensatz weitergegeben und in der Regel ohne Prüfung als Inkassoforderung versendet. Nach dem Urteil des Finanzgerichts sind dafür dann Gewerbesteuern fällig, obwohl es sich um gerechtfertigte Forderungen handeln dürfte, die einer Einzelfallprüfung stand halten würden. Neben Artzpraxen nehmen auch viele kleinere Gewerbebetriebe anwaltliche Hilfe bei der Eintreibung ihrer Außenstände in Anspruch.
Unser Fazit: Der Antispam e.V. begrüßt das Urteil trotz der negativen Auswirkungen auf das Inkasso berechtigter Forderungen. Das Inkasso ungerechtfertigter Forderungen unter Inanspruchnahme einer Anwaltskanzlei hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen, ohne dass sich Behörden oder Gesetzgeber dieses Problems angenommen hätten. Tagtäglich werden unschuldige BürgerInnen Opfer der Abzockmafia, und gerade weil man AnwältInnen in der Regel unterstellt, dass ihr Handeln besonderer rechtlicher Sorgfalt genügt, wird bei den Anwaltsinkassoschreiben tendenziell eher gezahlt als bei Inkasso, dass durch Inkassobüros durchgeführt wird. Nun hat das Niedersächsische Finanzgericht einen Weg aufgezeigt, wie man dem anwaltlichen Inkasso auf Basis geltender Rechtsnormen einige Steine in den Weg legen kann. Dies ist im Sinne der mit dieser Plattform betriebenen Aufklärung von VerbraucherInnen.
Das Urteil ist gegenwärtig leider noch nicht im Volltext verfügbar, der Links wird hier nachgetragen, sobald es veröffentlicht wurde. Auf der eingangs verlinkten Seite der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner ist ein Teil der Urteilsbegründung nachzulesen.
Saturday, September 10. 2011
Ungefähr 4000 Seiten stark ist die Prozessakte im Bielefelder Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen den Schweizer Markus W. sowie zwei deutsche Betreiber eines ehemaligen Paderborner Callcenters, das Ehepaar Thorsten und Daniela S. Den drei Personen wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, ein betrügerisches System aufgebaut haben, das auf der angeblichen Teilnahme an einem Gewinnspiel basierte. Mit dem Versprechen einer Geld-zurück-Garantie bei Nichtgewinn sollen sie zwischen November 2008 und Januar 2010 eine Vielzahl von Betroffenen zur Herausgabe der Kontodaten verleitet haben. Die Angeklagten sollen in rund 330.000 Fällen mittels Lastschrift insgesamt knapp 19 Millionen Euro abgebucht haben.
Der Schweizer, der unter anderem Besitzer eines Hotels in Todtmoos/Schwarzwald war, sowie die Frau wurden Ende Juli 2010 festgenommen, der Paderborner Callcenterbetreiber hielt sich eine Weile auf Mallorca versteckt, konnte jedoch einige Zeit später ebenfalls verhaftet werden.
Um das Verfahren in seiner Komplexität nicht ausufern zu lassen, versucht der zuständige Richter derzeit zu erreichen, dass die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Dadurch könnte das Verfahren auf einen wichtigen Teilbereich beschränkt sowie das Strafmaß auf 5/6/7 Jahre abgesenkt werden. Bis jetzt haben sich die Angeklagten allerdings noch nicht dazu bereiterklärt. Bei Ablehnung der Geständnisse würde das Verfahren noch Monate in Anspruch nehmen.
Ermittelt wird seit Ende 2010 auch gegen das Bielefelder Privatbankhaus Werther. Über dieses Bankhaus sind etliche der Transaktionen des Trios gelaufen. Das Bankhaus Werther hat einen großen Teil der Lastschrifteinzüge durchgeführt. Kenntnis über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Lastschriften muss das Haus lange Zeit gehabt haben, jedoch wurden trotzdem nicht - wie sonst bei seriösen Banken üblich - zeitnah die Konten der dubiosen Geschäftsleute gesperrt. Für dieses äußerst fragwürdige Verhalten gibt es bis heute keine schlüssige Erklärung.
Die drei angeklagten Personen sind nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Teil einer gewaltigen Verflechtung, die unter dem Namen "Wiener Karussell" bekannt ist. So ist einer der Dienstleister aus den Lastschrifteinzügen keine andere Firma als die Wiener "Luck 24 GmbH", die als EDV-Dienstleistungszentrale etlicher Gewinnspielbetrügereien bekannt geworden ist, angeblich jedoch ohne von den illegalen Vorgängen etwas gewusst zu haben. Bei dem sogenannten "Wiener Karussell" handelt es sich um ein locker organisiertes Satellitensystem mehrerer Banden. Gegen einen weiteren wichtigen Ableger des Wiener Karussells, die sogenannte "Flammkuchen-Connection" aus der badischen Ortenau, wird derzeit vor dem Landgericht Mannheim verhandelt.
Onlineartikel Badische Zeitung
Weiteres zum Bielefelder Prozess:
Artikel auf die-glocke.de
Artikel auf antiabzockenet.blogspot.com
Online-Artikel der Badischen Zeitung
Grundsatzinfo zur Gewinnspielabzocke am Telefon:
Antispam-Wiki - Telefonabzocke
Monday, September 5. 2011
Dem Verein Antispam e.V. wurden zwei Mitschnitte zugespielt, die dokumentieren, wie dreist und unverfroren Telefonabzocker mittlerweile vorgehen. Wir veröffentlichen sie hier als erschütterndes Beispiel für die Skupellosigkeit der Telefonmafia.
Die Anrufe wurden von einer Frau aufgezeichnet, die sich als ältere, leicht demente Dame ausgibt und sehr überzeugend ein durchschnittliches Opfer der Telefonmafia spielt. Sowohl der Name, unter dem sie von den Telefonabzockern angesprochen wird, wie auch die Anschrift, die in einem nicht aufgezeichneten Teil eines Gesprächs genannt wird, passen nicht zu der Familie der Frau, die sich hier als alte Dame ausgibt. Sie kann sich nicht erklären, wie die Telefonabzocker diese Daten zusammengestellt haben. Laut Angabe des Call-Center-Agents soll die Angerufene in Hamburg wohnen, die Nummer, die gewählt wurde, führt allerdings ins Schwäbische (wie man dem Dialekt ja auch leicht entnehmen kann). Da wir nicht ausschließen können, dass die alte Dame tatsächlich existiert, haben wir die Stellen, an denen ihr Name genannt wird, durch einen Piepton ersetzt.
Im ersten Mitschnitt ruft ein Stefan Wagner die „alte Dame“ an und gibt vor, im Namen der Staatsanwaltschaft Berlin anzurufen. Die Dame müsse so schnell wie möglich 2000 Euro auf ein Privat-Konto bei einer Berliner Bank überweisen, sonst würde die Polizei zu ihr kommen, denn sie sei von einem Gewinnspielanbieter angezeigt worden. Nur die umgehende Zahlung von 2000 Euro könne dies verhindern; es wird ein enormer Zeitdruck aufgebaut. Die wiederholten, geschickt eingebauten Fragen der „alten Dame“, was denn nun genau gegen sie vorliege und warum sie zahlen muss, werden ausweichend oder gar nicht beantwortet. Am Ende steigert sich der Call-Center-Agent in wüste Beschimpfungen. Mangels guter Ausreden endet er damit, dass die Sache nun an die Polizei weitergeleitet würde.
Der zweite Mitschnitt ist der eines Anrufs, der ein paar Stunden nach dem der angeblichen Bezirksstaatsanwaltschaft stattfand. Diesmal ruft ein Stefan Becker, angeblich von der Kriminalpolizei in Berlin an. Auch Herr Becker versucht, die „alte Dame“ davon zu überzeugen, dass sie unbedingt so schnell wie möglich, am besten direkt nach dem Anruf, die 2000 Euro auf das Berliner Privat-Konto überweisen solle. Nur so könne verhindert werden, dass die Frau vor Gericht komme und in U-Haft genommen werde. Herr Becker ist ebenfalls nicht in der Lage, die Fragen und Einwände der „alten Dame“ zufriedenstellend zu beantworten.
Doch hören (und/oder lesen) Sie selbst: Hier sind die beiden Mitschnitte, dazu noch zwei Transkripte, denn einige Passagen sind nur schwer verständlich:
Abzockanruf der angeblichen Bezirksstaatsanwaltschaft Berlin, Herr Stefan Wagner (mp3; 5,4 MB)
Transkript des Abzockanrufs der angeblichen Bezirksstaatsanwaltschaft Berlin (PDF; 414 kB)
Abzockanruf der angeblichen Kriminalpolizei Berlin, Herr Stefan Becker.mp3 (mp3; 3,5 MB)
Transkript des Abzockanrufs der angeblichen Kriminalpolizei Berlin (PDF; 411 kB)
Die Mitschnitte liegen dem Verein Antispam e.V. in nicht anonymisierter Form vor. Wir danken der „alten Dame“ dafür, dass sie die Mitschnitte dem Verein zur Veröffentlichung überlassen hat. Die Bearbeitung der Audiodateien wurde von Vereinsmitgliedern vorgenommen, ebenso wie die Transkription.
Der Verein steht gegenwärtig in Kontakt mit der „alten Dame“; gemeinsam beraten wir über das beste Vorgehen gegen diese Telefonabzocker (Anzeige usw.). Rückfragen können über das
Kontaktformular gestellt werden. Wir leiten sie dann ggf. weiter.
Nachtrag: In einer
Pressemitteilung vom 09. November 2011 warnt das Amtsgericht München vor einer Betrugsmasche, in der Anrufer vorgeben, im Auftrag des Amtsgerichts München zu handeln. Bei den dort besprochenen Anrufen kann es sich um die gleiche Masche handeln. Es ist davon die Rede, dass man sich als Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale München ausgebe und vorgebe, dass die Angerufenen mit Zahlungen so sehr im Rückstand seien, dass nun das Amtsgericht die Verbraucherzentrale mit der Eintreibung beauftragt habe. Dieses Vorgehen ist selbstredend Unsinn, das Amtsgericht würde im Falle einer berechtigten Forderung selber tätig werden. Es zeigt aber ein weiteres Mal, wie unverschämt mittlerweile abgezockt wird.
Tuesday, August 23. 2011
In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.
Die Firma "Neue Branchenbuch AG" geht bundesweit juristisch gegen Betreiber von Webseiten vor, die über ihre Werbe- und Geschäftspraktiken berichten.
Die Argumentation der Firma bzw. ihrer Anwälte baut dabei regelmäßig auf einer angeblichen Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts auf, wenn Webseitenbetreiber in den html-Seitentiteln (sogenannte "title-tags") den Firmennamen "Neues Branchenbuch" aufführen. Den Betreibern dieser Internetseiten wird mit rechtlichen Schritten, z.B. einstweiligen Verfügungen, gedroht und es werden in den Abmahnschreiben auch Gerichtsverfahren zitiert, die man bereits gewonnen habe.
Tatsächlich sind die Streitwerte bei markenrechtlichen Gerichtsverfahren meist sehr hoch. Daher können solche einstweilige Verfügungen für die Betreiber von Webseiten oder Internetforen außerordentlich teuer werden. Dies hat die Neue Branchenbuch AG in der Vergangenheit wiederholt dazu genutzt, um mittels Abmahnungen an Webseitenbetreiber eine mißliebige Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung aus dem Internet zu tilgen.
Auch der Verein Antispam e.V. geriet ins Visier dieser Firma. Ein Forenteilnehmer hatte über unverlangt zugestellte Werbung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis dieser Firma in unserem Forum berichtet.Natürlich hat der Forennutzer dabei den Namen der Firma in den neu erstellten Titel des Forenthreads eingestellt, um den Inhalt des Forenthreads zu verdeutlichen.
Per E-Mail hatte uns die Neue Branchenbuch AG daraufhin mit drastischer Wortwahl dazu aufgefordert, umgehend und mit kürzester Fristsetzung die gesamten Foreneinträge zu diesem Thema zu löschen. Da der Antispam e.V. einen drohenden Rechtsstreit mit dem extrem hohen markenrechtlichen Streitwert vermeiden wollte, hat er als Forenbetreiber den streitigen Forenthread gelöscht. Allerdings wollte der Verein die massiven Drohungen der Gegenseite sowie die regelrechte Zensur unliebsamer Inhalte nicht hinnehmen. Es galt daher, rechtlich zu klären, ob es tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber eines Meinungsforums hinsichtlich des Einstellens von Firmennamen in Webseitentiteln gebe.
Gäbe es einen solchen Unterlassungsanspruche, wären die negativen Folgen für alle Forenbetreiber in Deutschland nicht absehbar. Nahezu Jedermann könnte eine angeblich vorliegende rechtswidrige Benutzung eines fremden Markenkennzeichens bzw. eine Verletzung fremder Namensrechte als Hebel benutzen, um jedwede - selbst berechtigte und sachliche - mißliebige Berichterstattung aus dem Internet zu entfernen. Die Neue Branchenbuch AG argumentierte unter Anderem mit "wettbewerbswidrigem Handeln" durch "Suchmaschinenbeeinflussung" sowie "Eingriff in den Geschäftsbetrieb". Ihrer Meinung nach hat offensichtlich im Internet nur das in Suchmaschinen sofort auffindbar zu sein, was genehm ist und möglichst von der Neue Branchenbuch AG auch abgesegnet wurde - also: Am besten nur eigene Webseiten sowie von ihr selbst lancierte Pressemeldungen.
Gegen diese Rechtsansicht hat sich der Antispam e.V. mittels einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf zur Wehr gesetzt, und im vollen Umfang Recht bekommen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, 2a O 69/11; inzwischen rechtskräftig)
Das Gericht hat festgestellt, dass der "Neue Branchenbuch AG" die zuvor geltend gemachten Ansprüche "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustehen.
Insbesondere ist das Gericht auch auf die Verwendung des Unternehmensnamens in title-tags eingegangen. Es hat klargestellt, dass in dem hier vorliegenden konkreten Fall eines Meinungsforums, welches sich mit unlauterer Werbung auseinandersetzt, keine Verletzung von Marken- oder Namensrechten vorliegt, wenn im Titel des Forenthreads der Firmenname auftaucht. Es ist dem Betreiber des Forums erlaubt, die Inhalte so zu gestalten, dass sie durch Suchmaschinen auch tatsächlich auffindbar sind, damit die Öffentlichkeit sich aus unabhängiger Quelle Informationen über die Werbepraktiken verschaffen kann. Ein Wettbewerbsverhältnis zum Antispam e.V. bestehe ebenfalls nicht.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Lesen Sie zu diesem Thema auch den
Artikel auf der Webseite des Berliner Rechtsanwalts Stefan Richter.
Informationen für Betroffene finden Sie in unserem
Wiki-Artikel.
Wednesday, June 15. 2011
Seit Monaten
listet das Forum des Antispam e.V. chronologisch die Netzkündigungen des Troisdorfer Stromvermarkters TelDaFax auf. Heute passierte dann das, was aus Sicht des Antispam e.V. schon lange vorhersehbar war: TelDaFax hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Bonn gestellt. Diverse Medien, so das
Handelsblatt und die
Tagesschau berichten bereits über die Zahlungsunfähigkeit von TelDaFax.
Verbraucher, die per Überweisung Geld an den Stromvermarkter zahlen - dies teilweise für ein ganzes Jahr im Voraus - haben nun ein Problem: der Grundversorger des jeweiligen Wohnortes beliefert zwar ersatzweise die ehemaligen TelDaFax-Kunden, möchte hierfür aber auch bezahlt werden. Die Folge für jeden einzelnen Verbraucher: er darf seinen Strom doppelt zahlen: an TelDaFax und an den Grundversorger. Laut des Juristen Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der von Handelsblatt als auch von der Tagesschau zitiert wird, haben die Kunden, bei denen TelDaFax abbuchte, haben bessere Karten: wenn "die Abbuchung weniger als sechs Wochen her ist, könne der Kunde die Abbuchung bei seiner Bank rückgängig machen", so Schröder. Das ist so nicht korrekt. Nach den Richtlinien der Bundesbank zum SEPA-Verfahren, die seit dem November 2009 gültig sind, sind es 8 Wochen.
Allerdings könnte hier aber auch der Standpunkt vertreten werden, dass die Nichtleistung seitens Teldafax einen nachträglichen Widerspruch gegen die Lastschrifteinzugs-Ermächtigung möglich macht, dann wäre ein Rückbuchen sogar bis 13 Monate nach Kontobelastung möglich. Dies sollte aber im Einzelfall mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
Weiterführende Hinweise zu Lastschriften finden sich im Wiki des Antispam e. V., insbesondere auch zum
Märchen der 6-Wochen-Frist.
Weiterhin
berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf Mitarbeiter von TelDaFax: "Es wurde ein Team von loyalen Leuten gebildet die schreddern seit zwei Monaten den ganzen Tag Unterlagen." Angeblich handelte es sich um belastendes Material und Kundenpost. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat unter dem Aktenzeichen 410 Js 511/10 bereits Ermittlungen in die Wege geleitet.
Tuesday, June 7. 2011
Die Bestätigungslösung
Wir erinnern uns: Im Jahre 2008
empörte sich die Öffentlichkeit massiv über einen Datenschutzskandal, den der öffentlich gewordene massenhafte Missbrauch von Datenbeständen ausgelöst hatte. Mutmaßlich von der SKL stammende Daten waren munter in dubiosen Gewinnspielcallcentern kopiert und zu belästigender Telefonwerbung und Vertragsunterschiebungen missbraucht worden.
Öffentlich gemacht hatte dies ein Callcenteragent, der die kriminellen Praktiken im Forum des Antispam e.V.
geschildert hatte und der dort ermuntert worden war, sich an die Behörden zu wenden. Daraufhin hatten das Unabhängige Datenschutzzentrum Kiel und die Verbraucherzentrale die Sache öffentlich gemacht und durch Testkäufe nachgewiesen, wie einfach es war, illegale Daten zu beschaffen.
Die im folgenden kontrovers diskutierte, sogenannte Bestätigungslösung, die vorsah, telefonische Verträge noch durch nachträgliche Unterschrift bestätigen zu müssen, wurde bis heute nicht umgesetzt. Schuld daran ist die Call-Center-Branche, die (zu recht) einen enormen Umsatzrückgang befürchtete und durch das Totschlagargument "Arbeitsplätze" eine Änderung bestehender Gesetze verhinderte. Die im Gesetzgebungsverfahren vertretenen Lobbyisten erreichten in der Folge, das lediglich das Widerrufsrecht erweitert wurde (es gilt seitdem auch für Lotto- und Zeitschriftenverträge) und ein paar Bußgeldvorschriften beschlossen wurden.
Das Ergebnis ist bekannt und kann
hier in hunderten von Themensträngen nachgelesen werden. Nach wie vor können kriminell veranlagte Call-Center ungestraft durch die Republik klingeln und munter Lotto-Verträge, Teilnahmen an Gewinnspieleintragungsdiensten und Zeitschriftenabonnements jedem Bundesbürger unterjubeln. Die kriminellen Werber der Gewinnspielmafia feierten den neu umgesetzten Papiertiger und haben wohl seitdem mehr als eine Milliarde Euro mit mehr oder weniger untergeschobenen Verträgen umgesetzt. Vorgänge wie sie sich rund um die so genannte Gewinnspielmafia abspielten, kamen mit der Verabschiedung der lächerlichen Sanktionsversuche erst so richtig in Fahrt.
Die illegalen Werbeanrufer profitierten massiv und absolut vorhersehbar von der getroffenen Regelung. Die Banken schauten bei dubiosen Lastschriften ohne wirksame Einzugsermächtigungserklärungen einfach weg, und nachgeschaltete Inkasso- und Anwaltsdrohungen besorgten mit einer massiven Drohkulisse den Rest, falls Verbraucher es wagten, die Lastschriften zurück buchen zu lassen. Auf Widerspruch, Widerruf etc. wurde nicht bzw. abwiegelnd reagiert.
Heute, drei Jahre später, hat sich nichts geändert. Aber aufgrund einer Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen bringt der Bundesrat die so genannte Bestätigungslösung erneut - in leicht modifizierter Form - in das Gesetzgebungsverfahren ein. Dabei wurde das durchsichtige, so genannte Pizza-Argument aus dem Weg geräumt. Die Gegner der Bestätigungslösung hatten nämlich allen Ernstes eingewandt, man könne sich ohne erheblichen Bürokratieaufwand keine Pizza mehr bestellen, wenn die Bestätigungslösung Gesetz werde und man erst schriftlich seine Bestellung fixieren müsse.
Nach der neuen, modifizierten Bestätigungslösung gilt das Erfordernis einer Bestätigung nur noch für die Verträge, die durch Anrufe des Werbenden zustande kommen und das Erfordernis einer Bestätigung soll dann entfallen, wenn dem Werbenden ein Werbeeinverständnis in Textform vorlag. Somit ist die Regelung etwas komplizierter und für den Laien schwer verständlich geworden. Dennoch ist sie letztlich zielgenauer und besser als alles, was wir bisher hatten.
An dieser Regelung hat auch der Antispam e.V. mitgewirkt, der im Frühjahr 2011 im Justizministerium zusammen mit anderen Verbänden (Verbraucherschutz, Wettbewerbsverbände, Werbeindustrie u.a.) angehört wurde und nachdrücklich für diese modifizierte Bestätigungslösung eintrat. Der Antispam e.V. unterstützte schon 2008 das Ziel, dass die Bürger selbst nicht aktiv werden müssen, sondern in eine halbwegs klare Entscheidungssituation gebracht werden: Kein Vertrag unterzeichnet? Ich zahle nicht.
Reaktionen der Call-Center-Branche
Natürlich war es abzusehen, dass die Marketingverbände gegen die Novelle wieder einmal aktiv würden. Schließlich werden hier gewaltige kommerzielle Interessen berührt. Aus einem offenen Brief des Call Center Verbandes an die Justizminister des Bundes und der Länder:
Der Verband lehnt die Einführung einer schwebenden Unwirksamkeit von am Telefon geschlossenen Verträgen grundsätzlich ab, da sie nicht zu dem modernen Verständnis der Dienstleistungsgesellschaft passt und einen Rückfall in die schriftliche Kommunikation der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts bedeutet.
(Quelle)
Nun, es ist in der Tat so, dass in den 80-er Jahren, also in einer Zeit ohne Internet, Call Center und PCs etc. die Nepper, Schlepper, Bauernfänger sich noch die Mühe machen mussten und für ihre Betrugshandlungen an die Haustür der Opfer kommen mussten. Das moderne Verständnis einer Dienstleistungsgesellschaft von heute besteht für manche Herrschaften anscheinend darin, dass es ganz normal zu sein scheint, einer schwerhörigen, vielleicht dementen 87 Jahre alten Dame, die erkennbar dem Werbegespräch am Telefon mental und akustisch gar nicht folgen kann, einen DSL-Komfort-Vertrag mit 3 ISDN-Anschlüssen, ein oder mehrere Zeitschriftenabonnements oder ähnliches aufzuschwatzen. Dass Oma Krause tatsächlich nicht nur "kostenlose Probleexemplare" zugesendet bekommt, sondern ein kostenpflichtiges Abo abschließt, wird wohlweislich, wenn überhaupt, nur im Nebensatz erwähnt. Und Omas Angehörige können sich dann mit dem Verlag und dem Telefonprovider oder mit den Inkassobüros herum ärgern und zusehen, dass sie aus den "Verträgen" wieder herauskommen, damit von Omas Rente ausnahmsweise mal wieder etwas für den Ankauf von Lebensmitteln und die Zahlung der Wohnungsmiete übrig bleibt.
Es gehört wohl auch zum "modernen Verständnis der Dienstleistungsgesellschaft", dass Oma Krause ab morgens 07:00 bis abends 22:00 täglich zehn Callcenteranrufe erhält. Oder gleich hunderte Male am Tag, weil sog.
Predictive Dialer eingesetzt werden, um die Effizienz der "modernen Dienstleistung" zu maximieren.
Zu dieser Spielart der Abzocke hat man vom Call Center Verband nie einen Kommentar vernommen, geschweige denn eine Äußerung des Bedauerns angesichts sich häufender Fallzahlen, die Verbraucherzentralen und auch der Antispam e.V. konstatieren (siehe
Forum). Ausgerechnet jetzt hätten die Damen und Herren gern verhindert, dass eine Bestätigungslösung, die für die betroffenen alten Menschen Rechtssicherheit schafft, verhindert wird, weil diese Rechtssicherheit nicht so recht zu ihrem Verständnis einer modernen Dienstleistungsgesellschaft passt.
Ein weiterer Branchenverband, der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV), äußert sich wie folgt:
Im Evaluierungsprozess habe sich als eigentliches Problem der Telefonbetrug herauskristallisiert. Gegen diesen, so der Verband, würden keine Restriktionen wie insbesondere die Bestätigungslösung (schriftliche Bestätigung von telefonisch geschlossenen Verträgen) helfen,(...)
Der Verband ist davon überzeugt, der Verbraucher benötige eine stärkere Aufklärung, um ihn für den Fall eines möglichen Datenmissbrauchs oder anderer betrügerischer Absichten zu sensibilisieren.
(Quelle)
Man kann dem DDV insoweit Recht geben, dass die Telefonabzocker sich schon immer einen Dreck um die Frage geschert haben, ob beim Werbegespräch ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Die Abzocker buchen so oder so von den Girokonten ab, völlig egal, ob Oma Krause am Telefon ein zaghaftes "Ja" gewimmert hat oder nicht. Es wird abgebucht, sobald die Kontonummer bekannt ist. Teilweise auch, ohne dass überhaupt jemals angerufen wurde.
Jedoch ist das nicht der entscheidende Punkt. Denn es kommen bei Stornierung der Lastschriften der Gewinnspielbetrüger meistens böse Inkassobriefe. In diesen Schreiben wird üblicherweise mit Gesprächsaufzeichnungen sogenannter "Kontrollanrufe" argumentiert. Diese "Voice Files" beweisen angeblich den Vertragsschluss. Für die betreuenden Angehörigen einer alten, dementen Dame ist es hier meist äußerst schwer abzuschätzen, was die Dame da am Telefon gesagt haben könnte, und gegenüber wem. Hier würde die Bestätigungslösung ganz eindeutig Rechtssicherheit für die alte Dame und die betreuenden Angehörigen schaffen. Man bräuchte nur Kopien der Vertragsbestätigung anzufordern und könnte solange die Zahlung verweigern. Solange das Inkassobüro oder die die im Ausland sitzende Firma, die als Auftraggeber der Abzocke vorgeschoben wird, die Durchschrift einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung nicht vorlegt, und zwar bitteschön unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Geschäftssitzes, wäre damit die Diskussion beendet.
Fazit
Wie vielfach im
Forum des Antispam e.V. dokumentiert und in unserem
Wiki überblicksartig zusammengefasst, schrecken die Abzocker nicht davor zurück, mit fragwürdigen und zum Teil sogar illegalen Methoden ahnungslosen Opfern Verträge unterzuschieben. In nahezu allen Fällen liegt keine gesetzlich erforderliche Genehmigung für den Werbeanruf vor, häufig wird die Rufnummernübermittlung gesetzwidrig unterdrückt oder die Kennung wird gefälscht. Es werden unwahre Behauptungen aufgestellt, nach denen z.B. ein Vertrag bereits bestünde, usw.
Die Bestätigungslösung würde diese Form der unlauteren bzw. oft betrügerischen Verkaufstaktiken vollkommen unattraktiv machen. Damit wird auch klar, warum die Marketing-Verbände Sturm gegen diese Novelle laufen. Denn nun gäbe es ja keinerlei Diskussion mehr über das, was da am Telefon besprochen wurde oder auch nicht. Es würde nur noch das zählen, was schwarz auf weiß auf dem Papier steht. So, wie es eigentlich auch jeder Jurist am liebsten hat. Es gäbe einfach keine Diskussion mehr darüber, ob der Telefonverkauf eines DSL-Pakets an eine demente alte Dame, die in ihrem Leben nie einen internetfähigen PC bedient hat, sittenwidrig und unwirksam ist oder nicht. Es gäbe auch keine Diskussion mehr darüber, ob die Widerrufsbelehrung zugegangen und wirksam ist oder nicht. Die demente Oma Krause käme mit dem Bestätigungsschreiben schon gar nicht zurecht und würde es entweder liegen lassen, wegwerfen oder ihren Angehörigen zeigen. Spätestens damit wäre das Thema dann durch. Keine unterschriebene Bestätigung, kein Vertrag.
Es geht hier insbesondere, aber nicht ausschließlich, um den Schutz älterer Mitbürger vor einer besonders aggressiven Form des sogenannten "Demenz-Marketings", wie es besonders in den letzten Jahren extrem um sich gegriffen hat. Gerade die Datensätze älterer Personen ab 60 Jahren werden bei den Datenhändlern als ideale Zielgruppe für diese Verkaufstatktik angesehen. Diese Personengruppe erhält die meisten Werbeanrufe. Ältere Menschen haben aber oft große Probleme damit, "Nein" zu sagen oder unlautere Manöver zu durchschauen. Sie kennen auch in der Mehrzahl der Fälle ihre Rechte nicht. Oft können sie dem Werbegespräch mental oder akustisch gar nicht folgen, aber das interessiert offenbar niemanden. Die Widerrufsbelehrung wird nicht verstanden und weggelegt bzw. weggeworfen. Erst wenn dann die Rechnung oder Inkassomahnung ins Haus flattert, werden die Angehörigen involviert, dann ist es jedoch oft für den Widerruf zu spät.
Es geht jedoch auch um die vielen unerfahrenen, naiven Verbraucher, die nicht mit den unseriösen Manövern der Werbefirmen rechnen. Die Versprechung, da werde nur eine kostenlose Probezeitschrift zugestellt, wird vorbehaltlos geglaubt, daher werden auch die Auftragsbestätigung und die Widerrufsbelehrung nicht gelesen, nicht ernst genommen oder nicht verstanden.
Der gut informierte Verbraucher, der seine Rechte kennt, hat schon jetzt keinerlei Probleme, aus unseriösen, am Telefon geschlossenen "Verträgen" wieder herauszukommen. Spätestens bei Zugang einer "Auftragsbestätigung" mit Widerrufsbelehrung wird er sich kundig machen. Er wird - das empfehlen zumindest wir - bei den Geisterfirmen, die nicht gerade selten als Vertragspartner aufftreten, gar nicht reagieren, auch nicht auf Inkassobriefe (außer mit Strafanzeige und Meldung an die Finanzbehörde), er wird Lastschriften ohne weitere Diskussion rückgängig machen. Er wird, sollte ihm doch einmal ein unerwünschtes Zeitschriftenabo angedreht worden sein, mit rechtzeitigem Widerruf per Einschreiben mit Rückschein reagieren.
Die rasant steigende Zahl der bekannt werdenden Fälle von Telefon-Abzocke zeigt allerdings, dass Aufklärung alleine – wie sie der Deutsche Direktmarketing Verband forcieren möchte - offensichtlich nicht ausreicht. In der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesnovelle geht es um den Schutz alter Menschen sowie unerfahrener, naiver Verbraucher vor den Folgen eines unseriösen Marketings. Besonders alte Menschen haben gemäß dem an die Politik erteilten Auftrag, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, einen Schutzanspruch vor diesen Praktiken. Gegenüber diesem Auftrag haben die kommerziellen Interessen der Marketingverbände hintanzustehen. Der Antispam e.V. bittet daher die politischen Entscheidungsträger darum, diesmal die Bestätigungslösung anzunehmen und damit klar zu stellen, dass sie auf der Seite der Bürger stehen.
Es wird daher von Seiten des Antispam e.V. mit allerhöchstem Interesse beobachtet, ob die Parlamentarier sich erneut zu Lasten der Bürger gegen eine effektivere Lösung entscheiden, oder ob sie nun endlich eine Regelung verabschieden, die wenigstens erhebliche Chancen bietet, den Anreiz für die Fortsetzung systematisch illegaler Werbemethoden effektiv zu unterbinden, weil es die mit den Verträgen verbundenen erheblichen Geldströme an die Rechtsverletzer endlich kappt.
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Der Antispam e.V. dankt Rechtsanwalt Richter aus Berlin für die freundliche Erlaubnis,
dessen Blogeintrag auszugsweise für diese Pressemitteilung verwenden zu dürfen.
Monday, May 30. 2011
Petition zum Kinder- und Jugendschutz gegen Telefonsexdienste
Eine Privatperson hat vor kurzem auf der Petitions-Webseite des Deutschen Bundestags eine interessante und wichtige Petition eingereicht. In dieser Petition geht es um die Forderung, endlich mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen einen effektiven Jugendschutz gegen die Anwahl von Telefonsexdiensten durch Kinder und Jugendliche zu verwirklichen.
Die Kernforderungen der Petition lauten im Kurztext wie folgt:
1. Jeder Festnetztelefon- und Mobilfunkanschluss ist in der Grundeinstellung für alle mit Erotik belegten Rufnummerngassen zu sperren: derzeitig 0900, 0137, 118XX, 0180, Auslandsnummern, Premium-SMS
2. Freischaltung nur nach Aufklärung (Infoblatt) und schriftlichem Auftrag des Inhabers (Ent-/sperren kostenlos)
3. Freihalten einer Rufnummerngasse nur für seriöse Unternehmen/Behörden.
4. Erotik über Ortsnetzvorwahlen verbieten.
5. Einzelverbindungsnachweise stets vollständig und unverkürzt.
Der Verbraucherschutzverein Antispam e.V. unterstützt die vorliegende Petition im vollen Umfang und lädt den Leser zur Unterzeichnung ein.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details; petition=17886
Da bereits jetzt damit zu rechnen ist, dass die Bedenkenträger und Lobbyisten gegen diese Petition auf den Plan treten werden, sollen im folgenden die Hintergründe für die Petition dargestellt sowie einige Anregungen zur Diskussion und als Argumentationshilfe gegeben werden.
Eine irgendwie geartete effektive Alterskontrolle zur Verhinderung der Inanspruchnahme von Telefonsexdiensten durch Jugendliche findet bei 0900- oder Premiumdiensten nicht statt. Diese Tatsache ist seit Jahrzehnten bekannt, ohne dass sich aber hieraus nennenswerte Konsequenzen ergeben hätten. Tatsächlich wäre eine wirksame Alterskontrolle bei 0900-Diensten oder Premium-SMS schon rein technisch gar nicht umsetzbar. Selbst wenn sie es ernsthaft wollten, könnten die Anbieter nicht sicherstellen, dass die Dienste nicht von Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Die treuherzige Pseudoabfrage, ob denn da auch tatsächlich ein Erwachsener in der Leitung sei - in diesem Fall möge man "jetzt bitte die 1 drücken" - stellt wohl kaum eine wirklich wirksame Zugangskontrolle dar. Andere technische Möglichkeiten - etwa eine vorherige Altersverifikation über das Internet oder über Kreditkartenüberweisungen - wären wiederum so umständlich, dass die Anonymität damit hinfällig würde und der gesamte wie auch immer geartete spontane Reiz der "Dienstleistung" damit konterkariert würde. Ein effektiver Jugendschutz, wie er zumindest für deutsche Anbieter von Pornographie im Internet zwingend verpflichtend ist, wäre im Bereich der 0900-"Erotik" gar nicht machbar.
Der Jugendschutz soll dort auch gar nicht umgesetzt werden, weil innovative Dienstleister die Jugendlichen unter staatlicher Duldung als ideale Zielgruppe zum Melken auserkoren haben. Das ist ein Milliardenmarkt, eine vergoldete Cremetorte, die man sich nicht nehmen lassen will. Unverblümt werden selbst in Jugendzeitschriften Annoncen für fragwürdige "Flirtlines" geschaltet, und wenn dubiose Datenhändler erst einmal Datensätze mit Handynummern von Jugendlichen zusammengestellt und weiterverkauft haben, darf man sicher sein, dass diese Handynummern eine nach der anderen von Betreibern betrügerischer Flirt-Animationsdienste mit Lock-SMSen abgeklappert werden. In diesen SMSen möchte dann z.B. eine "Kathi dir ganz dringend etwas sagen". Ruft ein 14-jähriger dort zurück, darf er sich für 1,99 € pro Minute irgendein Gestöhne von einer mp3-Aufzeichnung anhören, oder er bucht damit angeblich ein "SMS-Abo" für 4,99 € wöchentlich.
Die Anbieter scheinen aus unerfindlichen Quellen - vielleicht sogar von den Mobilfunkbetreibern selbst, wer weiß das schon - ganz gezielt mit den Mobilfunknummern von Prepaid-Kartenbesitzern versorgt zu werden. Jedenfalls fällt es sehr unangenehm auf, dass gerade die Besitzer von Prepaid-Karten immer wieder gezielt von betrügerischen Mehrwertdiensten abgezockt werden, zunehmend ohne Erbringung irgendwelcher Gegenleistungen, für angeblich geschlossene Abos für Sexdienste, Klingeltöne oder Smartphone-Anwendungen. Die Wiederbeschaffung abgezockter Beträge von Prepaid-Konten ist praktisch unmöglich. Der Kartenbesitzer müsste schon den Mobilfunkprovider, der seinen Beuteanteil aus der Abzocke nicht freiwillig wieder herausrücken wird, auf Herausgabe aus Bereicherung gemäß § 812 BGB verklagen. Bei Streitwerten im zweistelligen Bereich ist das angesichts des Kostenrisikos und Aufwands nicht wirklich attraktiv. Das wissen sowohl die Abzocker als auch die Mobilfunkbetreiber, und so verwundert es nicht, dass zur Zeit gerade die Besitzer von Prepaid-Karten zunehmend zu bevorzugten Opfern von Handy-Abo-Abzocke werden. Eine fatale Situation, denn es ist bekannt, dass ein großer Teil der Prepaid-Karten für die Benutzung durch Kinder und Jugendliche angeschafft wird. Gerade diese Gruppe ist der Abzocke nahezu schutzlos ausgeliefert, und die Anbieter konfrontieren auch 13-jährige in SMSen bedenkenlos mit einer Gossensprache, gegen die eine Wandkritzelei, wie sie oberhalb der Pinkelrinne einer Bahnhofstoilette zu finden ist, noch wie ein Satz aus Grimms Märchen gelten kann.
Überhaupt scheinen sich hier in einer Art stillschweigenden, heiligen Allianz alle einig zu sein. Die Mobilfunkprovider profitieren nämlich im erheblichen Umfang über die Fakturierungsgebühren von der Telefonsexabzocke mit. Sie lassen sich grundsätzlich die Forderungen von den "Dienstleistern" abtreten, und wenn der Inhaber eines Vertragshandys dann Einwendungen gegen die Rechnung geltend macht, wird er von den meisten Mobilfunkanbietern sofort brüsk mit SIM-Kartensperren und Inkassodrohungen beharkt. Die Provider fungieren als Steigbügelhalter der Mehrwertabzocke, indem sie auch bei berechtigten Einwendungen gegen die Rechnung die abgetretene Forderung ohne Rücksicht weiterbetreiben. Gegen den breiten, finanziell hervorragend gepolsterten Hintern einer TK-Rechtsabteilung darf dann der Privatverbraucher gern vor Gericht seine Rechte geltend machen, wenn es sein muss, bis hinauf zum BGH. Verliert der Mobilfunkbetreiber dort, hindert ihn trotzdem nichts daran, beim nächsten Privatkunden wieder genauso unverschämt zu verfahren. Und die Politik schaut augenzwinkernd weg, der heilige Wirtschaftsstandort mit seinem freien Markt für freie Bürger hat allerhöchste Priorität, und die Politik ist sich da wohl auch ganz sicher, dass der Geschäftsführer einer karibischen Geisterfirma schön brav alle anfallenden Umsatzsteuern entrichtet.
Die allermeisten Privatverbraucher sind über ihre Rechte als TK-Kunden nicht informiert. Sie kennen nicht das Erfordernis, Rechnungseinwendungen innerhalb von 8 Wochen geltend machen zu müssen. Sie wissen nicht, dass sie im Streitfall ganz dringend das sogenannte "qualifzierte Prüfprotokoll gemäß § 45i TKG" anfordern müssen, ebenfalls innerhalb dieser 8-Wochen-Frist. Selbst manche Anwälte sind über diese speziellen Sachverhalte des TK-Rechts unzureichend informiert und reiten ihre Mandanten durch Verfahrensfehler in einen kostenträchtigen Schlamassel. Auf die aussichtslose Situation für Prepaid-Kunden wurde bereits eingegangen.
Der zur Zeit einzig effektive Schutz vor Abzocke durch Mehrwertdienste besteht in der Einrichtung einer Anwahlsperre für alle 0900-, Premiumdienste und Leistungen von Drittanbietern. Es ist nicht möglich, 24 Stunden am Tag zu überwachen, ob Sohn und Tochter nicht vielleicht gerade Opfer einer 0900-Flirt-Abzocke werden, oder ob sie gerade teure Codes für Browserspiele oder Klingeltöne per SMS bestellen. Dass eine solche Überwachung völlig illusorisch ist, dürfte mindestens jedem klar sein, der Kinder und Jugendliche zu betreuen hat. Trotzdem verlangen deutsche Richter eine solche Rundum-Überwachung von den Eltern, denn die bekannte Rechtsprechung geht von einer sogenannten "Anscheins- und Duldungsvollmacht" aus, wenn Kinder und Jugendliche auch ohne explizite Erlaubnis Mehrwertdienste in Anspruch nehmen. Schließlich hätten die Eltern ja grundsätzlich die Möglichkeit, den Telefonapparat wegzuschließen. Oder sie könnten eine 0900-Anwahlsperre einrichten lassen.
Dass überhaupt diese Möglichkeit einer Sperre gegen "Mehr"wertleistungen besteht, darüber sind weit über 90 Prozent der Verbraucher in Deutschland nicht unterrichtet. Es hat auch den Anschein, als sollten sie hierüber nach Möglichkeit gar nicht informiert werden. Auf den Internetseiten der Mobilfunkbetreiber findet man Hinweise auf die mögliche Sperrung meistens nur verschämt auf versteckten Informationsseiten, die oft nur über mehrere Umwege und etliche Links auffindbar sind. Bei der Einrichtung der Verträge werden die Verbraucher über diese Möglichkeit i.d.R. nicht aktiv unterrichtet. Im Gegenteil hört man immer wieder sogar von Fällen, wo selbst auf Nachfrage wahrheitswidrig behauptet wird, eine solche Sperre sei angeblich aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich. Übrigens besonders bevorzugt bei Prepaid-Verkäufen. Gerade dort sträuben sich die Anbieter in besonders auffälliger Weise gegen solche Sperrmaßnahmen. Die Gründe hierfür leuchten jedem Zeitgenossen ein, der in der Lage ist, zwei und zwei zusammenzuzählen.
Die TK-Provider selbst sind es also, die das berechtigte Interesse der Eltern, ihre Kinder vor Abzocke sowie vor jugendgefährdenden Telefonsex-Angeboten zu schützen, nicht nur nicht unterstützen, sondern zum Teil sogar aktiv sabotieren, indem sie die Sperre nicht aktiv anbieten oder sogar aus fadenscheinigen Gründen verweigern bzw. die Einrichtung dieser Sperre unnötig umständlich gestalten.
Die Petition basiert auf dem verfassungsgemäßen Auftrag an die Politik, Schaden vom deutschen Volk, hier: insbesondere von Kindern und Jugendlichen, abzuwenden.
Auf dieser Verpflichtung basiert nicht zuletzt auch das Jugendschutzgesetz. Dieses Gesetz erlegt allen Anbietern von möglicherweise jugendgefährdenden Dienstleistungen die Verpflichtung auf, selbst aktive Schutzmaßnahmen etwa in Form einer Altersverifikation einzurichten. Die Kassiererin in einem Supermarkt ist dazu angehalten, im Zweifelsfall sich den Ausweis zeigen zu lassen, wenn ein möglicherweise Minderjähriger mit Spirituosen an der Kasse erscheint. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden in solchen Fällen auch sehr streng geahndet. Hier wird auch nicht damit argumentiert, dass die Eltern selbst angeblich die alleinige Sorgfaltspflicht hätten, hier gilt keine sogenannte "Anscheins- und Duldungsvollmacht". Das Jugendschutzgesetz basiert auf der vernünftigen Erkenntnis, dass es Eltern nicht möglich ist, die Heranwachsenden 24 Stunden am Tag lückenlos zu beaufsichtigen, und spricht daher den Ladenbesitzern, Gastwirten, Diskothekenbetreibern, eigentlich aber auch den Betreibern von Telefonsexdienstleistungen eine Mitverantwortung zu. Die gegenwärtige Situation, die darin besteht, dass Eltern selbst auf umständliche und vielfältig sabotierte Weise ein aktives "Opt-Out" leisten müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihre Sprösslinge keinen Zugang zu Telefonsexangeboten haben sollen, ist vollkommen absurd und widerspricht dem Geist und Buchstaben des Jugendschutzgesetzes.
Daraus ergibt sich die in der Petition geäußerte Forderung, dass die TK-Provider nunmehr dazu gezwungen werden müssen, bereits bei der Bereitstellung der TK-Verträge nicht nur für Handys, sondern auch für Festnetzapparate sowie insbesondere für Prepaid-Karten dem Verbraucher die Sperrung von Mehrwertdiensten aktiv anbieten zu müssen. Anders wird es nicht gehen, und darauf zielt die vorliegende Petition ab.
Nun wird die "Mehr"wertbranche gegen ein solches Szenario Sturm laufen, sie wird Zeter und Mordio schreien. Es wird der Untergang des "freien Marktes" in der TK-Mehrwertbranche prophezeit werden. Das Kojotengeheul hören wir fast jetzt schon: "Das wäre das Ende der Mehrwertbranche."
Dazu sagen wir nur kurz und knapp: ja, das wäre es möglicherweise.
Und wir sagen auch: na - und wenn schon? Was wäre so schlimm daran?
Ein triftiger Grund, weshalb ein Durchschnittverbraucher zwangsweise Zugriff auf Premium-Dienstleistungen haben muss, ist hier nicht erkennbar. Im Zeitalter der fast überall gängigen Telefonflat-Verträge ist der Markt für Call-by-Call-Dienste, die über 090x erreichbar sind, ohnehin nicht mehr nennenswert. Die wenigen Verbraucher, die wirklich ein Interesse an Telefonsexdiensten oder meinetwegen an seriösen Auskunfts- oder Call-by-Call-Diensten haben, mögen diese Dienste dann aktiv und auf eigenes Risiko freischalten lassen.
Vor einigen Jahren wurde exakt die in der Petition geforderte gesetzliche Regelung in Australien eingeführt, und trotz vielfältiger Unkenrufe der auch dort nicht eben leisetretenden Bedenkenträger darf festgestellt werden, dass es den australischen Kontinent nach wie vor gibt, auch wenn jetzt ein 15-jähriger dort nicht mehr mit dem Handy eine Abzocker-Flirtline anSIMSen kann.
Um es mit den Worten eines schottischen Parlamentsabgeordneten auf den Punkt zu bringen:
"I doubt whether the world would really be a worse place if we did not have premium rate telephone numbers."
Übersetzt:
"Ich möchte bezweifeln, dass die Welt wirklich ein schlechterer Ort wäre, wenn wir keine Mehrwertnummern hätten."
Eine pragmatische Aussage eines Schotten, die in Deutschland vermutlich sofort als "Technik- und Innovationsfeindlichkeit" niedergebrüllt würde. Pragmatische Vernunft und konsequenter Verbraucherschutz sind in Deutschland eher nicht gefragt, denn hier haben ganz offensichtlich die zweifelhaften Belange einer weltweit agierenden, finanzkräftigen "Mehr"wertlobby Vorrang, die über ihre Dachverbände nicht müde wird, bis hinein in die politische Arbeit der beratenden parlamentarischen Gremien immer wieder lautstark ihre Interessen erfolgreich zu Gehör zu bringen. In jeder Neuvorlage zu Änderungen des TK-Rechts erkennt man ganz deutlich eine gewisse Handschrift anhand teilweise ganz bewusst in das TKG hinein praktizierter Schwachstellen, Lücken und schwammiger Formulierungen, die in ihrer Zahl und Ausprägung eher nicht das Ergebnis von Zufällen oder handwerklicher Fehler sein dürften. Vielmehr erkennt man an diesen Stellen das Werk finanzkräftiger und gewiefter Einflüsterer von Interessenverbänden, die mit an den grünen Tischen der beratenden Gremien zu sitzen scheinen, und die gutbezahlte Anwaltskanzleien damit beschäftigen, Vorschläge zu Formulierungen neuer TK-Rechtsnovellen aufzusetzen, die dann von den politischen Gremien oft allzu bereitwillig aufgegriffen werden.
Insoweit darf man äußerst gespannt sein, ob die hier vorliegende Petition eine reelle Chance hat. Man sollte sich hier also keinen überspannten Illusionen hingeben.
Jedoch wird es die Politik sehr schwer haben, wirklich zugkräftige, schlüssige Argumente gegen diese Petition vorzutragen, weil es hier um berechtigte Belange des Jugendschutzes geht. Wenn sie dies tut, demaskiert sie sich, indem sie ganz eindeutig nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch den Jugendschutz den kommerziellen Interessen einer finanzkräftigen Lobby unterordnet. Selbst wenn sie dies nicht deutlich sagt, wird dies von den Bürgern zunehmend wahrgenommen und möglicherweise auch irgendwann über den Stimmzettel quittiert.
Der Verein Antispam e.V. wird in jedem Fall die weitere Diskussion zu diesem Thema sorgfältig beobachten. Insbesondere empfehlen wir eher nicht, uns mit der angeblich hervorragenden Arbeit der Bundesnetzagentur zu kommen, die angeblich den Mißbrauch von Mehrwertnummern im Griff habe. Über die Arbeit dieser Behörde wurde z.B.
hier umfangreich berichtet. Überdies kann auch die Bundesnetzagentur den Schutz Jugendlicher vor der Inanspruchnahme von 0900-Telefonsexangeboten nicht gewährleisten, schon allein aus den oben bereits beschriebenen Gründen der technischen Unmöglichkeit einer Altersverifikation bei Mehrwertdiensten.
Die beteiligten Bedenkenträger, Beschwichtiger und Aussitzer mögen sich schon einmal sorgfältig überlegen, was sie gegen die Petition vorzubringen gedenken. Es wird nicht unkommentiert bleiben.
Monday, May 16. 2011
Die Website des Antispam e. V. war am 14.05.2011 zeitweise sehr schlecht zu erreichen, da wir unter einer DDoS-Attacke standen. In der Regel sind Online-Kriminelle, Spammer und Betrüger die Auftraggeber eines solchen DDoS-Angriffs.
Eine
Distributed Denial of Service-Attacke (DDoS) ist eine Möglichkeit, eine unliebsame Webseite zumindest kurzfristig derart zu stören, dass Informationen, die auf dieser Seite normalerweise zum Abruf bereitstünden, nicht mehr aufrufbar sind. Eine solche Attacke funktioniert nur über sogenannte
Botnetze. Rechner - jeder auf der Welt - kann durch Viren und Trojaner durch einen Fremden ferngesteuert werden. Mit den ferngesteuerten Rechnern können auf Befehl eines "Master"-Rechners sinnlose Verbindungsanfragen an den Zielrechner gerichtet werden. Dieser wird durch die vielen, gleichartigen Anfragen überlastet und oft innerhalb kurzer Zeit wegen Erreichens der Belastungsgrenze lahm gelegt.
So hat Antispam-ev.de am 14.05. einen neuen Besucher-Rekord aufgestellt: 7.079 Gäste waren gleichzeitig online - also haben über 7000 Rechner gleichzeitig unseren Server überlasten wollen. Dank unserer Administratoren konnte der Angriff abgewehrt werden. Die Webseite ist mittlerweile wieder normal erreichbar.
Achten Sie darauf, ein Antivirenprogramm auf Ihrem Computer zu installieren und das Programm regelmäßig zu aktualisieren. Öffnen Sie keine Mails von unbekannten Absendern und nutzen Sie eine Firewall. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie
in unserem Wiki.
Wir versprechen: wir werden nicht aufhören, kritisch über neue Abofallen, dreisten Spam und Datenschutzpannen berichten.
Und wir leuchten natürlich auch weiterhin mit Taschenlampen in die Rattenlöcher.
Antispam e. V. - Denn wir sind die Guten!
Friday, March 25. 2011
US-Behörden ist es in Zusammenarbeit mit Microsoft gelungen, eines der größten weltweiten Spam-Netzwerke lahm zu legen. Es handelt sich dabei um ein sog.
Botnetz (Link ins Antispam-Wiki), bei dem die PCs von vielen hunderttausend Menschen mittels Viren heimlich dazu genutzt werden, Spammails weiter zu verbreiten. Die Steuerung dieser Netzwerke erfolgt meist über nur eine handvoll zentrale Kommandorechner.
So auch beim Botnetz
Rustock, dessen zentrale Kommandorechner nun von Microsoft-Mitarbeitern identifiziert und mit Hilfe der US-Behörden lahm gelegt wurden. Über das Botnetz
Rustock wurden hauptsächlich Spammails für zweifelhafte Online-Apotheken und medizinische Potenzpräparate verschickt. Mit dem Zeitpunkt der Abschaltung, 15. März um die Mittagszeit, verzeichnen die internationalen Spambeobachtungsprojekte deutliche Rückgänge in der Zahl der Spammails. Die Rückgang liegt im Bereich einiger Milliarden Spammails pro Tag.
Ob dieser Schlag gegen sie Spamindustrie dauerhafte Wirkung zeitigt, ist schwer abzuschätzen. Einerseits ist es fast als sicher anzunehmen, dass die Drahtzieher von Spam andere Versandwege nutzen, so dass sich der Rückgang des Spamaufkommens über kurz oder lang wieder ausgleichen wird. Es ist außerdem nicht sicher, ob die Betreiber des Botnetzes
Rustock es vielleicht nicht doch wieder schaffen, eine neue Infrastruktur von Kommandorechnern aufzubauen.
Dennoch sollte man diesen Erfolg nicht gering schätzen. Er zeigt, dass auch große und vermeintlich anonyme Spamversender angreifbar sind. Da der Spamversand mittlerweile zu einer Großindustrie geworden ist, dürfte dieser Erfolg auch enorme Kosten verursachen, und Spam lohnt sich nur dann, wenn die Kosten geringer sind als der Ertrag. In diesem Sinne bleibt die Hoffnung, dass sich ähnliche Erfolge in naher Zukunft häufiger einstellen.
Einige weitere Artikel zum Thema:
heise.de: Rustock Botnetz ausser Gefecht
TecChannel: Microsoft stoppt Rustock Botnetz
PC-Welt: Microsoft macht Mega Botnetz platt
KrebsOnSecurity: Rustock botnet flatlined (englischsprachig)
[Update:] Der Internetsicherheitsexperte Brian Krebs hat Kontakt zu einem der Reseller des Botnetzes
Rustock herstellen können (ein Reseller verkauft die Dienste im Auftrag der Betreiber an die Kunden). Dabei fand er interessante Details heraus, die in diesen Artikeln zusammengefasst werden:
Golem.de: Brian Krebs nennt Hintergründe zum Botnetzwerk
KrebsOnSecurity: Microsoft Hunting Rustock Controllers (englischsprachig)
Thursday, December 30. 2010
Nachdem im Antispam-Forum bereits Anfang September 2010 eine
Warnung vor falschen Posten auf der Telefonrechnung veröffentlicht wurde, reagiert nun auch die Bundesnetzagentur auf die Vielzahl von Beschwerden über die Firma Telomax, die für die betreffenden Rechnungsposten verantwortlich ist.
In einer
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29. Dezember 2010 wird mitgeteilt, dass für betreffenden Rechnungsposten, mit denen einen angebliche Teilnahme an einem Gewinnspieleintragungsdienst bezahlt werden solle, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängt wurde, und zwar rückwirkend ab dem 30. März 2010.
Für betroffene VerbraucherInnen bedeutet dies, dass sie eventuell bereits bezahlte Posten auf ihrer Telefonrechnung, die im Auftrag der Firma Telomax unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 für die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragungsdienst seit 30. März 2010 auftauchen, von Ihrem Telefonanbieter zurückfordern können. Üblicherweise werden die Beiträge mit der nächsten Rechnung erstattet, im Zweifel wenden Sie sich aber bitte direkt an Ihren Anbieter.
Im konkreten Fall schilderten viele Betroffene, sie hätten vor kurzem einen Anruf erhalten, in dem ihnen ein Kosmetikgutschein angeboten wurde. Kurz darauf erschienen dann die Rechnungsposten, zumeist für die vorgebliche Teilnahme an den Gewinnspieleintragungsdiensten Win-Finder oder Glücksfinder. In nahezu allen Fällen, die im Antispam-Forum diskutiert wurden, darf angezweifelt werden, dass ein Vertrag zustande kam, der die Rechnungsposten begründen würde.
Sie finden die Diskussion rund um diese Form der Abzocke im Antispam-Forum in den beiden Themen:
Warnung vor falschen Posten auf Telefonrechnungen und
Warnung vor Gewinnspielanrufen
Sollten Sie Probleme mit der Rückforderung bereits bezahlter Beträge haben, so können Sie dort Rat und Hilfe suchen.
Der Verein Antispam e.V. begrüßt das gegen Telomax verhängte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Die Bundesnsetzagentur nimmt damit ihre Verantwortung relativ zeitnah wahr und handelt mit einer wirksamen Maßnahme, die im Interesse des Endverbrauchers liegt.
Update: Die Bundesnetzagentur hat das rückwirkende Rechnungslegungsverbot gegen die Firma Telomax auf die Artikel-/Leistungsnummern 11004 und 12000 erweitert, wie einer
weiteren Pressemitteilung vom 20. Januar 2011 zu entnehmen ist. Demnach betreibt die Firma Telomax weiterhin Abbuchungen zweifelhafter Natur, die auf der gleichen Abzockmasche beruhen, jetzt allerdings unter den Leistungsbezeichnungen „12000 Premium Abonnement Services www.tel-and-pay.de“ oder "11004 Mehrwertdiensteabonnements". Es gelten die gleichen Hinweise, wie bei den oben genannten Artikel-/Leistungsnummern.
Die schnelle Reaktion der Bundesnetzagentur auf weitere Verbraucherbeschwerden zeigt, mit welcher Dreistigkeit mittlerweile Verbraucher abgezockt werden. Wir hoffen, dass diese Vorfälle dazu führen, dass die Bundesnetzagentur die Zulassung der Firma Telomax als Mehrwertdienstleister intensiv prüft. Die Zuverlässigkeit des Anbieters darf jedenfalls bezweifelt werden, auch angesichts der Tatsache, dass die Firma, in deren Auftrag man zu handeln vorgibt, nicht existiert.
Update 2: Am 11.02.2011 weitete die Bundesnetzagentur ihr Verbot gegenüber der Firma Telomax nochmal deutlich aus. Wie der zugehörigen
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu entnehmen ist, wurde mit Rückwirkung bis zum 23.12.2010 auch ein Verbot für die Artikel- Leistungsnummern 83918
bis 83924 erlassen, ergänzt um ein präventives Inkassierungsverbot gegen eine lange Liste von weiteren Artikel- und Leistungsnummern, das ab dem 11. März 2011 gilt. Darunter fallen die Artikel- bzw. Leistungsnummern 61402, 77524, 77526 und 83925 bis einschließlich 83966.
Gerade die letzte Maßnahme und die Vielzahl der davon betroffenen Nummern legt den Schluss nahe, dass die Telomax systematisch weiter Gelder einziehen wollte. Man hat sich dem Anschein nach schon einmal mit genügend weiteren Artikelnummern bei der Telekom eingedeckt. Der Verein Antispam e.V. begrüßt den umfassenden Ansatz, den die Bundesnetzagentur hier verfolgt. Wieso der Firma Telomax allerdings nicht die Zulassung als Mehrwertdienstanbieter entzogen wird, bleibt weiterhin fraglich. Wir hoffen darauf, dass auch diese Maßnahme in Kürze folgt.
Update 3: Im Forum dieses Portals finden sich Hinweise darauf, dass nach knapp einem Jahr (November 2011) erneut versucht wird, die Forderungen, für die seinerzeit das Inkassierungsverbot erlassen wurde, einzutreiben. Eine
NTT Telco Europe Inc mit Sitz in den USA und deutscher Adresse in einem Postfach verschickt entsprechende Zahlungsaufforderungen. Den Hinweis auf dieses rechtswidrige Vorgehen verdanken wir einem Forenmitglied.
Sie können den Beitrag hier einsehen, nach diesem Beitrag finden sich noch weitere Meldungen von anderen Betroffenen.
Hier finden Sie eine Kopie des entsprechenden Inkassoschreibens.