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    <title>Antispam e. V.</title>
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    <title>Betrugsanrufe von der &quot;Datenschutzzentrale&quot; - angebliche &quot;Hilfe&quot; gegen Gewinnspielabzocke</title>
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    <author>nospam@example.com (Goofy)</author>
    <content:encoded>
    Bereits vor einiger Zeit &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/300-C-wie-Zebra-oder-Wie-dreist-die-Telefonabzocker-mittlerweile-vorgehen.html&quot; title=&quot;C wie Zebra - Abzockanrufe&quot;&gt;berichteten wir über Betrugsanrufe&lt;/a&gt; aus dem Umfeld der Gewinnspielmafia. Bei diesen Betrugsanrufen meldete sich eine angebliche &quot;Staatsanwaltschaft&quot; bei den meist älteren Opfern von Gewinnspielbetrugsfirmen und forderte die Betroffenen unter wüsten Drohungen auf, hohe Geldbeträge wegen nicht gezahlter Forderungen aus &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror&quot; title=&quot;Antispam Wiki - Gewinnspiel-Abzocke&quot;&gt;Gewinnspieleintragungen&lt;/a&gt; einzuzahlen - sonst käme bald Polizei und Staatsanwalt ins Haus. Damals hatte uns ein Forenmitglied dankenswerterweise Mitschnitte solcher Betrugsanrufe zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute berichten wir erneut über ganz ähnliche Anrufe, und wir haben wieder einmal neue Mitschnitte. Das Forenmitglied fängt regelmäßig solche Betrugsanrufe ab, die eigentlich an ein älteres Familienmitglied adressiert waren, sie hält die Anrufer ein Weilchen hin. Diesmal meldet sich eine angebliche &quot;Datenschutzzentrale&quot;, die angeblich vom Staat beauftragt sei und mit der Staatsanwaltschaft sowie den Datenschutzbehörden zusammenarbeite. Es wird behauptet, es gebe wegen Forderungen aus Gewinnspielen einen &quot;Vollstreckungsprozess&quot; vom Amtsgericht in Höhe von 9000 Euro. Diese &quot;Vollstreckung&quot; könne man noch stoppen, aber hierzu sei unbedingt die Zahlung von z.B. 2000 Euro notwendig. Das Geld solle per Nachnahme gezahlt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist bekannt, dass die Ermittlung der Täter bei betrügerischen Nachnahmesendungen leider sehr schwierig ist. Das Geld wäre also als Totalverlust zu verbuchen. Natürlich gibt es keinerlei Gegenleistung. Eine &quot;Datenschutztentrale&quot;, die &quot;über die Staatsanwaltschaft&quot; den &quot;Vollstreckungsprozess&quot; stoppen könnte, gibt es natürlich nicht. Jemand, der ein wenig Ahnung von der rechtlichen Materie hat, hört sofort heraus, was für ein hanebüchener und verlogener, verfaulter Unsinn da erzählt wird. Da heißt es unter anderem wortwörtlich (migrationsdeutscher Akzent original wiedergegeben):&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;...da haben wir natürlich noch Zeit, eine Widerrufsakte zu erstellen, Frau XXX. Und zwar, weil wir natürlich jetzt bei die staatliche Behörden ... also... die Rechtsschutz... äääh... registriert sind, wurde uns jetzt die Akte auch eingereicht, wir haben das natürlich vorsichtshalber durch die Rechtsabteilung vorsichtshalber kontrollieren lassen, Frau XXX, und es handelt sich hier um einige Unternehmen, mit denen Sie - also Gewinnspielunternehmen, mit denen sie in der Vergangenheit, in der ehemaligen Zeit, zu tun gehabt haben, Frau XXX, ja? - Und es besteht jetzt eine Gesamtforderung von über 9000 Euro beim Amtsgericht Stuttgart... &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Netterweise wird die Betroffene vor &quot;die Wahl&quot; gestellt, die Sache selbst über einen Anwalt zu regeln - dabei entstünden aber Anwaltskosten von 1500 Euro, zusätzlich sei auf jeden Fall mindestens 4000 Euro von der Forderung zu bezahlen. Da habe man, weil man vom Staat beauftragt sei, eine bessere Möglichkeit: die Betroffene solle 2000 Euro über eine Nachnahmesendung zahlen - damit sei die Sache aus der Welt, und künftig sei sie auch vor weiteren Nachstellungen von Inkassobüros wegen der Gewinnspiele geschützt, weil künftig das alles direkt über die Staatsanwaltschaft bearbeitet werde. Die Staatsanwaltschaft werde auch die Tonaufzeichnungen einziehen und &quot;im Datenschutzarchiv&quot; verbunkern bzw. vernichten, so dass künftig keine &quot;Beweise&quot; mehr gegen die Betroffene vorgebracht werden könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier im folgenden die anonymisierten Wiedergaben der Tonaufzeichnungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/news/uploads/Callcenter_Gespraechsmitschnitte/Datenschutzzentrale_edit.mp3&quot; title=&quot;Datenschutzzentrale_edit.mp3&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Datenschutzzentrale_edit.mp3&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/news/uploads/Callcenter_Gespraechsmitschnitte/Soundclip29_edit.mp3&quot; title=&quot;Soundclip29_edit.mp3&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Soundclip29_edit.mp3&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/news/uploads/Callcenter_Gespraechsmitschnitte/Soundclip30_edit.mp3&quot; title=&quot;Soundclip30_edit.mp3&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Soundclip30_edit.mp3&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der informierte Zeitgenosse, der seine Rechte kennt, würde natürlich angesichts so eines absurden Geschwurbels spätestens nach dem dritten Satz in schallendes Gelächter ausbrechen und anschließend die Frau Thusnelda fragen, ob sie eigentlich noch alle Tassen im Schrank hat und ernsthaft selbst den Mist glaubt, den sie da erzählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unserem Forenmitglied gelingt es immer wieder vorzüglich, das Verhalten einer unsicheren alten Frau am Telefon nachzustellen, um die Sprecherinnen hinzuhalten, teilweise über 10 Minuten lang, bis diese erkennen müssen, dass sie hier nicht weiterkommen, weil die alte Dame leider auf stur schaltet und so gar nicht &quot;einsichtig&quot; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders wird der Fall dagegen bei den tatsächlich anvisierten Opfern liegen. Wahrscheinlich wird hier selektiv die Zielgruppe solcher Senioren herausgesucht, die in der Vergangenheit tatsächlich Bekanntschaft mit den vielfältigen Fangarmen des &lt;a href=&quot;http://www.google.de/search?q=Wiener+Karussell&amp;ie=utf-8&amp;oe=utf-8&amp;aq=t&amp;rls=org.mozilla:de:official&amp;client=firefox-a&quot; title=&quot;Google - &quot;Wiener Karussell&quot;&quot;&gt;Wiener Gewinnspielkarussells&lt;/a&gt; gemacht haben, und die auch bereits massiv von Inkassobüros und Anwälten mit Zahlungsaufforderungen belästigt wurden. Die Daten dieser Betroffenen dürften im illegalen Adresshandel kursieren bzw. direkt aus der Quelle des Wiener Karussells stammen. Es ist anzunehmen, dass die Betroffenen zum einen rechtsunkundig sind und zum anderen auch leicht manipulierbar, verängstigt aufgrund der massiven Probleme bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, wenn monatlich gleich fünf oder mehr dieser illustren &quot;Gewinnspieleintragungsdienste&quot; das Konto geplündert haben. Diese Personen sind verunsichert und kennen ihre Rechte nicht. Daher kann als sicher gelten, dass ein guter Teil der Betroffenen leider die Nachnahmesendungen annehmen und bezahlen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Abzockerei ist Spezialität mehrerer Banden, die teilweise aus der Türkei, teilweise aber auch aus Deutschland agieren (herzlichen Gruß an die Saubande aus Hilden an dieser Stelle). Irgendwann - es ist alles nur eine Frage der Zeit - wird sich auch diese Bande an ihrer eigenen Geldgeilheit verschlucken und den Ermittlern ins Netz gehen. Es haben schon ganz andere gedacht, es könne ihnen schon nichts passieren. Gruß an Herrn E. aus Frankfurt, Gruß an die Herren K., A., und M. und jetzt auch an Herrn B. aus Wien an dieser Stelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten die beiden anrufenden Damen sich selbst anhand ihrer liebevollen Stimmchen wiedererkennen, so seien diese gerne aufgefordert, unter Mitteilung ihrer ladungsfähigen Anschrift ein Löschgesuch an unseren Verein zu richten - wegen &quot;Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte&quot;. &lt;img src=&quot;https://www.antispam-ev.de/forum-data/smilies/erweitert/72.gif&quot; alt=&quot;&quot; /&gt; Meine Damen! Sie können getrost davon ausgehen, dass es hier ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung Ihrer Betrugsmaschen inklusive der Tonaufzeichnungen gibt. Ihre Persönlichkeitsrechte unterliegen in diesem Fall eindeutig gegenüber dem öffentlichen Interesse. Des weiteren dürfen Sie sicher sein, dass wir - sobald uns Ihre echten Namen vorliegen, was schneller der Fall sein kann, als Sie denken - postwendend gegen Sie Strafanzeige wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug erstatten werden - § 263 Abs. 3 StGB. Mindestens ein saftiger Strafbefehl, wenn nicht ein 6-monatiger Aufenthalt im Cafe Viereck sollte Ihnen beiden hierbei sicher sein. Dort jedenfalls gehören Sie beide unserer Ansicht nach dringend einmal hin, Ihr sicherlich äußerst liebenswerter Chef, der sich dieses so schwachsinnige wie unverschämte Skript ausgedacht hat, ebenfalls. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt nicht die geringste Rechtfertigung für das, was Sie da machen. Finanzielle Not rechtfertigt beileibe nicht das, was Sie sich hier an boshafter Dreistigkeit und Frechheit gegenüber alten Menschen herausnehmen. Wie können Sie beiden Herzchen eigentlich morgens in den Spiegel schauen, ohne dass Ihnen speiübel wird? Möge Ihnen Ihre Frechheit einmal im Hals steckenbleiben. Hinsichtlich Ihres widerwärtigen Chefs haben wir solche Bedenken nicht, der dürfte wohl vollends schmerzbefreit sein - der ist sicherlich der Ansicht, das was er da treibt, gehöre zu seinen verbrieften Grundrechten im Rahmen kreativen Unternehmertums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun denn, nur weiter. Irgendwann kriegen sie Euch alle. Es ist schon ganz anderen die Rolex vom Arm weggepfändet worden.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 06 Mar 2013 22:23:35 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Rechtsanwalt Rudolph aus Ludwigshafen nimmt Zahlungsklage wegen Forderung aus Gewinnspielabzocke zurück</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/310-Rechtsanwalt-Rudolph-aus-Ludwigshafen-nimmt-Zahlungsklage-wegen-Forderung-aus-Gewinnspielabzocke-zurueck.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Goofy)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Dubiose Forderungen der CSS Kontor sowie Condor Forderungsmanagement wegen &quot;Fortunatipp 49&quot;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer wieder schreiben wir im Forum sowie in den &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror&quot; title=&quot;wiki - Info zur Gewinnspielabzocke&quot;&gt;Informationsartikeln in unserem Wiki&lt;/a&gt;, dass in Sachen Gewinnspielabzocke echte Zahlungsklagen vor Gericht gegen Betroffene extrem selten sind. Üblicherweise gibt es solche Gerichtsverfahren nicht, auch wenn diese Verfahren von den unseriösen &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros&quot; title=&quot;wiki - Inkassobüros&quot;&gt;Inkassobüros&lt;/a&gt; und Anwälten, die sich für die Beitreibung der dubiosen Forderungen hergeben, immer wieder angedroht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen von dieser Regel. Eine dieser Ausnahmen kann dann eintreten, wenn die Betroffenen dummerweise (obwohl sie das gar nicht müssten...) eine sogenannte &quot;Ratenzahlungsvereinbarung&quot; mit Schuldanerkenntnis unterschreiben. Eigentlich gibt es bei einer unbegründeten Forderung nichts zu bezahlen, auch nicht auf Raten. Und eigentlich gibt es da auch gar nichts anzuerkennen. Diese Forderungen sind null und nichtig, basta. Leider lassen sich aber immer wieder einmal rechtsunkundige Verbraucher von den üblen Inkassodrohungen (die eigentlich nichts anderes sind als heiße Luft...) einschüchtern und unterschreiben solche Vereinbarungen. Davon raten wir natürlich immer wieder dringend ab, weil man mit solchen Vereinbarungen oft grundlos der Gegenseite einen Anspruch anerkennt, den es vorher gar nicht gab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aus Ludwigshafen ist dafür bekannt, im Geschäft mit den Mahnungen für solche dubiosen Zahlungsforderungen mitzumischen. Unter anderem wird für Forderungen aus der Inanspruchnahme angeblicher &quot;Gewinnspieleintragungen&quot; gemahnt, ursprünglich z.B. wegen eines Phantasieprojekts &quot;Fortunatipp 49&quot; (diese Namen sind Schall und Rauch), angeblich zuerst zugunsten einer Firma &quot;Imvertec&quot;, die dann angeblich die Forderung über CSS Kontor an die Condor Forderungsmanagement in Ludwigshafen abgetreten haben soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen Forderungen eben dieser ominösen &quot;CSS Kontor&quot; hat in der Tat bereits die Staatsanwaltschaft in Krefeld ermittelt (Az.: 2 Js 933/10). Gegen eine der hier beteiligten Krefelder Gewinnspiel-Abzockerbanden läuft in Krefeld bereits der Strafprozess, gegen einen anderen Teil der Bande laufen derzeit Ermittlungen. Auch angesichts der laufenden Ermittlungen bekommt die Condor Forderungsmanagement sowie die Kanzlei Rudolph ganz offensichtlich den Hals immer noch nicht voll, es wurden weiterhin Mahnungen an Betroffene verschickt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine der Betroffenen dieser Mahnungen hat leider eine Ratenzahlungsvereinbarung nebst Forderungsanerkenntnis unterschrieben, dann jedoch nicht gezahlt. Und hier hat die Anwaltskanzlei Rudolph wohl vorschnell Morgenluft gewittert und Zahlungsklage vor dem Amtsgericht Krefeld gegen die Betroffene eingereicht. Möglicherweise in der trügerischen Hoffnung, dass sich die Betroffene entweder gar nicht oder nur unqualifiziert gegen die Klage wehren würde und man dann ein schönes Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil erreichen könnte. Welches sich dann auch im Rahmen der branchenüblichen Desinformationspropaganda als &quot;Trophäenurteil&quot; vielleicht gut machen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedoch hat sich die Betroffene mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwalts erfolgreich gegen die Zahlungsklage gewehrt. Ihr Rechtsanwalt hat zunächst einmal eine Klageabwehr geschrieben, wo auf die Sittenwidrigkeit der Ratenzahlungsvereinbarung nebst nicht durchschaubarer Ursprungslegitimation und Abtretungsverhältnisse hingewiesen wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf diese Klageerwiderung hin haben die Abzocker offensichtlich kalte Füße bekommen. Denn in der Tat stellen sich schon die Legitimationsverhältnisse äußerst dubios dar. Eine &quot;Firma Fortunatipp 49&quot; gibt es nicht. Offensichtlich hatte man Angst vor der Frage, wie die CSS Kontor bzw. die Condor Forderungsmanagement Inhaberin der Forderung einer Ursprungszedentin werden konnte, die es als eingetragene Firma gar nicht gibt. Angesichts des in Parallelfällen bereits laufenden Strafprozesses ergeben sich nicht zuletzt auch strafrechtliche Fragen hinsichtlich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen Geldwäsche und möglicher Steuerstraftaten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Anbetracht möglicher unangenehmer Weiterungen schien es da doch opportun zu sein, die Sache besser fallen zu lassen. Prompt wollte man erst gar keinen Prozess und auch kein negatives Urteil riskieren. Die Klage wurde zurückgezogen.&lt;br /&gt;
AG Krefeld, 1 C 475/12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus hat auf Anforderung des Anwalts der Betroffenen die Gegenseite auch die unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung im Original wieder herausgegeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Vorgang zeigt zum einen, dass unsere Prognose, dass Gerichtsverfahren bei Gewinnspielabzocke üblicherweise nicht vorkommen, immer noch richtig ist. Selbst bei den ganz wenigen Ausnahmen, die überdies nur dann eintreten, wenn die Betroffenen grobe taktische Fehler gemacht haben (hätte die Betroffene sich von Anfang an einfach tot gestellt, wäre mit Sicherheit niemals geklagt worden...), zieht die Gegenseite schon bei der ersten qualifizierten anwaltlichen Gegenwehr sofort den Schwanz ein. Selbst bei unterzeichnetem Schuldanerkenntnis, wodurch die Lage der Betroffenen natürlich komplizierter wird, ist noch lange nicht Hopfen und Malz verloren. Diese Vereinbarungen sind bei unberechtigten Forderungen regelmäßig anfechtbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorgang zeigt in seiner ganzen Widerwärtigkeit aber auch die durch und durch böswilligen Absichten der Abzocker nebst ihrer vertretenden Anwälte und Inkassobüros. Man weiß selbst ganz genau, auf welchem rechtlichen und auch gefährlichen Treibsand man steht. Trotz der längst in Parallelfällen laufenden Ermittlungen und Strafprozesse lässt man es nicht bleiben, weiterhin die dubiosen Forderungen beizutreiben, und man äußert gegenüber den rechtsunkundigen Betroffenen mit dem Brustton der Überzeugung, es gebe gar keine Alternative zur Zahlung. Diese Vorgehensweise darf man durchaus auch als eindeutiges Votum der Beteiligten hinsichtlich deren Meinung über unseren Rechtsstaat ansehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betroffenen, die von Mahnungen und Forderungen aus Gewinnspielabzocke seitens der Anwaltskanzlei Rudolph bzw. der Condor Forderungsmanagement in Ludwigshafen belästigt werden, empfehlen wir auch weiterhin, die Forderungen nicht zu bezahlen, und auf keinen Fall die Ratenzahlungsvereinbarungen nebst Schuldanerkenntnissen zu unterschreiben. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror#Hilfe.21_Ein_Inkassob.C3.BCro_oder_ein_Anwalt_mahnt_mit_b.C3.B6sem_Brief_wegen_eines_Gewinnspiels&quot; title=&quot;Wiki - Abzocke mit Gewinnspielen&quot;&gt;&gt;&gt;&gt;Informationsartikel im Wiki&lt;&lt;&lt;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen aber auch das Erstatten einer Strafanzeige wegen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, unter Hinweis auf die bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sowie am Landgericht Krefeld bereits anhängigen Verfahren (Az.: 2 Js 933/10). 
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    <pubDate>Thu, 03 Jan 2013 19:28:45 +0100</pubDate>
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    <title>Die neuen Leiden der Autokette – Teil 2</title>
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    <author>nospam@example.com (Mittwoch)</author>
    <content:encoded>
    Ab Mai 2012 häuften sich Fälle von Spam-SMS, in denen das Internetportal  autokette.de beworben wurde. Über diesen Spam wird auch &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?33513-SMS-Spam-f%FCr-Autokette.de&quot; title=&quot;Zum Forenthread über den SMS-Spam für autokette.de&quot;&gt;im Forum der Plattform antispam-ev.de&lt;/a&gt; diskutiert. Schon kurz nachdem die hier ersten Beiträge eingestellt wurden, wurde seitens der Betreiberin des Portals autokette.de vom Antispam e.V. die Löschung dieser Beiträge verlangt. Wir hatten seinerzeit dazu &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/305-Die-neuen-Leiden-der-Autokette.html&quot; title=&quot;Zum Newsbeitrag &#039;Die neuen Leiden der Autokette&#039;&quot;&gt;bereits einen Newsbeitrag veröffentlicht&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Infolge der deutlichen, zum recht drastisch ausgeschmückten Aufforderung zur Löschung des o.g. Themas hat sich der Antispam e.V. dazu entschlossen, eine negative Feststellung gegen die ESSI GmbH, Solingen, als Betreiberin des Portals autokette.de zu erwirken, nach der das Thema nicht gelöscht werden muss. Die negative Feststellungsklage wurde durch einen vom Antispam e.V. beauftragten Rechtsanwalt beim Landgericht Frankenthal eingereicht und von diesem Mitte August 2012 angenommen. Die ESSI GmbH beauftragte ihrerseits eine Kanzlei mit der Abwehr der Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz, nachdem die Klageschrift die ESSI GmbH erreicht haben dürfte, wurde das Antispam-Vereinstelefon mit Anrufen regelrecht überschwemmt. Zum Teil mehrfach täglich liefen dort Anrufe auf, die allesamt die Löschung des Themas zur SMS-Spam für autokette.de zum Ziel hatten. Zunächst wurde auf Mitleid gesetzt, dann folgten Beschimpfungen, und sogar Hetzkampagnen gegen den Antispam e.V. und seine Vorsitzenden wurden angedroht und vorbereitet. Wir haben uns davon nicht beeindrucken lassen und keine Löschung vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die von der ESSI GmbH beauftragte Kanzlei teilte dem Landgericht Frankenthal unterdessen mit, dass man die Absicht habe, im Verfahren die Verteidigung zu übernehmen. Das war Mitte September 2012. Das Gericht forderte daraufhin mit Fristsetzung von 14 Tagen eine Klageerwiderung an. Diese Frist wurde von der Gegenseite nicht eingehalten, stattdessen wurde eine Verlängerung beantragt, die das Gericht dann auch gewährte, allerdings kürzer als beantragt. Bis zum 11. Oktober müsse die Klageerwiderung vorliegen. Bis zum Fristablauf &lt;strong&gt;ging beim Gericht jedoch kein Schriftsatz ein&lt;/strong&gt;; nach unseren Informationen ist dies bis heute noch nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ordentliche Verfahren sieht dann das Anberaumen einer Verhandlung vor, damit sich die Gegenseite nötigenfalls mündlich Stellung nehmen kann. Die Verhandlung fand am 06. November 2012 statt. Die Gegenseite ist zu dem Termin aber &lt;strong&gt;ebenfalls nicht erschienen&lt;/strong&gt;. Somit hat das Landgericht Frankenthal ein sog. &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4umnisurteil&quot; title=&quot;Zum Wikipedia-Artikel &#039;Versäumnisurteil&#039;&quot;&gt;Versäumnisurteil&lt;/a&gt; [Wikipedia-Link] gesprochen, Aktenzeichen 6 O 306/12. &lt;strong&gt;Es wurde darin gerichtlich festgestellt, dass der Antispam e.V. nicht verpflichtet ist, Informationen über die Beklagte (ESSI GmbH bzw. autokette.de, genauer also &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?33513-SMS-Spam-f%FCr-Autokette.de&quot; title=&quot;Zum Antispam-Forenthema über den SMS-Spam für autokette.de&quot;&gt;dieses Thema&lt;/a&gt;) aus dem Forum zu entfernen.&lt;/strong&gt; Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum die Gegenseite nicht verteidigt hat, sei mal dahin gestellt. Selbst im Falle der Verteidigung hat sich der Antispam e.V. gute Chancen ausgerechnet, das negative Feststellungsverfahren für sich zu entscheiden. Die Gründe für diese Annahme können im &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/305-Die-neuen-Leiden-der-Autokette.html&quot; title=&quot;Zum Newsbeitrag &#039;Die neuen Leiden der Autokette&#039;&quot;&gt;ersten Newsbeitrag&lt;/a&gt; nachgelesen werden. Wir begrüßen diesen Erfolg daher sehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Einspruchsfristen abgelaufen sind, ist das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Antispam e.V. wird als nächstes versuchen, die verauslagten Gerichts- und Anwaltskosten bei der ESSI GmbH einzutreiben. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 22:31:09 +0100</pubDate>
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    <title>Die Sorgen der Call-Center-Branche – Klagen auf hohem Niveau?</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/308-Die-Sorgen-der-Call-Center-Branche-Klagen-auf-hohem-Niveau.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Mittwoch)</author>
    <content:encoded>
    In der Printausgabe der &lt;strong&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012&lt;/strong&gt; und auf der zugehörigen Internetplattform &lt;a href=&quot;http://nordbayern.de&quot; title=&quot;externer Link&quot;&gt;http://nordbayern.de&lt;/a&gt; (Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH &amp;amp; Co.) wurde ein &lt;strong&gt;Artikel der Journalistin Angela Giese&lt;/strong&gt; veröffentlicht, der mit &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;„Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt”&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; überschrieben ist. Darin äußert sich Herr Manfred Stockmann, Präsident des Deutschen Callcenter-Verbandes, über die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, denen Callcenter in Deutschland unterworfen sind. Wir danken dem Verlag Nürnberger Presse für die freundliche Genehmigung, Auszüge aus diesem Artikel hier als Vollzitat wiedergeben zu dürfen, um sie aus Sicht des Antispam e.V. zu kommentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h3&gt;Outboundverkauf und Haustürgeschäfte&lt;/h3&gt;&lt;br /&gt;
Schon der erste Absatz des Artikels lässt keinen Zweifel daran, welche Ausrichtung der Deutsche Callcenter-Verband anstrebt. Herr Stockmann wird mit den Worten zitiert:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;„Ein Türverkäufer hat mehr Rechte als ein Kundencenter.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Es geht ihm also offenbar um sog. Outboundverkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Outbound? Ein Callcenter kann zwei Aufgaben erfüllen: Zum Einen das Bearbeiten von &lt;strong&gt;eingehenden Anrufen&lt;/strong&gt;, z.B. bei Bestellhotlines, technischem Support oder ähnlichem. Hier ruft ein Kunde selber an; man nennt so etwas &lt;strong&gt;Inbound&lt;/strong&gt;. Andererseits kann ein Callcenter auch Menschen anrufen, zum Beispiel, um eine Meinungsumfrage durchzuführen. Das Callcenter betreibt also &lt;strong&gt;ausgehende Anrufe&lt;/strong&gt;, auch &lt;strong&gt;Outbound&lt;/strong&gt; genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass Herr Stockmann den Vergleich zu Haustürgeschäften zieht, lässt tief blicken. Haustürgeschäfte sind für viele Deutsche ein stetes Ärgernis. Man wird überfallartig mit einem Verkaufsangebot konfrontiert, das man nicht wie in einem Ladengeschäft mit anderen Angeboten vergleichen kann. Außerdem nutzen Haustürvertreter häufig aus, dass man im eigenen Zuhause Sicherheit und Geborgenheit erlebt, was den Verstand in den Hintergrund treten lässt. Man erwartet im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung eigentlich keine aggressive Verkaufstaktik, dementsprechend behandelt man Haustürgeschäfte tendenziell weniger skeptisch, als vergleichbare Angebote in einem Ladengeschäft. Der deutsche Gesetzgeber hat schon vor Jahren diesen Umständen Rechnung getragen und für Haustürgeschäfte ein sehr weitreichendes, verpflichtendes Rücktrittrecht von mindestens 14 Tagen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland Mitte der 1990er Jahre wurde Telefonieren deutlich günstiger, was Outboundverkehr für Unternehmen attraktiver werden lies.&lt;br /&gt;
Der daraus resultierende deutliche Kostenvorteil gegenüber dem Haustürgeschäft ließ die Telefonwerbung übermäßig ausufern. Dies hat mittlerweile dazu geführt, dass das Haustürgeschäft zugunsten des Telefonverkaufs nahezu komplett eingestellt wurde. Bis etwa zur Jahrtausendwende war deshalb ein deutlicher Anstieg in der Anzahl der Outboundgespräche zu beobachten. Der Gesetzgeber ist dieser Ausuferung mit einer deutlichen Regulierung des Outboundverkehrs begegnet und hat viele der für Haustürgeschäfte geltenden Regelungen auf den Outboundverkehr übertragen. So gilt das mindestens 14tägige Rücktrittrecht auch für die Mehrzahl der Verträge, die man im Rahmen eines eingehenden Anrufs abschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund massiver Beschwerden der Verbraucherverbände haben Bundestag und Bundesrat den Outboundverkauf aber noch stärker reguliert. Wo man einem Haustürverkäufer einfach die Tür vor der Nase zu machen und ihn ggf. per Hausrecht des Grundstücks verweisen kann, ist das mit dem Telefon nicht so einfach. Ein Anruf zum Zwecke eines Vertragsabschlusses stellt ein deutlich tieferes Eindringen in die Privatsphäre einer Person dar als der Besuch eines Haustürverkäufers; das haben hohe deutsche Gerichtsinstanzen mehrfach so beurteilt. Der deutsche Gesetzgeber hat daher alle diejenigen eingehenden Verkaufsanrufe für wettbewerbswidrig (und damit unterlassungspflichtig) erklärt, für die &lt;u&gt;kein&lt;/u&gt; Einverständnis seitens des Angerufenen vorliegt; genauere Details zu diesen Regelungen entnehmen Sie bitte &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/ColdCall#Wie_sieht_die_Rechtslage_bei_Cold-Calls_aus.3F&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;ColdCall&#039; im Antispam-Wiki&quot;&gt;dem Antispam-Wiki&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider müssen wir an dieser Stelle bemerken, dass es zwar deutliche Anforderungen an bzw. Regulierungen für Telefonwerbung gibt, in der Praxis ist davon allerdings wenig zu spüren. Der Antispam e.V. beobachtet in diesem Bereich ein massives Durchsetzungsdefizit, sowohl in der Rechtsprechung wie auch auf Seiten der Regulierungsbehörden. Mehr dazu können Sie in &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html&quot; title=&quot;zum Antispam-News-Artikel &#039;Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?&#039;&quot;&gt;diesem Antispam-News-Beitrag&lt;/a&gt; nachlesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist anzunehmen, dass Herr Stockmann auf die stärkere Regulierung der Telefonwerbung abhebt: Ein Haustürvertreter kann prinzipiell an jeder Tür klingeln, ein Callcenter darf zwecks Verkauf aber nicht bei jedem Telefon anrufen. Wenn im weiteren Verlauf des Artikels von der relativ neuen Regelung kostenfreier Warteschleifen die Rede ist, ist jedenfalls kein Vergleich mit Haustürgeschäften erkennbar. Vielmehr schlägt sich in der neuen Regelung die leidvolle Erfahrung vieler Verbraucher mit Inbound-Callcentern nieder, die vielfach unter kostenintensiven Rufnummern erreichbar sind. Die Verbraucher sollen nicht für die Zeit bezahlen, in denen sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber kann man geteilter Meinung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h3&gt;Hausgemachte Probleme&lt;/h3&gt;&lt;br /&gt;
Dass der Präsident des Deutschen Callcenter Verbandes tendenziell andere Interessen vertritt als Verbaucherschützer, wenn es um die Beurteilung dieser Novelle geht, ist verständlich. Die Klage über die ständigen Eingriffe zugunsten des Verbraucherschutzes allerdings in Verbindung zu bringen mit den harten Bedingungen des freien Marktes, ist aus Sicht des Antispam e.V. deutlich überzogen. So heißt es im Artikel:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Die ständigen Eingriffe zum Verbraucherschutz setzten der gebeutelten Callcenter-Branche laut Stockmann zusätzlich zu. Sie leide bereits seit zehn Jahren unter einem heftigen Preiskampf. [...] verdient werde mit dem Geschäft wenig zu den schlechten Konditionen [...] Kein Wunder, dass die Umsätze und Mitarbeiterzahlen gesunken seien. Zusätzlich sei zu spüren, dass Unternehmen ihre Kundenbetreuung wieder ins Unternehmen zurückholen. Das negative Image der Branche führe ferner dazu, dass Mitarbeiter schwer zu bekommen seien.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Hier werden hausgemachte Probleme beklagt. Der heftige Preiskampf und die mangelnde Qualität sind nach Ansicht des Antispam e.V. Folgen der auch vom Deutschen Callcenter Verband gebetsmühlenartig wiederholten Bekundungen, dass Callcenter die Vertriebsform der Zukunft seien. Wenn Unternehmen die vormals ausgelagerte Kundenbetreuung per Telefon wieder ins eigene Unternehmen zurück holen, liegt das meistens an der Qualität der externen Angebote. Kein Wunder, wenn man sich vor Augen hält, dass der Beruf Callcenter-Agent mehrheitlich dem Niedrig- bis Niedrigstlohnsektor zuzuschlagen ist. Callcenter können dank moderner Kommunikationsmittel nahezu überall betrieben werden, und so sind gerade in strukturschwachen Regionen vermehrt Callcenter eröffnet worden, zum Teil unter Verwendung öffentlicher Fördermaßnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Altar der Gewinnmaximierung wurde nun allerdings häufig eine fachlich kompetente Ausbildung der Telefonisten geopfert. Dass ein solch offener Markt für Neugründer attraktiv ist, verwundert kaum. Dem Phänomen des hohen Konkurrenzdrucks könnte man durch Regulierung des Marktes entgegenwirken, aber diese ist offenbar vom Callcenter Verband Deutschland nicht gewollt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h3&gt;Verharmlosung der Kaltakquise&lt;/h3&gt;&lt;br /&gt;
Herr Stockmann relativiert das Verbot der sog. Kaltakquise per Telefon mithilfe von Zahlen, die der Erfahrung des Antispam e.V. widersprechen:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Das Verbot der „Kaltakquise“, das heißt Anrufe von Callcenter-Agenten bei Menschen, die damit nicht einverstanden sind, sei gegenüber anderen Neuerungen nebensächlich. Klagen gebe es im Übrigen kaum: Auf 6,3 Milliarden Telefonkontakte mit Callcentern in Deutschland im Jahr 2011 kamen laut Stockmann 30000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Die Zahlen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) kann man aus deren Jahresbericht in etwa entnehmen. Die im Forum dieser Plattform &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/forum/index.php&quot; title=&quot;zum Antispam-Forum&quot;&gt;http://www.antispam-ev.de&lt;/a&gt; diskutierten Fälle lassen allerdings vermuten, dass es bei den Beschwerden eine extrem hohe Dunkelziffer gibt. Es finden sich viele Berichte, in denen der Bundesnetzagentur ein schwerfälliges, durch Formulare und amtliche Regelungen verkompliziertes Beschwerdemanagement unterstellt wird. In Verbindung mit der Tatsache, dass die Bundesnetzagentur nur sehr selten wirksame Maßnahmen gegen gemeldete Missachtungen ergreift, verwundern die geringen Fallzahlen kaum. Vielfach finden sich im Forum Meinungsbekundungen, dass eine Meldung eines Vorfalls bei der Bundesnetzagentur doch nichts bringe und sehr kompliziert sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnliches gilt für den Gang zu einer Verbraucherzentrale. Man findet Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zwar in ganz Deutschland, sie sind allerdings häufig nur in größeren Städten vertreten. Wenn man also Rat bei einer Verbraucherzentrale sucht und auf dem Land wohnt, ist schon eine größere Anstrengung erforderlich, um zur nächsten Beratungsstelle zu kommen. Weiterhin sind die Öffnungszeiten und die Entgeltpflicht für viele Beratungen Hinderungsgründe, bei einer Verbraucherzentrale Rat zu suchen bzw. eine Beschwerde über einen Kaltakquiseanruf loszuwerden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch hat der Verbraucherzentralen-Bundesverband Mitte 2010 eine Studie erstellt, in der das Problem Kaltakquise per Telefon statistisch auswertet, belastbare Zahlen liefert und einen Anhaltspunkt für den tatsächlichen Umfang des Problems darstellt. Die Studie ist auf der Internetseite des Bundesverbands &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/telefonwerbung_bundesweite_auswertung_14_07_2010.pdf&quot; title=&quot;PDF-Datei mit der Studie des VZBV&quot;&gt;als PDF-Datei verfügbar&lt;/a&gt; (365 kB). In einem Auswertungszeitraum von vier Monaten gab es bundesweit bei den Verbraucherzentralen insgesamt ca. 40.000 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, hoch gerechnet auf ein Jahr also runde 120.000 Fälle. Angesichts der Tatsache, dass nur ein geringer Teil der Betroffenen Hilfe bei den Verbraucherzentralen sucht, eine erschreckend hohe Zahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man darf also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass die Relativierung von Herrn Stockmann auf stark untertriebenen Zahlen fußt. Oder – je nach Sichtweise – auf stark übertriebenen. Die Gesamtzahl der in Callcentern abgewickelten Anrufe von angeblichen 6,3 Milliarden mag stimmen, sie beinhaltet aber sicherlich auch die Inbound-Kontakte, die einen übermäßig großen Anteil aller Anrufe darstellen. Nahezu jeder Verbraucher nutzt schließlich Hotlines für Bestellungen, Anfragen an Firmen usw. Selbst wenn man vorsichtig schätzt, haben sicherlich mindestens 90% der 6,3 Milliarden Kontakte im Inbound-Verkehr stattgefunden, bleiben also noch 630 Millionen Kontakte im Outbound-Verkehr. Was wiederum die Beschwerdequote in ein ganz anderes Licht rückt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Artikel auf &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.nordbayern.de&lt;/a&gt; verharmlost Herr Stockmann aber noch weiter:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Und selbst bei diesen relativ wenigen Beschwerden lägen die Kunden bisweilen falsch: „Leider ist vielen Leute nicht bewusst, in welchen Zusammenhängen sie sogar aktiv ihre Einwilligung gegeben haben.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Für die erforderliche Einverständniserklärung, die einen Kaltakquise-Anruf legitimiert, hat der Gesetzgeber sehr strenge Auflagen formuliert, die von der aktuellen Rechtsprechung wiederholt sehr eng ausgelegt werden. Eine Einverständniserklärung muss auf einen konkreten Anrufversuch zwecks Kaltakquise ausgerichtet sein; allgemeine Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen telefonische Kaltakquise erlaubt sei, wurden von Gerichten regelmäßig für unwirksam erklärt. Eine Auflistung einiger Urteile finden Sie &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/ColdCall#Pauschales_.22Werbeeinverst.C3.A4ndnis.22_bei_Gewinnspielen:_unwirksam.21&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;ColdCall&#039; im Antispam-Wiki&quot;&gt;hier im Antispam-Wiki&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Forum dieser Plattform wird wiederholt berichtet, dass Kaltakquise-Anrufe erfolgten, bei denen den Betroffenen auch noch nach entsprechender Rückfrage völlig unklar war, wann sie wo in das Angerufen-Werden eingewilligt hätten. Es mag sein, dass das Forum auf &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/forum/index.php&quot; title=&quot;zum Antispam-Forum&quot;&gt;http://www.antispam-ev.de&lt;/a&gt; infolge seiner Ausrichtung verstärkt Negativbeispiele enthält, dennoch ist der Versuch der Verharmlosung durch Herrn Stockmann ungeheuerlich. Man kann an dieser Stelle wieder einen Bogen zum Anfang des Artikels schlagen und fragen, warum es denn sogar der Gesetzgeber für erforderlich hält, den Outboundvertrieb deutlich zu regulieren, wenn die damit verbundenen Probleme nur wenige Einzelfälle seien, die nicht ins Gewicht fielen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die weiter oben bereits angesprochene Studie des Verbraucherzentralen-Bundesverbands konkretisiert die Absurdität von Herrn Stockmanns Aussage aber noch weiter. Dort heißt es im Punkt 3 auf Seite 6, dass in nur etwa 400 der 40.000 untersuchten Fällen ein Einverständnis der/des Angerufenen vorlag, was 1% entspricht. 80% der Betroffenen gaben an, eindeutig kein Einverständnis erteilt zu haben (die Differenz bilden die Antworten „weiß nicht“ und „keine Angabe“). Es ist nur schwer vorstellbar, dass so viele Verbraucher sich irren. [&lt;i&gt;Nachgetragene Ergänzung:&lt;/i&gt; In einer &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/unerlaubte-Telefonwerbung-Bericht-Umfrage-2012-12.pdf&quot; title=&quot;Studie des VZBW [PDF-Dokument]&quot;&gt;weiteren Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom Dezember 2012&lt;/a&gt; (PDF-Dokument) wird die Quote derjenigen, die nicht zugestimmt hatten, mit 92% angegeben (Seite 8 oben).]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h3&gt;Schöne neue Callcenterwelt&lt;/h3&gt;&lt;br /&gt;
Wohin die Reise gehen könnte, wird am Ende des Artikels deutlich:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Im Übrigen seien die Serviceanrufe oft ja durchaus ganz nützlich für Bürger, die sich im Dschungel der unterschiedlichen Merkmale und Preise von Produkten leicht verirren, meint Stockmann. Noch nützlicher sei es, wenn der Verkäufer am Telefon zielgruppengenau vorgeht.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Die Unterstellung einer Nützlichkeit stellt einen &lt;a href=&quot;http://http://de.wikipedia.org/wiki/Euphemismus&quot; title=&quot;zum wikipedia-Artikel &#039;Euphemismus&#039;&quot;  target=&quot;_blank&quot;&gt;Euphemismus&lt;/a&gt; ersten Ranges dar. Wenn ein Dschungel für einen Kunden undurchdringlich scheint, kann man ihn auch lichten, anstatt den Kunden mit einer häufig ungefragten und einseitigen Führung zu konfrontieren. Verkäufer haben nämlich nur ein Ziel (am Telefon wie auch im sonstigen Alltag): Maximierung des eigenen Profits. Hierbei eine Zielgruppenorientierung als nützlich zu bezeichnen, ist ein Schlag ins Gesicht mündiger Verbraucher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Skepsis gegenüber solchen Überlegungen wird von der Verfasserin des Artikels, Angela Giese, selber benannt:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;„Stellen Sie sich vor, Ihnen wird ein Rasenmäher angeboten, und Sie haben gar keinen Garten. Da würden Sie sich doch wundern.“ Da stutzt der Zuhörer, der sich noch mehr wundert, wie ein Callcenter überhaupt über seinen Garten Bescheid wissen kann. Womöglich noch mit Adresse und Zahl der Hausbewohner? Doch aus Stockmanns Sicht wiegt der Nutzen solcher Kenntnisse für den Verbraucher schwerer als der Datenschutz.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Natürlich hat es wenig Sinn, einem Bewohner einer Etagenwohnung mit Balkon einen Rasenmäher anzubieten. Das ist aber kein Argument für das Aushebeln des Datenschutzes, wie es durch Herrn Stockmann in einer Nebenbemerkung intendiert wird. Der entscheidende Punkt liegt nämlich im Rahmen, in dem ein Verkaufsgespräch stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Kaltakquiseversuch per Telefon wäre in der Tat erfolgversprechender, wenn man die Bedürfnisse des Angerufenen kennen würde. In einem Ladengeschäft kennt aber in der Regel auch niemand die Bedürfnisse der Kunden. Trotzdem wird in Ladengeschäften Umsatz gemacht. Im Geschäft kann der Kunde nämlich frei entscheiden, welche Bedürfnisse er offenbart, und es ist Sache des Verkäufers, sich auf den Kunden einzustellen. In der Regel erfolgt die Äußerung der Bedürfnisse auch anonym, d.h. die Verkäuferin bzw. der Verkäufer weiß nicht, wen er vor sich hat, und kann trotzdem Produkte an die Kunden bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der von Herrn Stockmann angedeuteten schönen neuen Callcenterwelt kehrt sich das Verhältnis Kunde-Verkäufer um: Ein Kunde hat sich auf den Verkäufer einzustellen. Der Kontakt erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem es dem Verkäufer passt. Ein Kunde hat selbstverständlich genau das Bedürfnis zu haben, das der Verkäufer aus den möglichst umfangreichen Informationen ableitet, die ein Kunde ebenso selbstverständlich vorher von sich preisgegeben hat. Dazu gehört natürlich auch, dass ein Kunde mit Namen angesprochen können werden muss. Natürlich alles nur zum Nutzen des Kunden, oder nicht? Mündige Verbraucher werden zu Konsummaschinen degradiert, und das Gegenteil von „gut“ ist hier sicherlich „gut gemeint“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h3&gt;Das Ärgernis Datenschutz&lt;/h3&gt;&lt;br /&gt;
Zum Ende der im Artikel zitierten Ausführungen von Herrn Stockmann klingt dann noch an, welches Verständnis von Datenschutz der Deutsche Call Center Verband hat:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Apropos Datenschutz: Als Nächstes hat sich der Gesetzgeber vorgenommen, so Stockmann, dass keine Gespräche zwischen Agenten und Kunden mehr mitgehört werden dürfen. „Damit ist die Qualitätskontrolle im Callcenter tot.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/callcenter-fuhlen-sich-vom-gesetzgeber-gegangelt-1.2485187&quot; title=&quot;zum Artikel &quot;Callcenter fühlen sich vom Gesetzgeber gegängelt&quot; auf http://nordbayern.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nürnberger Nachrichten vom 06.11.2012, Verfasserin Angela Giese&lt;/a&gt;. [Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind wörtliche Zitate von Herrn Stockmann.]&lt;/small&gt;&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Hierzu sei abschließend bemerkt, dass der Gesetzgeber hier eigentlich nichts mehr neu regeln muss, denn schon in der bestehenden Rechtslage ist das Mithören von Gesprächen erst einmal generell unzulässig. Nur, wenn beide Gesprächspartner (also auch der Callcenter-Agent) zustimmen, ist das Mithören von Telefonaten durch Dritte zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Anrufen in Callcentern hört man hin und wieder mal den vom Band kommenden Hinweis, dass einige Gespräche zu Schulungszwecken mitgeschnitten werden. Sofern man dies nicht wünsche, teile man das dem Agenten bei Beginn des Gesprächs doch bitte mit. Diese Regelung ist unter Juristen umstritten, verkehrt sie doch die erforderliche Einwilligung zu einem aktiven Widerspruch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der von Herrn Stockmann verwendete Begriff „Qualitätskontrolle im Callcenter“ hat aber noch eine andere Dimension. Auf den ersten Blick könnten damit tatsächlich nur die Aufzeichnungen gemeint sein, die man nutzt, um die Call-Center-Mitarbeiter zu schulen. Vor dem Hintergrund des hohen Konkurrenzdrucks kann man allerdings daran zweifeln, ob solche Schulungen in großem Umfang überhaupt stattfinden. Die im Forum dieser Plattform geschilderten Fälle von Kaltakquiseanrufen legen die gegenteilige Vermutung nahe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Qualitätskontrolle könnten auf den zweiten Blick allerdings auch die als Quality-Calls bezeichneten Anrufe gemeint sein. Im Forum häufen sich Meldungen davon, dass am Ende eines Kaltakquiseanrufs, in dem es der Call-Center-Agent geschafft hat, einen Abschluss zu erzielen, ein Rückruf zwecks Datenabgleich angekündigt wird. Dieser sei erforderlich, um den vermeintlich geschlossenen Vertrag zu bestätigen (warum trotzdem in der Mehrzahl der Fälle kein Vertrag zustande kommt, können Sie &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;Telefonisch abgeschlossene Verträge&#039; im Antispam-Wiki&quot;&gt;im Antispam-Wiki nachlesen&lt;/a&gt;). Bei der Ankündigung des Rückrufs wird in einem Nebensatz erwähnt, dass der Rückruf mitgeschnitten wird. Dieser Rückruf wird intern häufig als Quality-Call bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass solche Mitschnitte in großem Stil erfolgen, belegen die Schilderungen im Forum dieser Plattform, in denen es um die Zahlungsaufforderungen zu diesen Quality-Calls geht. Auf einigen Rechnungen oder in nachfolgenden Inkassoschreiben, die man erhält, nachdem man sich am Telefon hat etwas aufschwatzen lassen, wird unzweideutig festgestellt, dass ein Vertrag zustande kam, und dass der Beweis für diesen Vertragsschluss der Mitschnitt des Quality-Calls sei, den man sich dann ab und zu auch mal auf speziellen Internetplattformen anhören kann. (Nebenbei bemerkt: Die Existenz eines Mitschnitts ist nicht unbedingt ein Beleg &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;Telefonisch abgeschlossene Verträge&#039; im Antispam-Wiki&quot;&gt;für die Existenz eines Vertrags&lt;/a&gt;.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Legt man diese Interpretation von Qualitätskontrolle zugrunde, bekommt die Befürchtung des Herrn Stockmann eine ganz andere Bedeutung. Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt, den Mitschnitten nahezu ausnahmslos einen Riegel vorzuschieben, entfällt der Mitschnitt des Quality-Calls als vermeintliches Druckmittel. Eine ganze Sparte von Abockern würde also eine wesentliche Grundlage für den Erfolg ihrer Abzockereien entzogen. Verständlich, dass das dem Präsidenten des Deutschen Callcenter-Verbands, in dem sicherlich auch auf Outbound spezialisierte Callcenter Mitglied sind, Angstschweiß auf die Stirn treibt.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 14 Nov 2012 23:12:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>MoneyGram Inc. erkennt 100-Millonen-Dollar-Strafe an</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/307-MoneyGram-Inc.-erkennt-100-Millonen-Dollar-Strafe-an.html</link>
    
    <comments>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/307-MoneyGram-Inc.-erkennt-100-Millonen-Dollar-Strafe-an.html#comments</comments>
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    <wfw:commentRss>http://www.antispam-ev.de/news/rss.php?version=2.0&amp;type=comments&amp;cid=307</wfw:commentRss>
    

    <author>nospam@example.com (Mittwoch)</author>
    <content:encoded>
    Der Generalstaatsanwalt von Middle Pennsylvania, USA, teilt in einer (englischsprachigen) &lt;a href=&quot;http://www.justice.gov/usao/pam/news/2012/MoneyGram_11_9_2012.htm&quot; title=&quot;zur Pressemitteilung (englischsprachig)&quot;&gt;Pressemitteilung vom 09. November 2012&lt;/a&gt; mit, dass die &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/MoneyGram&quot; title=&quot;Wikipedia-Eintrag MoneyGram&quot;&gt;Firma MoneyGram International,Inc.&lt;/a&gt; mit Hauptsitz in Dallas, Texas, USA, in einem außergerichtlichen Verfahren eine &lt;strong&gt;Strafe von 100 Millionen US$&lt;/strong&gt; akzeptiert hat. Die Strafe wurde vom US-Justizministerium ausgesprochen. Dieses wirft MoneyGram vor, betrügerischen Geldgeschäften Vorschub zu leisten und keine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche zu betreiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Themenbereich dieser Plattform (http://www.antispam-ev.de) taucht MoneyGram (neben anderen Firmen) wiederholt beim sog. &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/wiki/419er&quot; title=&quot;zum Eintrag 419er-Betrug im Antispam-Wiki&quot;&gt;419er- bzw. Nigeria-Betrug&lt;/a&gt; auf. Bei den verschiedenen Spielarten dieses Betrugs werden ergaunerte Gelder übermäßig häufig über MoneyGram oder andere, vergleichbare Dienstleister ins Ausland verschoben. Für diese Betrugsmasche ist es entscheidend, dass MoneyGram es in diversen Ländern ermöglicht, Gelder abzuheben, ohne dass dabei eine verlässliche Feststellung der Personalien erfolgen würde. Man kann teilweise ganz ohne Vorlage von Papieren, teils mit gefälschten Papieren an das in Deutschland/Europa eingezahlte Geld kommen. Die belastbare Spur des ergaunerten Geldes endet somit bei demjenigen, der das Geld bei MoneyGram eingezahlt hat. Nicht selten sehen sich diese Opfer im Nachhinein mit horrenden Schadenersatzforderungen und/oder mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche konfrontiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Generalstaatsanwalt unterstellt nun MoneyGram, dass sie diese Geschäftspolitik wider besseren Wissens betreiben:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; “MoneyGram’s broken corporate culture led the company to privilege profits over everything else,” said Assistant Attorney General Breuer. “MoneyGram knowingly turned a blind eye to scam artists and money launderers who used the company to perpetrate fraudulent schemes targeting the elderly and other vulnerable victims. [...]”&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
“MoneyGrams kaputte Firmenpolitik führte dazu, dass die Gesellschaft Profite über alles andere stellt,” sagte Generalstaatsanwaltsassistent Breuer. “MoneyGram drückte wissentlich ein Auge zu gegenüber Scambetreibern und Geldwäschern, die die Gesellschaft nutzten, um zu Lasten von älteren Menschen und anderen verletzbaren Opfern betrügerische Geschäfte durchzuführen. [...]”&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;br /&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.justice.gov/usao/pam/news/2012/MoneyGram_11_9_2012.htm&quot; title=&quot;zur Pressemitteilung (englischsprachig)&quot;&gt;Pressemitteilung vom 09. November 2012&lt;/a&gt;, Übersetzung durch den Antispam e.V.&lt;/small&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Das Bußgeld soll Opfern von 419er-Betrug zugute kommen. Darüber hinaus hat sich MoneyGram verpflichtet, sich den weltweiten Standards zur Bekämpfung von betrügerischen Geldgeschäften und Geldwäsche zu unterwerfen und die weltweite Geschäftspolitik entsprechend anzupassen. Außerdem sollen die MoneyGram-Geschäftsstellen in Teilen der Welt mit hohem Aufkommen an betrügerischen Buchungen einer besonders strengen Kontrolle unterzogen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die US-Justizbehörden überwacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antispam e.V. begrüßt diese Entscheidung der US-Behörden und hofft darauf, dass MoneyGram in absehbarer Zeit nicht mehr im Rahmen von 419er-Betrügereien involviert ist. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 14 Nov 2012 21:46:17 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>GWE Wirtschaftsinformations GmbH schickt ausgerechnet dem Antispam e.V. ein Eintragsschwindelformular</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/306-GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH-schickt-ausgerechnet-dem-Antispam-e.V.-ein-Eintragsschwindelformular.html</link>
    
    <comments>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/306-GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH-schickt-ausgerechnet-dem-Antispam-e.V.-ein-Eintragsschwindelformular.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Goofy)</author>
    <content:encoded>
    Mit Urteil vom 14.02.2012 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 100/11) der GWE Wirtschaftsinformations GmbH die Verwendung der alten Angebotsformulare verboten.&lt;br /&gt;
Mehr dazu auf der &lt;a href=&quot;http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-gwe-wirtschaftsinformations-gmbh-hat-mit-alten-formularen-fuer-eine-gewerbeeintragung-in-die-irre-gefuehrt&quot; title=&quot;Webseite RA Dr. Damm&quot;&gt;Webseite des RA Dr. Damm&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass keine Geschäftsmodelle geduldet würden, die darauf aufbauen, dass der Adressat eines Formulars unaufmerksam ist, unabhängig davon, wie viele tatsächlich getäuscht wurden. &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Urteil hat jedoch nicht dazu geführt, dass die GWE nunmehr Formulare benutzt, die etwa jetzt den rechtlichen Anforderungen an einen bindenden Vertragsschluss gerecht würden, und die nicht mehr wettbewerbswidrig wären. Natürlich, das war vorhersehbar: die Katze lässt das Mausen nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die GWE offenbar ausgerechnet die Verantwortlichen des Verbraucherschutzvereins Antispam e.V. für dämlich genug hält, die Unterschrift unter dieses unten mit unseren Markierungen in Rotschrift wiedergegebene Schwindelformular zu setzen, hat die GWE unserem Verein dankenswerterweise so ein schäbiges Blatt in der aktuell verwendeten Fassung (Stand: Oktober 2012) per Post zukommen lassen. Dieses Anschauungsstück unlauterer Adressbuchwerbung möchten wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten, und wir möchten auch den Betroffenen zeigen, warum das verwendete Formular nach wie vor wettbewerbswidrig ist, und warum nach wie vor durch eine Unterschrift kein rechtswirksamer Vertrag zustandekommt, wie dies auch in der Vergangenheit bereits in mehreren Urteilen gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH bestätigt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_left&quot; style=&quot;width: 648px&quot;&gt;&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_img&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:11 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_left&quot; width=&quot;648&quot; height=&quot;898&quot;  src=&quot;http://www.antispam-ev.de/news/uploads/Formular.jpg&quot; title=&quot;Formular GWE&quot; alt=&quot;Formular GWE&quot; /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_txt&quot;&gt;Formular GWE&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Anmerkungen anhand der Markierungen im Einzelnen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;1) Obwohl bereits in mehreren Gerichtsurteilen dieses Verhalten gerügt wurde, arbeitet die GWE wieder mit irreführenden Bezeichnungen wie &quot;Gewerbeauskunft&quot;, &quot;Zentrale&quot; und &quot;Erfassung&quot;, die in arglistiger Täuschungsabsicht einen offiziellen Charakter des Schreibens vorspiegeln sollen. Besonders dann, wenn diese Schreiben kurz nach der Firmengründung und nach erfolgtem Registereintrag ins Haus flattern, kann der vorschnelle Eindruck entstehen, es handle sich um eine Angelegenheit wegen des offiziellen Gewerbeeintrags beim Gewerbe- oder Handelsregister.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) &quot;...bei Annahme&quot;: Damit ist vermutlich die Annahme eines Vertragsangebots gemeint. Es ist aber nicht explizit von einem Vertrag die Rede. Die GWE kann hier also nicht argumentieren, der Kunde habe eine rechtswirksame Bestellung erteilt. Das Wort &quot;Annahme&quot; kann aber auch dahingehend missverstanden werden, dass damit die Annahme der Post gemeint sei. Auch dieser Begriff wird also in Täuschungsabsicht verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Mit der Nennung des Ortsnamens wird ein Bezug zum offiziellen Gewerberegister des Orts Deidesheim suggeriert. Die URL &quot;http://gewerbeauskunft-zentrale.de/deidesheim&quot; ist nämlich gar nicht aufrufbar. Der Webserver meldet einen Fehler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Der dezent gestaltete Preishinweis wird nur gefunden, wenn man aktiv danach sucht. Der Preishinweis widerspricht in dieser Form nach wie vor den Bestimmungen der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6 PAngV), wonach ein Preishinweis &quot;...leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar...&quot; zu sein hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Nur der sehr aufmerksame Leser wird an diesem Satz erkennen, dass er mit der Unterschrift (angeblich) einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht. Der nur durchschnittlich aufmerksame oder evtl. unaufmerksame Leser wird diesen kleingedruckten Passus nicht aufnehmen und der Meinung sein, dass es nur um die Überprüfung der Richtigkeit der im offiziellen Gewerberegister eingetragenen Daten gehe. Hervorzuheben ist, dass das OLG Düsseldorf in seinem Urteil auch den unaufmerksamen Gewerbetreibenden vor diesen wettbewerbswidrigen Angebotsgestaltungen schützen will.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6) Mit der Formulierung &quot;Annahme des Angebots&quot; bezieht sich der Dienstleister auf die Formulierungen im Kleingedruckten. Es bleibt damit beim nicht sehr aufmerksamen Lesen des Formulars unklar, was mit &quot;Angebot&quot; gemeint ist, weil ein direkter, unübersehbarer Bezug zur Kostenpflicht im Sinne einer sofort ersichtlichen Preisangabe nicht hergestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7) Nur der aufmerksame Leser, der womöglich die Masche schon kennt, registriert, dass er mit seiner Unterschrift (angeblich) einen Auftrag erteilt. Anhand der fettgedruckten Bitte, schnell mal eben die Richtigkeit der Angaben zu prüfen, wird der gutgläubige Leser in dem Glauben gehalten, es gehe lediglich um einen Datenabgleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8) Es fehlt die Angabe der Umsatzsteuer-Id. Im Impressum der Webseite ist sie immerhin genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9) Erst hier erfährt der sehr aufmerksame Leser, dass es sich um das &quot;Angebot&quot; einer privaten Firma und eben nicht um den offiziellen behördlichen Registereintrag handelt. Der unaufmerksame oder der durchschnittlich aufmerksame Leser soll das nach Möglichkeit gar nicht so genau wissen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurzum: nach wie vor ist das Angebotsformular wettbewerbswidrig, denn es baut auf der Gutgläubigkeit des nicht besonders aufmerksamen Lesers auf, und es beinhaltet Verwechslungsgefahr mit offizieller behördlicher Post.&lt;br /&gt;
Nach wie vor entsteht aus der Unterschrift unter das Formular regelmäßig kein rechtlich bindender Vertrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da der Vereinsvorstand des Antispam e.V. weder mit dem Klammerbeutel gepudert wurde noch sich die Hosen mit der Beißzange anzieht, wird er selbstverständlich dem Ansinnen der GWE nicht nachkommen und sicherlich nicht die Unterschrift unter dieses alberne Formular setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings raten wir den Betroffenen, die das Formular unterschrieben und zurückgeschickt haben, dringend dazu, die Forderungsabwehr von einem Anwalt vornehmen zu lassen. Es muss die Anfechtung des Vertrags erklärt werden. Hierzu verlangen die Gerichte von den Gewerbetreibenden eine relativ zeitnahe Reaktion. Und es muss eine qualifzierte Begründung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn sich die Betroffenen qualifziert mit einem Anwalt wehren, dann ist die Wahrscheinlichkeit, von der GWE tatsächlich auf Zahlung verklagt zu werden, wahrscheinlich eher gering. Und in diesen Fällen ist bei guter Klageabwehr Ihres Anwalts die Wahrscheinlichkeit, dass die GWE in Düsseldorf verliert, sehr hoch. Es gibt hierzu bereits diverse Referenzurteile aus Düsseldorf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2011&lt;br /&gt;
- 21 C 8123/11 -&lt;br /&gt;
Gewerbeauskunft-Zentrale muss 574,06 EUR Eintragungskosten zurückzahlen und Anwaltskosten erstatten&lt;br /&gt;
Versäumnisurteil gegen GWE Wirtschaftsinformations-GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011&lt;br /&gt;
- 42 C 11568/11 -&lt;br /&gt;
Vertrag mit Gewerbeauskunft Zentrale kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden&lt;br /&gt;
Vertrag erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung gem. § 123 BGB&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2011&lt;br /&gt;
- 35 C 9172/11 -&lt;br /&gt;
AG Düsseldorf: Vertrag der Gewerbeauskunft-Zentrale wahrscheinlich sittenwidrig und wegen arglistiger Täuschung anfechtbar&lt;br /&gt;
Gewerbeauskunft-Zentrale muss Prozesskosten bezahlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011&lt;br /&gt;
- 28 C 15346/10 -&lt;br /&gt;
AG Düsseldorf zu Gewerbeauskunft-Zentrale: Bei nicht fristgerechter Annahme des GWE-Vertragsangebots besteht kein Vertrag und keine Zahlungsverpflichtung&lt;br /&gt;
Kunde klagte auf Feststellung, dass kein Vertragsverhältnis aus zu spät zurückgeschicktem Eintragungsformular besteht&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betroffenen sollten auch unsere &lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_an_Gewerbetreibenden_mit_neuen_gelben_Branchenb%C3%BCchern,_Gewerberegistern_und_Adressverzeichnissen&quot; title=&quot;Antispam Wiki - Adressbuchschwindel&quot;&gt;&gt;&gt;&gt;Informationsseite zum Adressbuchschwindel&lt;&lt;&lt;&lt;/a&gt; sowie den &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?23783-Gewerbeeintrag-Zentrale-Gewerbeauskunft-Zentrale&quot; title=&quot;Forenthread Antispam-ev.de - GWE&quot;&gt;&gt;&gt;&gt;Forenthread&lt;&lt;&lt;&lt;/a&gt; lesen.&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 28 Oct 2012 20:25:03 +0100</pubDate>
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    <title>Die neuen Leiden der Autokette</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/305-Die-neuen-Leiden-der-Autokette.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Goofy)</author>
    <content:encoded>
    Seit drei Monaten werden deutsche Handybesitzer bundesweit massenhaft mit Spam-SMS-Werbung für ein Internet-Autoportal bombardiert. Dabei preist immer wieder ein &quot;Peter&quot;, manchmal auch ein &quot;Uwe&quot; oder &quot;Sebastian&quot;, das Portal autokette.de an, mit folgendem Text:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Hallo, du musst dir die Seite unbedingt anschauen. www autokette.de. Hab ich neu entdeckt.Gruss Peter&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Oder mit ähnlichem Gefasel.&lt;br /&gt;
Bei autokette.de handelt es sich um ein Anzeigenportal für Autoverkäufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl in unserem Internetforum als auch in anderen Blogs und Verbraucherschutzportalen wurde über diese Spams berichtet.&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?33513-SMS-Spam-f%FCr-Autokette.de&quot; title=&quot;Forenthread autokette.de&quot;&gt;Forenthread im Forum bei antispam-ev.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich ist eine solche Berichterstattung den betreffenden Firmen immer wieder ein Dorn im Auge. Und so hat es auch hier nicht lange gedauert, bis auf dem Antispam Telefon der erste Anruf wegen einer Löschaufforderung einging. Man forderte uns mit einigem Nachdruck zur Löschung der Forenbeiträge auf und behauptete, die Spam-SMSen seien nicht von den Betreibern von autokette.de versendet worden, sondern wahrscheinlich von einem konkurrierenden Internetportal, in der Absicht, der autokette.de Schaden zuzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass diese Spams versendet wurden, ist wohl unbestreitbar. Jedoch wird in unseren Beiträgen nicht behauptet, dass autokette.de als Urheber der Spams feststehe. Weder für eine solche Behauptung noch für die Behauptung der autokette.de bezüglich eines Fremdverschuldens haben wir bisher zugkräftige Anhaltspunkte. Allerdings gingen die Spamwellen nun über mehrere Monate, und die Spams waren eindeutig so aufgemacht, dass die beworbene Webseite ausschließlich begünstigt wurde. Bei einem Fremdverschulden hinsichtlich eines sogenannten &quot;&lt;a href=&quot;http://www.antispam-ev.de/wiki/JoeJob&quot; title=&quot;Artikel &quot;JoeJob&quot; im Antispam-Wiki&quot;&gt;Joe-Jobs&lt;/a&gt;&quot; würde man eigentlich eine bösartige Last in Form eines aktiv rufschädigenden Anteils erwarten. Dies war aber in den Spams nicht erkennbar. Auch hat der Spammer mit einem erheblichen Aufwand gearbeitet, er hat offenbar willkürlich ganze Nummernblöcke angespammt, und er hat den Versand durch Nutzung etlicher verschiedener anrufender Rufnummern getarnt. Ein erheblicher Aufwand für einen &quot;Joe-Job&quot;. Insofern konnten an der Darstellung der autokette.de durchaus Zweifel aufkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solche Zweifel an der Darstellung der autokette hat wohl auch die Bundesnetzagentur, vielleicht hat sie auch konkretere Hinweise. Jedenfalls hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Betreiber der autokette.de eine Untersagung des Geschäftsmodells ausgesprochen und auch etliche der Rufnummern abschalten lassen. In einer Pressemeldung der BNETZA vom 29.08.2012 heißt es:&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/120829_VerbrWerbeSMS.html?nn=65116&quot; title=&quot;Pressemeldung der Bundesnetzagentur - wegen autokette.de&quot;&gt;Pressemeldung der Bundesnetzagentur zu SMS-Spams für autokette.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Die Bundesnetzagentur hat gegenüber dem Betreiber des Internetportals www.autokette.de eine Geschäftsmodelluntersagung ausgesprochen. Dem betroffenen Unternehmen wird untersagt, unverlangte Werbung per SMS an Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu versenden oder durch Dritte versenden zu lassen.&lt;br /&gt;
[...]&lt;br /&gt;
Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Werbe-SMS zu informieren. [...]&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Man akzeptiere dieses Vorgehen nicht und werde alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um dies zu unterbinden. Aus dem Munde der BNETZA ist das schon eine sehr deutliche Wortwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat der Verein Antispam e.V. trotz wiederholter nachdrücklicher Telefonate jedenfalls die Forenbeiträge nicht gelöscht. Hierzu sahen wir keinen Anlass.&lt;br /&gt;
Hieran hat auch das uns von einem Solinger Anwalt zugegangene Abmahn-Fax nichts geändert, mit dem wir unter Fristsetzung eines Tages zu Löschung der Beiträge aufgefordert wurden, und in dem uns Äußerungen &quot;in außerordentlich despektierlicher Weise&quot; sowie eine &quot;teilweise indiskutable Wortwahl&quot; vorgeworfen wurde, die &quot;sicherlich den Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB&quot; erfülle. Seine Mandantin wolle und werde jedenfalls unser Verhalten nicht länger hinnehmen und habe ihn mit der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung beauftragt, wenn nicht gelöscht werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelöscht haben wir nicht, und bis heute ist eine solche einstweilige Verfügung hier auch nicht zugegangen. Da der ausgewiesene Solinger Experte für Sozialrecht entweder den Verfügungsantrag nicht beim Gericht durchbekommen hat oder aber erst gar keinen gestellt hat, mithin also erfolglos war, hat man dann mit weiteren Telefonanrufen versucht, uns einzuschüchtern:&lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Man wolle wissen, bis wann der Verein zahlen könne, denn man wolle jetzt die Rechnung schreiben.&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Man habe uns zwei Briefe geschickt, da stehe alles drin.&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Auch, wenn er, der Anrufer, aus Afghanistan käme, sei er kein Mörder [sic!], aber für autokette.de werde er sein Leben geben.&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Er werde direkt vorbeikommen und das Geld kassieren.&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Man schicke uns die Hells Angels vorbei.&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;Und so weiter und so fort.&lt;br /&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;br /&gt;
Mindestens ein weiterer Blogbetreiber wurde mit ähnlichen Anrufen traktiert, unter der Behauptung, der Antispam e.V. werde die Beiträge ebenfalls in Kürze löschen. Von solchen Anwandlungen der notleidenden Autokette lassen sich durchaus manche Blogbetreiber einschüchtern. Nicht so der Vorstand des Antispam e.V. Dieser hat aber jetzt die Faxen dicke von dem Kasperletheater, und er hat gegen den Betreiber der autokette.de negative Feststellungsklage eingereicht bezüglich der Abwehr der Löschaufforderung.&lt;br /&gt;
Irgendwann reicht es nämlich. Die deutschen Gesetze gelten auch für Herrn A.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Portal autokette.de ist laut Aussage des Betreibers kostenfrei nutzbar und auch werbefrei. Es ist nicht ersichtlich, wie damit Einnahmen generiert werden sollen. Trotzdem wird für dieses Portal ein beträchtlicher Werbeaufwand betrieben, unter anderem kürzlich sogar mit Schaltung von Radiowerbung. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, was mit diesem Portal eigentlich bezweckt wird.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 06 Sep 2012 21:24:17 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/305-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Die fragwürdigen Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft / Kanzlei Urmann &amp; Collegen</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/304-Die-fragwuerdigen-Abmahnungen-der-KVR-Handelsgesellschaft-Kanzlei-Urmann-Collegen.html</link>
    
    <comments>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/304-Die-fragwuerdigen-Abmahnungen-der-KVR-Handelsgesellschaft-Kanzlei-Urmann-Collegen.html#comments</comments>
    <wfw:comment>http://www.antispam-ev.de/news/wfwcomment.php?cid=304</wfw:comment>

    <wfw:commentRss>http://www.antispam-ev.de/news/rss.php?version=2.0&amp;type=comments&amp;cid=304</wfw:commentRss>
    

    <author>nospam@example.com (Goofy)</author>
    <content:encoded>
    Der Gammelsdorfer Jungunternehmer D., bereits sattsam bekannt wegen des Betriebs von Kostenfallenseiten im Internet (sogenannte &quot;Abofallen&quot;) und deswegen als Geschäftsführer der &quot;Paid Content GmbH&quot; auf Unterlassung verurteilt (LG Landshut, Urteil vom 16.08.2011, Az. 54 O 1465/11), hat offenbar eine neue Erwerbsquelle gefunden. Er hat eine Shop-Seite aufgemacht und bereits wenige Tage, nachdem die Seite überhaupt erstmalig im Netz war, über die Kanzlei Urmann &amp;amp; Collegen etliche fremde Shopbetreiber abmahnen lassen, angeblich z.B. wegen fehlerhafter AGB und so weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Shopbetreibern, die von so einer Abmahnung betroffen sind, wird empfohlen, keinesfalls ungeprüft die Abmahnkosten zu bezahlen, sondern einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwalt mit der Abwehr der Forderung zu beauftragen. An vielen Stellen wird die Auffassung geäußert, dass die Abmahnungen in diesen Fällen rechtsmissbräuchlich sind. So vertritt z.B. die Kanzlei Dr. Damm &amp;amp; Partner die Ansicht, dass bezüglich dieser Fälle in Zusammenschau aller Begleitumstände ein Missbrauch des wettbewerbsrechtlichen Abmahnrechts gesehen werden könne.&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.damm-legal.de/sind-die-abmahnungen-der-kanzlei-uc-rechtsanwaelte-fuer-kvr-handelsgesellschaft-mbh-rechtsmissbraeuchlich&quot; title=&quot;Artikel Webseite Dr. Damm&quot;&gt;Artikel auf Damm-legal.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen teilt die Anwaltskooperation IT-Recht-Deutschland auf ihrer Webseite mit, dass sie im Auftrag ihres Mandanten, des Betreibers der Plattform &quot;ersatzteilpartner.de&quot;, gegenüber der KVR Handelsgesellschaft die Kündigung der Webseite &quot;kvr-ersatzteilshop.de&quot; erklärt hat. Seither ist die Webseite des Profi-Abmahners &quot;kvr-ersatzteilshop&quot; nicht mehr erreichbar.&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278952&quot; title=&quot;Artikel auf it-recht-deutschland.de&quot;&gt;Artikel auf der Webseite der Anwaltskooperation IT-Recht-Deutschland&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurze Zeit danach wurde der Webserver, auf dem die Internetseite &quot;it-recht-deutschland.de&quot; betrieben wird, mit einem DDoS-Angriff beharkt. Die Webseite war einige Zeit lang nicht aufrufbar. Bis auf weiteres glaubt hier natürlich jedermann an einen reinen Zufall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unverständlich ist, warum auch der Blogeintrag der Anwaltskooperation IT-Recht-Deutschland auf jurablogs.de gelöscht und der Kooperation dort der Zugang gesperrt wurde. Ein zwingender Anlass für eine solche Maßnahme ist nicht erkennbar. Der Betreiber der Plattform jurablogs.de hätte unserer Meinung nach gut daran getan, hier vor dem Gebrauch vorauseilenden Gehorsams erst einmal genauer hinzuschauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kanzlei Urmann &amp;amp; Collegen ist auch mit Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen in Erscheinung getreten - hauptsächlich in Sachen pornographischer Filmanbieter. Jüngst gab es heftige Aufregung wegen der Ankündigung der Kanzlei, gegen mutmaßliche Filesharing-Rechtsverletzer ein öffentlich einsehbares Verzeichnis ins Netz stellen zu wollen - der sogenannte &quot;Porno-Pranger&quot;. Mit dieser Ankündigung wollte die Kanzlei offenbar noch eine Schippe nachlegen und den Druck auf die Abgemahnten erhöhen, denn natürlich wäre es den meisten Betroffenen peinlich, sich in solch einem Verzeichnis wiederzufinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings dürfte aus dem &quot;Porno-Pranger&quot; vorerst nichts werden. Denn zum einen hat das Landgericht Essen der Kanzlei U+C per Einstweiliger Verfügung vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12, die Einrichtung des Verzeichnisses untersagt. Zum anderen ist auch die Datenschutzaufsicht des Bundeslandes Bayern in Ansbach aktiv geworden und hat per Anordnung der Kanzlei die Veröffentlichung des Verzeichnisses untersagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es dürfte auch kaum bestreitbar sein, dass eine Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen in solch einem Verzeichnis grob rechtswidrig wäre. Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung wird hier wohl kaum geltend zu machen sein, eine Verhältnismässigkeit ist ebenfalls sicher nicht gegeben. Es wirkt sehr befremdend, dass sich eine deutsche Anwaltskanzlei im Ernst derartiger Mittel zu bedienen berühmt und sich jetzt wegen der Untersagung auch noch in ihren Grundrechten eingeschränkt sieht, und es wirft Fragen bezüglich des Ansehens unseres Rechtssystems dahingehend auf, wie es eigentlich möglich ist, dass eine wachsweich formulierte Bundesrechtsanwaltsordnung solch ein Verhalten einer Anwaltskanzlei nicht zu untersagen imstande ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Update 29.03.2013:&lt;br /&gt;
Wie von der Anwaltskanzlei Forsthoff in Heidelberg auf deren Internetseite berichtet wird, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Regensburg sowohl gegen die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen als auch gegen den Geschäftsführer der ehemaligen &quot;KVR&quot; in Gammelsdorf.&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news/Ueberraschende_Wende_bei_den_KVR_Handelsgesellschaft_Frank_Drescher_Abmahnungen_Ermittlungsverfahren_gegen_Rechtsanwalt_Thomas_Martin_Urmann_wegen_versuchten_Betruges&quot; title=&quot;Webseite RA Forsthoff, Heidelberg&quot;&gt;Internetseite RA Andreas Forsthoff, Heidelberg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Diese Woche erreichte uns ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg, welches es in sich hat: Die Staatsanwaltschaft zeigt an, ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt [...] Urmann und Herr [F.O.D.] wegen versuchten Betruges zu führen. Hintergrund sind die Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wir vertreten etliche Betroffene, die eine solche Abmahnung im letzten Jahr erhalten haben.&lt;br /&gt;
[...]&lt;br /&gt;
Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, leiten Sie diese am besten an die Staatsanwaltschaft Regensburg weiter unter Angabe des Aktenzeichens 103 Js 16997/12 (Ermittlungsverfahren gegen [...] Urmann wegen versuchten Betruges). &lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Laut RA Forsthoff sind aufgrund der kurzen Verjährungsfristen im Wettbewerbsrecht (6 Monate) inzwischen die angeblichen Ansprüche aus den Abmahnungen der KVR sowieso verjährt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die KVR Handelsgesellschaft ist inzwischen in Insolvenz gegangen. Dies entbindet jedoch die Kanzlei Urmann + Collegen keineswegs von der Haftung für etwaige Regressforderungen aus den Abmahnungen. Denn bei einer Insolvenz der abmahnenden Partei kann im Falle einer rechtsmißbräuchlichen Abmahnung der Abmahnanwalt selbst in die Durchgriffshaftung genommen werden kann. Siehe hierzu: LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06&lt;br /&gt;
=&gt;&lt;a href=&quot;http://www.damm-legal.de/lg-berlin-zur-durchgriffshaftung-gegen-den-abmahnenden-rechtsanwalt-wenn-wettbewerber-sich-in-die-insolvenz-fluechtet&quot; title=&quot;Webseite RAe Damm und Partner&quot;&gt;Webseite RAe Damm und Partner&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 02 Sep 2012 18:21:19 +0200</pubDate>
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    <title>Die Button-Lösung: Heilsbringer oder Placebo?</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/303-Die-Button-Loesung-Heilsbringer-oder-Placebo.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Mittwoch)</author>
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    Gestern trat die sogenannte „Button-Lösung” in Kraft, die Verbraucher im Internet vor Kostenfallen schützen soll. Der Antispam e.V. begrüßt zwar die Grundidee eines verbesserten Verbraucherschutzes im Internet, hält den eingeschlagenen Weg aber für ungeeignet und einen Button, der auf die Kostenpflichtigkeit einer Dienstleistung hinweisen soll, für obsolet.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu im Einzelnen: Zum 1. August 2012 trat eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, die Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr verpflichtet, einem Kunden den Gesamtpreis inklusive Versand und aller Steuern „klar und verständlich in hervorgehobener Weise” anzugeben. Wie dies genau zu erfolgen habe, bleibt unklar. Die &lt;a href=&quot;http://www.welt.de/newsticker/news3/article108396952/Aigner-Button-Loesung-legt-Internet-Betruegern-das-Handwerk.html&quot;&gt;WELT berichtet in Ihrer Onlineausgabe&lt;/a&gt;, dass Deutschland „mit der neuen Regelung Vorreiter” sei. Dies mag in der Tat richtig sein, allerdings werden hier nur die Symptome bekämpft. In anderen europäischen Ländern war eine solche Button-Lösung nie nötig, weil das ursächliche Problem, sogenannte „Abofallen” dort nie in so großer Zahl zustande kamen. Etwa gab es in Italien den Versuch einer Estesa Ltd., die Ihren Sitz auf den Sychellen haben will, eine solche Abofalle auch für italienische Kunden einzurichten. Dieses Schauspiel lies sich die italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) nicht lange bieten - und &lt;a href=&quot;http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d71279.html&quot;&gt;setzte eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen die Betreibergesellschaft fest&lt;/a&gt;. Eine gleichwertige Instanz gibt es in Deutschland hingegen nicht. Es gibt schlechterdings keine Behörde, die (abgesehen vom Kartellrecht) die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überwacht, und die etwa das Recht hätte, Sanktionen zu verhängen.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland vertraut man vielmehr auf die sogenannte „Eigenkontrolle” des „freien Marktes”. Das ist ein sehr liberalistischer Denkansatz, mit dem man die Kontrolle der Fairness in die Hände nichtstaatlicher Organisationen legt, die nach UWG und UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) klagebefugt sind, und die dann im Rahmen von Unterlassungsklagen dafür sorgen sollen, dass Rechtsverstöße gegen das UWG nach Möglichkeit eingedämmt werden. Klagebefugt sind dabei z.B. die Verbraucherzentralen sowie die Wettbewerbszentrale (ein Zusammenschluss privater Unternehmen). Diese Verbände haben als nichtstaatliche Organisationen keine Exekutivvollmachten, sie können keine Sanktionen verhängen, sondern sie müssen bei Verstößen gegen das UWG mühsam den Mitbewerber abmahnen bzw. auf Unterlassung verklagen. Es handelt sich also nicht um ein Sanktionssystem, sondern um ein privates Abmahn- und Klagesystem - auf Basis von Unterlassungsansprüchen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die deutsche Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält dagegen die jetzige Vorgehensweise für zielführend. In einem &lt;a href=&quot;http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/aigner_weiss_was_sie_will/812742/aigner_weiss_was_sie_will.html&quot;&gt;Interview mit der Mittelbayrischen Zeitung&lt;/a&gt; sagte sie: „Die Button-Regelung verpflichtet die Anbieter zu Transparenz – und sie wird dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Internet-Nutzer in Abo-Fallen tappen.” Der Antispam e.V. sieht das Ergebnis ähnlich, allerdings aus völlig andern Gründen. Seit etwa zwei Jahren gab es keine neuen, erfolgreichen Abofallen mehr. Der Markt für neue Abofallen ist so gut wie tot, da es kaum noch Internetbenutzer gibt, die von solchen Vorgängen noch nichts gehört haben. Projekte, wie etwa Nachbaschaft24 oder Megadownloads existierten schon vor einem Jahr nicht mehr. &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32329-Internetabzocke-bald-am-Ende&amp;p=314986&amp;viewfull=1#post314986&quot;&gt;Treffend bringt es der Forenbenutzer Goofy auf den Punkt&lt;/a&gt;: „Mit der &quot;Button-Lösung&quot; wird also mehr oder weniger mit einer Wasserpistole auf einen bereits jetzt schon toten und vermoderten Gaul geschossen. Danach wird der mutige und resolute Jäger stolz den Fuß auf den verwesten Gaul aufstellen und hinausposaunen, dass er den Abzockern das Handwerk gelegt habe.” Diese Prophezeihung traf nun ein. Verbraucherschutzministerin Aigner &lt;a href=&quot;http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/aigner_weiss_was_sie_will/812742/aigner_weiss_was_sie_will.html&quot;&gt;sagte der Mittelbayerischen Zeitung&lt;/a&gt;, sie könne durchaus hartnäckig sein, „wenn es drauf ankommt”. Der Antispam e.V. beglückwünscht Frau Aigner aufrichtig, den bereits toten Gaul nochmals erlegt zu haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von dem weiteren Vorgehen der Abofallenbetreiber rät der Antispam e.V. weiterhin dazu, die im vereinseigenen Wiki beschriebenen Regeln zu beachten: &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke&quot;&gt;Antispam-Wiki: Häufige Fragen und Antworten zum Thema Abofallen-Abzocke&lt;/a&gt;. 
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    <pubDate>Thu, 02 Aug 2012 17:08:15 +0200</pubDate>
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    <title>Richtungweisendes Urteil gegen Inkassoanwälte</title>
    <link>http://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/302-Richtungweisendes-Urteil-gegen-Inkassoanwaelte.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Mittwoch)</author>
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    Wie die Kanzlei Dr. Schmitz &amp;amp; Partner, Berlin, &lt;a href=&quot;http://drschmitz.info/anwaltliches-inkasso-fuhrt-zur-gewerbesteuerpflicht.html&quot; title=&quot;Meldung bei Kanzlei Dr. Schmitz &amp;amp; Partner, Berlin&quot;&gt;auf ihrer Internetseite vermeldet&lt;/a&gt;, hat das Niedersächsische Finanzgericht am 15.09.2011 ein richtungweisendes Urteil gegen Inkassoanwälte gesprochen (Aktenzeichen 14 K 312/09). Das Gericht stellt fest, dass Anwälte, die Volumeninkasso, auch Mengeninkasso genannt, betreiben, für diese Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Warum ist diese Urteil richtungweisend?&lt;/strong&gt; Wenn Anwälte von Mandanten beauftragt werden, eine offene Forderung einzutreiben, so ist dies erst einmal als berufstypische anwaltliche Tätigkeit zu sehen. Eine anwaltliche Tätigkeit ist eine freiberufliche und somit nicht gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzgericht stellte nun aber fest, dass ein Inkassomandat nur dann als typische anwaltliche Tätigkeit einzustufen sei, wenn dabei eine Prüfung &lt;em&gt;jeder&lt;/em&gt; mandatierten Forderung auf Rechtmäßigkeit erfolge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies sei nun bei Volumeninkasso nicht der Fall. Schon bedingt durch die große Anzahl der Forderungen sei eine Einzelfallprüfung nicht möglich und würde in nahezu allen Fällen auch so lange nicht durchgeführt, wie der vom Inkasso Betroffene nicht gegen die Forderung Widerspruch einlege. Bei Fallzahlen von einigen zehn bis mehreren tausend pro Monat würde eine Einzelfallprüfung nicht durchgeführt. Zumal auch deswegen nicht, weil sie im gesetzlichen Wege einer ordentlichen Beitreibung einer offenen Forderung nicht vorgesehen sei. (Wie eine Forderung ordentlich beigetrieben werden kann, ist im Antispam-Wiki beschrieben: &lt;a href=&quot;https://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsforderung,_der_Werdegang&quot; title=&quot;zum Antispam-Wiki&quot;&gt;Zahlungsforderung, der Werdegang&lt;/a&gt;). Die überwiegende Mehrzahl der mandatierten Forderungen würde auf dem Wege elektronischer Datenverarbeitung ohne weitere Prüfung automatisch erstellt und verschickt, Rückläufe würden entsprechend verarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn nun allerdings keine Einzelfallprüfung mehr stattfinde, sei hier auch keine berufstypische anwaltliche Tätigkeit mehr anzunehmen, sondern eine gewerblich betriebene Inkassotätigkeit. Und diese wiederum fällt unter die Gewerbesteuerpflicht. Es sind also auf den erzielten Gewinn Gewerbesteuern zu entrichten. Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt entsprechende Bescheide verschickt, wogegen der betroffene Anwalt Widerspruch einlegte, was sich dann bis zur Klage vor dem Finanzgericht weiter zog.&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;br /&gt;
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für AnwältInnen?&lt;/strong&gt; Dieses Urteil dürfte die bekannten AnwältInnen, die sich für das Inkasso von Abzockforderungen hergeben, am schwersten treffen. In den hier im Forum diskutierten Fällen treten immer wieder die gleichen Namen in Erscheinung, nicht mehr als eine handvoll Kanzleien. Diese betreiben Volumeninkasso allerdings im sehr großen Stil, im Bereich einiger zehntausend Fälle im Monat. Von den dabei erzielten stattlichen Gewinnen, schätzungsweise ein einstelliger Millionenbetrag pro Kanzlei, werden Gewerbesteuern – abhängig von der Gemeinde, in der die Kanzlei tätig ist, größenordnungsmäßig etwa 5% – fällig, und diese kann von den Finanzämtern auch rückwirkend eingefordert werden, solange die Fälle noch nicht verjährt sind. Die Anwalts-Handlanger der Abzockbranche dürfen sich demnach auf eine saftige Steuernachzahlung vorbereiten. Die Öffentlichkeit täte gut daran, möglichst viele Fälle bei den Finanzämtern zu melden, damit diese auch tätig werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider gibt es hier auch AnwältInnen, die zwar Volumeninkasso betreiben und somit auch Gewerbesteuern entrichten müssen, dies aber nur für berechtigte Forderungen taten und somit übermäßig hart betroffen sind. Leider ist es erforderlich, dass z.B. Arztpraxen ausstehende Honorare aus privaten Behandlungen bei den Behandelten am Quartalsende eintreiben müssen und dazu Kanzleien beauftragen. Hier wird dann ein Datensatz weitergegeben und in der Regel ohne Prüfung als Inkassoforderung versendet. Nach dem Urteil des Finanzgerichts sind dafür dann Gewerbesteuern fällig, obwohl es sich um gerechtfertigte Forderungen handeln dürfte, die einer Einzelfallprüfung stand halten würden. Neben Artzpraxen nehmen auch viele kleinere Gewerbebetriebe anwaltliche Hilfe bei der Eintreibung ihrer Außenstände in Anspruch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Unser Fazit:&lt;/strong&gt; Der Antispam e.V. begrüßt das Urteil trotz der negativen Auswirkungen auf das Inkasso berechtigter Forderungen. Das Inkasso ungerechtfertigter Forderungen unter Inanspruchnahme einer Anwaltskanzlei hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen, ohne dass sich Behörden oder Gesetzgeber dieses Problems angenommen hätten. Tagtäglich werden unschuldige BürgerInnen Opfer der Abzockmafia, und gerade weil man AnwältInnen in der Regel unterstellt, dass ihr Handeln besonderer rechtlicher Sorgfalt genügt, wird bei den Anwaltsinkassoschreiben tendenziell eher gezahlt als bei Inkasso, dass durch Inkassobüros durchgeführt wird. Nun hat das Niedersächsische Finanzgericht einen Weg aufgezeigt, wie man dem anwaltlichen Inkasso auf Basis geltender Rechtsnormen einige Steine in den Weg legen kann. Dies ist im Sinne der mit dieser Plattform betriebenen Aufklärung von VerbraucherInnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Urteil ist gegenwärtig leider noch nicht im Volltext verfügbar, der Links wird hier nachgetragen, sobald es veröffentlicht wurde. Auf der eingangs verlinkten Seite der Kanzlei Dr. Schmitz &amp;amp; Partner ist ein Teil der Urteilsbegründung nachzulesen.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 27 Oct 2011 16:28:39 +0200</pubDate>
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