Erst vor kurzem hatte der Münchner Anwalt der Content Services Ltd. vor dem Amtsgericht Mannheim gekuscht und in einer negativen Feststellungsklage noch vor der Urteilsverkündung klein beigegeben.
S. dazu hier:
Nun hat es die Betreiber dieser Abzockfalle erneut erwischt. Diesmal wollten sie sich allerdings nicht einer erneuten gerichtlichen Schlappe aussetzen und haben daher die anwaltliche Forderung auf Rückzahlung des im Rechtsirrtum gezahlten Jahresbeitrags für das Jahr 2008 zurückerstattet. Das Abzockopfer hatte sich mit anwaltlicher Hilfe der Kanzlei Thomas Meier in Berlin zur Wehr gesetzt, als ihm von der Content Services Ltd. die erneute Zahlungsforderung für das Jahr 2009 präsentiert wurde.
Mehr darüber hier:
Wieder einmal zeigt dies, wie schnell die Betreiber solcher Abzockfallen oft den Schwanz einziehen, wenn es ernst wird - trotz aller vorher zur Schau gestellten Selbstsicherheit, trotz aller unverschämten Inkassodrohungen.
Es zeigt auch, dass es (je nach Einzelfall) sinnvoll sein kann, einen Anwalt mit der Rückholung bereits im Irrtum gezahlter Gelder zu beauftragen - wenn das "Unternehmen" in Deutschland greifbar ist.