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Standardisierte Antwortmail auf Spam

Dieser Artikel enthält ein Schreiben, das Sie an einen Versender von Werbung schicken können. Empfehlenswert ist dies natürlich nur dann, wenn er nachweislich identifizierbar ist, und wenn er in Deutschland ansässig ist. Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar. Die Benutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr. Dennoch wurde dieser Text nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es ist erlaubt und erwünscht, diesen Text zu kopieren, zu verbreiten und zu modifizieren, aber der Ursprung (Antispam e.V.) soll genannt werden.

Einleitende Hinweise: Dieses Schreiben ist sowohl für den Einsatz bei E-Mail-Spam, als auch bei Werbung, die per Post gekommen ist, geeignet. Wobei natürlich E-Mail-Werbung per Mail, Post-Werbung besser per Post beantwortet werden sollte. Im dritten Absatz muss, wenn man die Werbung in den Briefkasten bekommen hat, das Wort "elektronischer" sinnvollerweise entfernt werden. Außerdem kann man ausschließlich bei deutschen Werbern die Ansprüche geltend machen, andere werden allerhöchstens darüber lächeln.


Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich ein Schreiben von Ihnen erhalten und damit konkrete Hinweise darauf, dass Sie von mir personenbezogene Daten speichern. Ich fordere Sie daher auf, bis zum

[Eine Frist von einer Woche sollte bei E-Mail genügen, bei Post sollte man zwei Wochen veranschlagen]

in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, welche konkreten Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgender Adresse

[Hier die E-Mail- bzw. Post-Adresse angeben]

identifizieren können, gespeichert sind und woher Sie die Daten bezogen haben. Die zum Zweck der Identifikation genannten Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet und nicht länger als acht Wochen gespeichert werden. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und an wen Sie diese Daten weiter verkaufen oder vermieten.

Zudem fordere ich von Ihnen sowohl die Sperrung der genannten Daten in Ihrem Datenbestand als auch bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weiter vermittelt haben.

[Wer seine Daten lieber gelöscht haben will, sollte den folgenden Satz verwenden]

Zudem fordere ich von Ihnen die Löschung der genannten Daten aus Ihrem Datenbestand und die Sperrung bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weiter vermittelt haben.

Des Weiteren muss ich Sie darauf hinweisen, dass das unverlangte Zusenden von Werbung per (elektronischer) Post gem. § 7 UWG gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt und somit wettbewerbswidrig ist. Ebenso verstößt es gegen das Fernabsatzgesetz und Richtlinien der EU. (Richtlinien 97/7/EG und 97/66/EG) Eine Meldung an die Wettbewerbszentrale, welche Sie ggf. kostenpflichtig abmahnen wird, behalte ich mir vor. Zudem verletzt das Zusenden unerwünschter Werbung mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG (AG Brakel, Urt. v. 11.02.1998, 7 C 747/97; LG München, Urt. v. 11.05.2000, 7 O 5412/00) sowie die negative Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG des Empfängers. Ich habe deshalb Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 1004, 823 I BGB analog, die ich gegen Sie durchsetzen kann.

Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € beinhalten kann, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v. 22.11.2000, 11 O 112/00).

[Und um es ein wenig abzuschwächen, falls man nicht gleich mit der großen Keule kommen möchte:]

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen die vollen juristischen Konsequenzen Ihres Handelns ersparen und Ihnen darlegen, was Ihnen passieren kann, wenn Sie an jemanden geraten, der nicht so gut drauf ist wie ich. Zurzeit gehe ich noch davon aus, dass Sie sich der Rechtswidrigkeit Ihres Handelns nicht bewusst waren. Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, sich eingehender mit dem Wettbewerbsrecht und der Problematik des Spammings auseinander zu setzen.

[Wer Spammy richtig ärgern möchte, kann noch folgenden Satz dem Schreiben hinzufügen:]

Disclaimer: Ein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung der Kosten existiert meines Wissens (noch) nicht!

Ich erwarte eine Kostenrückerstattung in Höhe von X,XX € [Portokosten, Druckosten und dgl., ruhig großzügig bemessen], in Form von Briefmarken. Diese legen Sie Ihrem Antwortschreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]




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Diese Seite wurde zuletzt am 25. Januar 2011 um 19:56 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 63.037-mal abgerufen.
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