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Bekannte Maschen der Telefon-Abzocke

In letzter Zeit häufen sich im Bereich 2.3 Telefon Spam des Forums einige Beschreibungen von immer wiederkehrenden Maschen der Abzocke per Telefon. Ähnlich wie für den Bereich Mailspam unternimmt dieser Artikel den Versuch, die zur Zeit am weitesten verbreiteten Methoden der Telefonabzocke zu beschreiben, ergänzt um einige allgemeingültige Kommentare zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Gemeinsamkeiten nahezu aller Abzockanrufe

Unabhängig von den nachfolgend beschriebenen Maschen können wir feststellen, dass auf nahezu alle Abzockanrufe folgendes zutrifft:

  • Es wird mit unterdrückter Rufnummer angerufen. Im Telefon-Display erscheint dann ein Text wie „Unbekannter Teilnehmer ruft an“ oder ähnliches.
  • Der eigene Name des Call Center Agenten am anderen Ende ist meist ein sehr allgemeiner wie „Peter Müller“ oder „Julia Schöne“. Meist wird der Name in der Begrüßung sehr schnell und undeutlich ausgesprochen. Es darf vermutet werden, dass die genannten Namen frei erfunden sind. Beides geschieht offenbar in der Absicht, die eigene Identität zu verschleiern, vielleicht, weil man Regressansprüche befürchtet.
  • Auf die gezielte Nachfrage nach der Adresse des Call Centers und/oder der Firma, in deren Auftrag angerufen wird, bekommt man - wenn überhaupt - eine Postfachanschrift oder eine Adresse eines Bürogebäudes benannt. Im günstigsten Fall sind beides nur Briefkastenadressen, sehr häufig hingegen sind die genannten Adressen allerdings nicht existent. Beides liegt wiederum vermutlich in der Angst vor Regressansprüchen begründet.
  • Die Angerufenen (Opfer) werden mit einem Wortschwall überschüttet und haben wenig Gelegenheit, selber zu Wort zu kommen. Versuche, diesen Redefluss zu unterbrechen, werden meist wenig höflich abgewiegelt.
  • In jüngster Zeit häufen sich die Beiträge, in denen die Rede von sehr pampigen Call Center Agents ist, die auch nicht vor Beleidigungen und Nötigung zurückschrecken, wenn man Gegenfragen stellt oder sich gegen ihre Werbeversuche wehrt. Der Umgangston bei Kaltanrufen wird rauer, Drohungen sind an der Tagesordnung.
    Über die Ursachen wird im Forum nur gemutmaßt; offensichtlich sind einige Call Center Agents oder sogar deren Arbeitgeber von Erfolglosigkeit frustriert und vergessen auch elementare Regeln des höflichen Umgangs. Wir werten das als Erfolg der Aufklärungsarbeit auf dieser Webseite.

VoIP-Spoofing

Seit etwa Anfang 2009 wird im Antispam-Forum auch davon berichtet, dass als Rufnummer des Anrufers eine drei- oder vierstellige Nummer angezeigt wird, z.B. 263. Da nur in kleinen Dörfern noch dreistellige Telefonnummern verbreitet sind (bei denen zudem die Vorwahl mit angezeigt würde), handelt es sich dabei nicht um gültige Rufnummern eines Telefonanschlusses.

Vielmehr deuten diese Rufnummern darauf hin, dass sich die Anrufer der Methode des sog. Voice-over-IP-Spoofings (VoIP-Spoofing) bedienen. Voice-over-IP ist eine Technologie, mit der man über das Internet telefonieren kann. Für diese gibt es auch Schnittstellen zum normalen Telefonnetz, d.h. man kann aus dem Internet heraus bei einem normalen Telefonanschluss anrufen und umgekehrt. Diese Technik wird vermehrt bei großen Firmen eingesetzt, da sie in der Regel billiger ist als die Unterhaltung einer großen Telefonanlage. Für Call Center ist die Nutzung von VoIP also sehr interessant, da so einer der größten Ausgabenposten, die Telefonkosten, reduziert werden können.

Beim Voice-over-IP-Spoofing werden nun Mängel in den technischen Richtlinien genutzt, um die eigene „Rufnummer“ zu verschleiern. Dann wird als Rufnummer des Anrufers nur eine verstümmelte Ziffernfolge angezeigt.

Mehr zur Technologie kann man bei Wikipedia nachlesen:
Beschreibung der VoIP-Technik
Über das Fälschen von übermittelten Rufnummern (Spoofing)

Bekannte Maschen

Die kostenpflichtige Teilnahme an einem Gewinnspiel

Es erfolgt ein Anruf von einer ominösen Gewinnspielfirma mit einem meist sehr plakativen Namen, die allerdings mehr Schein als Sein und noch dazu austauschbar sind. Derzeit wird vermehrt von Anrufen der Firmen „Bundesgewinnzentrale“, „Tippline“, „Gewinnchance“, „Megachance“, „Deutschland - Du gewinnst“ oder „Gewinnkomet“ berichtet. Ähnliche, vermeintlich wohlklingende Namen sind denkbar. Eine (natürlich nicht vollständige) Liste von Firmen, die aktuell diese Masche nutzen finden Sie hier.

Bei diesem Anruf wird unter Vortäuschung falscher Tatsachen unterstellt, der Angerufene habe vor einigen Monaten eine Teilnahme an einem Gewinnspiel bestätigt. Dieses Gewinnspiel sei nur in der ersten Zeit kostenlos gewesen, jetzt würden aber Kosten anfallen.

Es wird dann gefragt, ob dieses kostenpflichtige Gewinnspiel in 3 bis 5 Monaten gekündigt werden soll, oder ob das z.B. noch 2 Jahre weiterlaufen solle. Die Kosten betrügen z.B. 55 Euro pro Monat, die auf jeden Fall für die noch verbleibenden 3-5 Monate bis zum regulären Ablauf der nächsten Kündigungsfrist fällig würden.

Man rufe jetzt an, um im Sinne der Kundenzufriedenheit auf die Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen („Wenn sie möchten, können sie in drei Monaten da raus sein, das ist doch was, oder?“). Damit die Kündigung erfolgen könne, müssten „nur noch schnell die Daten abgeglichen“ werden, insbesondere brauche man die Kontonummer.

Ein typischer "Gesprächsleitfaden" zum Verkauf so eines obskuren Gewinnspieldienstes wird hier vorgestellt. Dort wird die teils regelrecht betrügerische Taktik dieser Gesprächsführung nur zu offensichtlich.

Wer dann in diesem Gespräch die Kontonummer heraus gibt, erhält kurze Zeit später eine „Auftragsbestätigung“ für die Teilnahme am Gewinnspiel, und es werden die Beiträge vom Konto abgebucht.

Sehr häufig wird berichtet, dass die Call Center Agenten die Daten inklusive Kontoverbindung bereits vorliegen haben. Vermutlich wurden die Daten illegal erworben und stammen aus Datenlecks bei bekannten Firmen, die in jüngster Vergangenheit in den Medien angeprangert wurden. Bei dem Abzockanruf wird dann argumentiert, dass man die Kontodaten ja gar nicht haben könnte, wenn der Angerufene nicht bereits am Gewinnspiel teilnehme. Die Rückfrage danach, wann und wo man denn teilgenommen haben solle, wird mit Allgemeinplätzen wie „Sie haben bestimmt im Internet irgendwo was angeklickt, wo genau, kann ich jetzt von hier aus nicht feststellen.“ beantwortet.

Bei dieser Masche wird häufig von Kontrollanrufen berichtet.

Was wir dazu sagen können: Allein die Tatsache, dass ein Call Center Agent die Daten eines Angerufenen hat, beweist noch gar nichts. Die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspieleintragsdienst1 müsste in Form eines telefonisch abgeschlossenen Vertrags erfolgen, dessen Zustandekommen an sehr harte Bedingungen geknüpft ist, wie man im verlinkten Artikel nachlesen kann. Diese sind mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99999 % bei Gewinnspiel-Abzockanrufen nicht erfüllt. Lesen Sie dazu auch:
Gewinnspiel-Betrug - Abzocke am Telefon - Callcenter-Terror

Das ebenfalls von Call Center Agenten vorgebrachte Argument, man solle/könne den Vertrag widerrufen, ist ebenso unsinnig wie unnötig. Wenn schon kein Vertrag zustande kam bzw. kommt, warum sollte man dann einen solchen nicht existenten Vertrag widerrufen? Und an wen soll man den Widerruf schicken, wenn auf Nachfrage nicht existente Firmenadressen herausgegeben werden? Wir warnen ausdrücklich davor, einen solchen Widerruf zu verfassen, wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Vertrag besteht oder nicht. Als juristischer Laie begibt man sich dabei in Gefahr, durch unvorsichtigen Sprachgebrauch doch ein Vertragsverhältnis anzuerkennen. Mehr dazu im Artikel Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung

1Auch wenn am Telefon meist von der kostenpflichtigen Teilnahme an einem Gewinnspiel gesprochen wird, handelt es sich bei genauerer Betrachtung zumeist um die kostenpflichtige Teilnahme an einem Dienst, der die Daten der Angerufenen bei ansonsten kostenfreien Gewinnspielen einträgt und dafür Gebühren verlangt. Eine kostenpflichtige Teilnahme an einem Gewinnspiel würde der Teilnahme an einer Lotterie gleich kommen. Lotterien unterliegen aber der staatlichen Genehmigungspflicht und Aufsicht, und die würde bei Hinweisen auf Abzocke sicherlich nicht untätig bleiben.

Neue Masche: Gewinnspiel-Abzocke über Telefonrechnung

Da die Gewinnspielabzocker sich über die Tatsache ärgern, dass viele Verbraucher die widerrechtlich von den Girokonten abgebuchten Gelder einfach wieder zurückbuchen lassen, haben sie sich was neues einfallen lassen. Sie buchen nämlich inzwischen auch über die Telefonrechnung ab, obwohl diese Berechnungsart eigentlich für solche nicht-telefonie-gestützten Dienstleistungen gar nicht zulässig ist. Näheres dazu hier:

Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf

Die Gewinnbenachrichtigung

Es erfolgt ein Anruf, in dem zu einem angeblichen „Gewinn“ gratuliert wird. Man sei in der „Endnominierung von nur 100 Teilnehmern bundesweit“, und ein Gewinn sei schon so gut wie sicher. Auch wenn man sich nicht erinnern kann, an irgendeiner Lotterie oder an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, wird dies weiterhin steif und fest behauptet.

Damit dieser schöne Gewinn auch überwiesen werden könne, brauche man jetzt „nur noch schnell mal eben die Kontonummer“ und/oder andere persönliche Daten.

Vereinzelt wird berichtet, dass die Call Center Agenten die Daten inklusive Kontoverbindung bereits vorliegen haben. Vermutlich wurden die Daten illegal erworben und stammen aus Datenlecks bei bekannten Firmen, die in jüngster Vergangenheit in den Medien angeprangert wurden. bei dem Abzockanruf wird dann argumentiert, dass man die Kontodaten ja gar nicht haben könnte, wenn der Angerufene nicht bereits am Gewinnspiel teilnehme. Die Rückfrage danach, wann und wo man denn teilgenommen haben solle, wird mit Allgemeinplätzen wie „Sie haben bestimmt im Internet irgendwo was angeklickt [oder irgendwo eine Teilnahmekarte ausgefüllt], wo genau, kann ich jetzt von hier aus nicht feststellen.“ beantwortet.

Gibt man die Kontonummer heraus, erhält man kurze Zeit später eine „Auftragsbestätigung“ zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspieleintragsdienst, obwohl man niemals einer solchen Teilnahme zugestimmt hatte, und die Beiträge werden vom Konto abgebucht.

Abbuchung vom Konto, ohne dass überhaupt ein Werbeanruf kam

Aus Gründen der betrügerischen Effizienzsteigerung verfahren manche Gangsterfirmen inzwischen so, dass sie "der Einfachheit halber" auf die aufwändige Durchführung von Werbeanrufen gleich ganz verzichten.

Es wird dann - willkürlich - von irgendwelchen Konten per Lastschrift Geld abgebucht. Die Daten, die hierzu notwendig sind, stammen i.d.R. aus illegaler Datenweitergabe. Beschwert sich der "Kunde" bzw. lässt er das Geld zurückbuchen, kommen böse Drohungen und Mahnungen von Inkassobüros. Dort wird behauptet, es habe ein Werbeanruf stattgefunden, die Dienstleistung sei dort bestellt worden, die Forderung sei fällig. Man habe gefälligst zu zahlen, sonst werde bald der Lohn gepfändet und der Gerichtsvollzieher käme ins Haus, und so weiter.

Inzwischen wird von manchen Abzockern und ihren Inkassobüros noch "einen Gang zugelegt", man verschickt Mahnungen, wo dann auch ein Link mit Login zu einer persönlichen Gesprächsaufzeichnung angeboten wird. Diese Aufzeichnung soll dann angeblich "gerichtsfest" sein und den Vertragsschluss beweisen.

Was wir dazu sagen können: Unrechtmäßige Forderungen muss und sollte man auf keinen Fall bezahlen. Natürlich sollte man in so einem Fall einfach nur das Geld durch seine Bank zurückbuchen lassen. Das kostet Sie selbst nichts, jedoch den Abzocker Rücklastschriftgebühr. Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige erstatten.

Bei einer unberechtigten Forderung besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht, dass man sich etwa zu der Sache äußern müsste (außer beim -extrem seltenen- Mahnbescheid). Auch, wenn fürchterlich klingende Drohschreiben von Anwälten oder Inkassobüros kommen: wenn sie nichts bestellt haben, gibt es keinen Vertrag. Kein Vertrag - kein Anspruch. Basta.

Meistens ist es auch nicht hilfreich, mit diesen unseriösen Anwälten oder Inkassobüros irgendeine Brieffreundschaft anzufangen. Vor Gericht ziehen die Klaubautermänner nur in extremst seltenen Fällen - und verlieren dort.

Zu der neuen Masche mit den mitgelieferten "Gesprächsaufzeichnungen" ist zu sagen, dass diese - soweit bisher bekannt - weder in Form noch Inhalt einen Vertragsschluss beweisen. Lassen Sie sich von diesen Mätzchen nicht beeindrucken. Lesen Sie mehr dazu hier:
Info-Thread "Mahnung wegen Gewinnspiel mit Gesprächsaufzeichnung" Lesen Sie auch:
Unrechtmäßige Forderungen
Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren
Inkassobüros

Der vorgetäuschte Anruf von Microsoft: "Virus gefunden!"

Ruft ein angeblicher Mitarbeiter von Microsoft an und behauptet, "Ihr Rechner sendet andauernd Meldungen an Microsoft. Er hat einen Virus, den ich Ihnen online entfernen kann", sollten sämtliche Alarmglocken läuten. Dasselbe gilt, wenn "Microsoft" behauptet, ein Hacker hätte den Rechner geknackt.

Natürlich hat der eigene Rechner wahrscheinlich keinen Virus und keinen Hacker. Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter will vielmehr per Fernwartung einen Virus auf Ihrem Rechner installieren und danach z.B. Daten abgreifen oder sie verschlüsseln und Lösegeld erpressen. Bank-Zugangsdaten und Adressverzeichnisse sind besonders begehrt.

Die einfachste Lösung ist natürlich: auflegen, Rufnummer sperren. Der Betrüger kann aber mit einer anderen Rufnummer wieder anrufen und zur Nervensäge werden.

Hat man Zeit, sollte man den Täter möglichst lange hinhalten, sich als Computer-Laie darstellen und jede Anweisung des Täters nach Methode Eulenspiegel erfüllen: Motto: "habe ich gemacht, es funktioniert nicht." Dabei bleibt man immer höflich und an der Grenze zur Unterwürfigkeit. Schließlich hat sich der Gesprächspartner als Daten-Hexenmeister von Microsoft vorgestellt.

Wichtig: der Angreifer darf nie, nie, nie Zugriff auf den Rechner oder den Router erhalten und auf einen Produktivrechner schon gar nicht. Es besteht die Gefahr eines Daten-Totalschadens.

Folgende Maßnahmen könnten zum Hinhalten geeignet sein:

  1. Hindernis: der Anrufer spricht Englisch. Die eigenen Englischkenntnisse sind in solchen Fällen natürlich besonders schlecht.
  2. Hindernis: der Rechner akzeptiert das Start-Passwort nicht. (Nach ein paar Versuchen natürlich doch.)
  3. Hindernis: der Rechner geht nicht online. (Kunststück, wenn man das WLAN abschaltet...)
  4. Hindernis: lässt einen der Angreifer ein Programm starten, vertippt man sich grundsätzlich ein paar Mal.
  5. Hindernis: der Virenscanner hat angeschlagen, damit ist das von Ihnen genannte Schadprogramm wohl gestoppt. Man sollte ein paar Virennamen nennen können, und sei es nur der "Bad Times"-Virus.
  6. Hindernis: Windows 10 lädt ein größeres Update herunter:
  • "Now... 12 percent... 16 percent..." :-)
  • "Now it needs a restart..."
  • "Now it does a virus complete scan..."

Auch Rückfragen können sinnvoll sein, sollten den Angreifer aber nicht zum Auflegen bringen.

  • "Können Sie mir Ihre IP-Nummer sagen? Dann kann ich prüfen, was mein Computer an Sie sendet."
  • "Ich habe zwei Rechner. Ist es das Notebook oder der große?"
  • "Wie lange sendet der Rechner schon an Sie?"
  • "Warum hat der Microsoft Defender nicht angeschlagen?"
  • "Unser Sicherheitsbeauftragter hat den Virus schon gefunden. Wohin können wir ihn einsenden, damit Microsoft Defender angepasst werden kann?"

Weitere Möglichkeiten:

  • "Sie rufen zu spät an, der Rechner hatte durch den Virus einen Totalschaden!"

Riecht der Anrufer den Braten, kann man ihn immer noch mit reduzierter Höflichkeit aus der Leitung werfen. Bei geschicktem Auftreten sollten schon 15-30 Minuten Beschäftigungstherapie möglich sein.

Eine Anzeige wird wohl meist ins Leere laufen, weil die übermittelte Rufnummer gefälscht sein dürfte.

Microsoft bittet, derartige Anrufe unter diesem Link zu melden: https://www.microsoft.com/de-de/reportascam/?locale=de-DE

Der vorgetäuschte Anruf von der Bank

Anfang März 2011 wurde in der Kreiszeitung davon berichtet, dass in einem Abzock-Anruf vorgegeben wurde, man rufe von der eigenen Hausbank an. Der Anrufer berichtet von einem angeblichen neuen Service der Hausbank, dass man nun angerufen werde, bevor eine neue Lastschrift mit bisher unbekanntem Empfänger freigegeben werde, um nochmal mündlich die Genehmigung sicher zu stellen.

Der im Artikel geschilderte ColdCall hatte eine Teilnahme an einer Tippgemeinschaft zur Folge.

Was wir dazu sagen können: Diese Masche ist besonders perfide, denn sie nutzt das im Allgemeinen gute Vertrauensverhältnis zur eigenen Hausbank schamlos aus. Damit die Masche gut funktioniert, müssen die Abzocker die Kontodaten der Opfer vorliegen haben.

Die meisten Banken in Deutschland weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie im Zusammenhang mit normalen Zahlungsvorgängen von sich aus keinen Kontakt per Telefon, SMS oder E-Mail zu den Kunden aufnehmen. Wenn also jemand im Namen der Bank anruft, am Besten vereinbaren, dass man selbst die Bank (Hotline oder die Filiale in der Nähe) zurück ruft; die Nummer dazu bitte unbedingt in den eigenen Unterlagen und/oder im Telefonbuch bzw. Internet nachschlagen. Nur so kann man sicher gehen, dass die Bank auch wirklich angerufen hat.

Im o.g. Artikel wird ein Gesprächsmitschnitt erwähnt, der als Beweis für einen Vertragsschluss dienen sollte. Dazu verweisen wir auf den Artikel Gesprächsaufzeichnung_–_Mitschnitt. Auch wenn bei dieser Masche im Telefonat eine (vermeintliche) Zustimmung zu einer Lastschrift aufgezeichnet werden könnte, so begründet das in keinem Fall einen Vertrag. Im Gegenteil: Das vorgebliche Einverständnis, das man mit der Aufzeichnung nachweisen will, kam unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande. Hier liegt also der Verdacht des Betruges nahe.

Die Entschädigungsrunde

Es erfolgt ein Anruf, in dem unterstellt wird, man habe in der Vergangenheit des öfteren bei Lotterien oder Gewinnspielen teilgenommen, aber nichts oder nur wenig gewonnen (was sicherlich auf viele Angerufene mehr oder weniger direkt zutrifft). Deshalb sei man nun exklusiv für eine Entschädigungsrunde nominiert. Das Besondere an dieser Entschädigungsrunde: Es gebe eine extrem hohe Gewinnchance (zwischen 90 und 100%), und die Teilnahme koste nur eine geringe Bearbeitungsgebühr. Man rufe nun an, um „nochmal schnell die Daten abgleichen“. Diese Masche ist häufig zudem mit Kontrollanrufen verbunden.

Auf Nachfrage versichern einem die Anrufer auch gerne noch einen Mindestgewinn, von dem in später zugesandten Unterlagen allerdings nichts mehr zu lesen ist.

Gibt man die eigenen Daten samt Kontoverbindung preis, erhält man kurze Zeit später eine „Auftragsbestätigung“ zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspieleintragsdienst, obwohl man niemals einer solchen Teilnahme zugestimmt hatte, und die fälligen Beiträge werden vom Konto abgebucht.

Die automatisierte Gewinnmitteilung

Bei dieser Masche ruft nicht ein Call Center Agent, sondern ein Computer an. Eine Stimme vom Band teilt dann Mit, dass man der glückliche Gewinner eines Hauptpreises sei, ohne dabei zu sagen, was denn genau dieser Preis sei: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!“

Nach der Mitteilung gibt es zwei Varianten, wie es weiter gehen soll/kann:

  1. Man soll eine bestimmte Taste, z.B. die 1, drücken oder ein bestimmtes Wort, z.B. „Ja“, sagen, um den Gewinn in Anspruch nehmen zu können. Dann wird man zu einem Call Center durchgestellt.
  2. Man soll eine bestimmte Telefonnummer eines Mehrwertdienstes (Vorwahl 0900) anrufen oder eine SMS an einen Mehrwertdienst schicken (fünfstellige Nummern ohne Vorwahl)

Beide Wege führen dazu, dass man in ein Gespräch bzw. einen SMS-Austausch verwickelt wird, der sich mit erheblichen Kosten in der eigenen Telefonrechnung niederschlägt. Häufig kosten die Telefonate, in die man verwickelt wird, z.B. 1,99 Euro pro Minute oder 15 Euro pro Anruf/SMS, und je nachdem, ob man pro Zeit oder Anruf/SMS zahlt, wird man in ein psychologisch geschicktes Gespräch verwickelt, oder das Gespräch bricht häufig aus unerklärlichen Gründen ab, ohne dass man seinen Gewinn bekommen hat.

Es geht den Abzockern mit dieser Hinhaltetaktik nur darum, möglichst viel Geld mit der Mehrwertnummer zu verdienen. Wenn überhaupt am Ende ein Gewinn – von dem man ja zu Anfang nicht weiß, um was es sich handelt – zugeteilt wird, so handelt es sich entweder um einen sehr billigen Gegenstand, der den Namen „Hauptpreis“ kaum verdient, oder man gewinnt z.B. einen Reisegutschein für eine gratis Flugreise, bei dem man, wenn man ihn nutzen möchte, aber noch sehr viele Gebühren (Buchungsgebühr für Hotels, Flughafenkosten und dergleichen) zahlen müsste, so dass die Reise in der Regel am Ende teurer wird, als wenn man eine vergleichbare Reise bei einem Reisebüro gebucht hätte.

Was wir dazu sagen können: Diese Gewinnspielmitteilungen zielen darauf ab, dass der Angerufene selber tätig wird. Somit werden die bei dieser Masche entstehenden Kosten streng genommen durch die Abzock-Opfer selber verursacht, immerhin – so argumentieren die Abzocker – rufen sie ja aus freien Stücken an, oder sie hätten nicht die Taste drücken bzw. das Wort sagen müssen. Diese Argumentation ist nicht nur perfide, sondern auch unwirksam, wie z.B. das Verwaltungsgericht Köln festgestellt hat.

Im Forum wird von einigen Fällen berichtet, in denen ein Computer die Ansage auf dem Anrufbeantworter der Angerufenen hinterlassen hat und in denen zum Call Center weiter verbunden wurde, obwohl der Anrufbeantworter (natürlich) weder eine Taste gedrückt noch ein Kennwort gesagt hat. Das spricht für sich.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass man auf die Kosten, die für die Nutzung eines Telefon-Mehrwertdienstes anfallen, hingewiesen werden muss. Ruft man z.B. eine 0900-Nummer an, muss es zu Anfang eine Ansage geben, was der Anruf kostet. Diese Ansage muss kostenlos sein und der Anrufer muss Gelegenheit dazu haben, danach wieder aufzulegen; in der Regel hört man danach einige Klingelzeichen, bevor am anderen Ende jemand abnimmt. Die Kosten dürfen erst dann anfallen, wenn das Gespräch beginnt. Bei SMS-Mehrwertdiensten muss eine kostenlose Antwort-SMS gesendet werden, in der direkt und am Anfang auf die Kosten hingewiesen wird.

Die Verbraucherschützer

Die Angerufenen werden von einem Call Center Agent in etwa wie folgt überfallen: „Werden Sie öfter durch Anrufe von Gewinnspielanbietern belästigt? Kein Wunder, denn Ihre Daten sind bei diversen Adresshändlern im Umlauf. Doch damit ist jetzt Schluss! Wir tragen Sie in alle Sperrlisten ein, mit Erfolgsgarantie! Sollte Sie dennoch noch ein unerwünschter Anruf erreichen, wird der Verursacher von uns für Sie kostenlos abgemahnt. Das ganze kostet Sie lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr.“

Auch hier soll man die eigenen Daten preisgeben, und nicht selten entpuppt sich die „kleine Bearbeitungsgebühr“, von der am Telefon der Eindruck erweckt wurde, man zahle sie nur, wenn man die Dienste aktiv in Anspruch nehme, als monatlicher Beitrag für ein Abonnement, der dann regelmäßig vom Konto abgebucht wird.

Im Januar 2010 berichtete ein Betroffener im Forum, dass ihm am Telefon dazu geraten wurde, zum Schein auf anderer Abzock-Anrufe einzugehen, um den "Verbraucherschützern" anschließend die Daten der anderen Abzocker mitteilen zu können. Das Geld, das von solchen Abzockern abgebucht würde, könne man ja schnell zurückfordern.

Es dürfte kaum verwunderlich sein, dass Opfer, die auf diese Masche herein fielen, keinen nennenswerten Rückgang von Abzockanrufen verzeichnen konnten. Da die Versprechungen der „Verbraucherschützer“ allerdings sehr schwammig formuliert sind, gibt es gegen diese Masche kaum eine rechtliche Handhabe.

Die Betreiber der Robinsonliste - einer Sperrliste im eingangs geschilderten Sinne, deren Nutzen allerdings von den meisten Benutzer_innen dieses Forums bestritten wird - distanzieren sich ausdrücklich von solchen Unternehmen. Listenmäßige Eintragungen würden gar nicht entgegen genommen werden. Außerdem kann sich jeder selbst kostenlos in diese Listen eintragen.

Anfang Mai 2010 berichtete ein Nutzer davon, dass im Zusammenhang mit dieser Masche Unterlagen gegen eine Nachnahmegebühr von knapp 80 Euro an seine Mutter verschickt wurden. Da man solche Sendungen vergleichsweise einfach zurückverfolgen kann, kann man diesen Trick nur als ausgesprochen dämlich bezeichnen. Mehr dazu in diesem Abschnitt.

Was wir dazu sagen können: Nicht selten versuchen die Call Center Agenten den Eindruck zu erwecken, man rufe im Auftrag der Verbraucherzentralen an oder die Firma sei Mitglied im Verband der Verbraucherzentralen oder Ähnliches. Man versucht also, vom sehr guten Ruf der Verbraucherzentralen als unabhängige Instanz des Verbraucherschutzes zu profitieren. Selbstredend sind solche Behauptungen gelogen, und ebenso selbstredend werden sie von den Verbraucherzentralen mit allen Rechtsmitteln bekämpft. Die Verbraucherzentralen weisen sogar ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals Kaltakquise per Telefon betrieben/betreiben oder in Auftrag gegeben haben.

Bei dieser Masche geht es darum, per Telefon einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Ob überhaupt, und wenn ja, wie genau ein solcher zustande kommt, kann man im Artikel Telefonisch abgeschlossene Verträge nachlesen.

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung nachzukommen, zum Schein auf andere Abzockanrufe einzugehen, um den "Verbraucherschützern" anschließend die Daten zu liefern. Man begibt sich damit zum Einen in die Gefahr, durch unbedachte Äußerungen tatsächlich einen rechtswirksamen Vertrag mit den anderen Abzockern abzuschließen. Andererseits könnte es auch sein, dass die anderen Abzocker überhaupt keine verwertbaren Informationen zu ihrer Identität liefern. Selbst wenn die "Verbraucherschützer" also seriös wären (was sie definitiv nicht sind), könnten sie überhaupt nicht tätig werden. Als Betroffener würde man also seine persönlichen Daten an die anderen Abzocker preisgeben, ohne dass dadurch aus rechtlicher Sicht etwas gewonnen wäre.

Sollte der Versuch unternommen werden, Ihnen Unterlagen oder angebliche Gewinne per Nachnahme zuzustellen, so verweigern Sie unbedingt die Annahme! Mehr dazu weiter unten.


Sparvereine

Viele Unternehmen gewähren treuen Kunden Rabatte, um sie an sich zu binden. Schon seit geraumer Zeit gibt es Sparvereine, die damit werben, durch die große Mitgliederzahl mit vielen namhaften Unternehmen Rabatte aushandeln zu können, die man nur als Mitglied in diesem Sparverein nutzen kann. Dafür ist dann allerdings ein mehr oder weniger großer Mitgliedsbeitrag fällig.

Ob sich diese finanzielle Investition lohnt, d.h. ob man durch die Nutzung der Rabatte mehr Geld spart, als man Beiträge zahlt, erfährt man sehr häufig erst im Nachhinein, wenn man die Kataloge der Sparvereine bekommt, in denen die möglichen Rabatte aufgelistet sind. Wir wollen an dieser Stelle nicht in Abrede stellen, dass es einige seriöse Sparvereine gibt, bei denen sich unter Umständen eine Mitgliedschaft rechnet.

Die Beispiele für Sparvereine, über die hier im Forum berichtet wurde, können allerdings mehrheitlich als unseriös bezeichnet werden. Per Abzock-Anruf wird versucht, Mitglieder für Sparvereine zu werben, wobei blumige Versprechungen über Einsparmöglichkeiten gegeben werden, die sich – ist man erst einmal Mitglied – meist als Luftnummer erweisen: Häufig werden Rabatte angeboten, die man nur nutzen kann, wenn an sehr spezielle Interessen hat (z.B. bei einem Spezialversand für Modellbau oder ähnlichem) und/oder man kann Rabatte nutzen, die man auch sonst bekommen könnte, wenn man Kupons aus Zeitungen ausschneidet.

Typisch für diese Masche ist, dass die Anrufer versuchen, die Zustimmung zu der Abbuchung der fälligen Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einzuholen.

Was wir dazu sagen können: Wenn sich das Rabattsystem eines Sparvereins lohnen würde, sollte sein Ruf so gut sein, dass alleine durch Mund-zu-Mund-Propaganda genügend neue Mitglieder geworben werden können. Die aktive Suche nach Mitgliedern per telefonischer Kaltakquise ist meist ein sicheres Zeichen dafür, dass etwas faul ist.

Die Mitgliederwerbung per Telefon kostet ein Call Center Geld, das irgendwie wieder rein geholt werden muss. Wir vermuten daher, dass die Sparvereine Provisionen an die Call Center zahlen. Wenn diese pro geworbenem Mitglied gezahlt werden, ist der Erfolgsdruck für einen Call Center Agenten sehr hoch, was die Werbemethoden noch aggressiver macht.

Viele namhafte Firmen distanzieren sich ausdrücklich von zwielichtigen Sparvereinen, einige sogar von allen Sparvereinen.

Wir raten bei solchen Anrufen unbedingt zu besonderer Vorsicht bei dem, was man selber sagt. Im Gegensatz zu den anderen hier beschriebenen Maschen wird bei dieser Masche nämlich nicht – wenn überhaupt - ein Vertrag abgeschlossen, für den man in der Regel ein Widerrufsrecht hat, sondern eine Mitgliedschaft angebahnt, die man dann nur ordentlich innerhalb der vorgesehenen Fristen wieder auflösen kann. Sofern also am Telefon überhaupt eine wirksame Erklärung des Beitrittswillens zustande kommt, ist man unter Umständen für eine lange Zeit (6 Monate oder länger) zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Der angeblich gute Zweck

Hier erfolgt ein Anruf im Auftrag eines (angeblich) gemeinnützigen Vereins, der telefonisch neue Mitglieder sucht, die den angeblich guten Zweck des Vereins unterstützen. Wichtigste Varianten hierbei sind:

  • Angebliche Kinderschutzvereine
  • Angebliche Förderung von Verkehrssicherheitserziehung in Schulen (Broschüren)
  • Angebliche Tierschutzvereine

Nicht selten treten solche Vereine unter plakativen Namen auf, die denen von bekannten Vereinen ähneln, die tatsächlich für den guten Zweck eintreten und auch sehr gute Arbeit machen. Als Beispiel sei hier ein (fiktiver) Verein „Kinderakuthilfe“ angeführt, der sich namentlich in die Nähe der durchaus unterstützenswerten „Kindernothilfe“ rückt, um so von der Verwechslungsgefahr zu profitieren.

Diese Vereine existieren tatsächlich und wenn man Mitglied wird, bekommt man in der Regel schöne Hochglanzbroschüren, in der die ach so tolle Arbeit des Vereins hochgelobt wird. Eine nähere Prüfung ergibt jedoch meist, dass solche Vereine meist nur einen Zweck haben: sich selber. Die Kosten für die Vereinsverwaltung (überhöhte Gehälter für Mitarbeiter, Provisionen für Mitgliederwerbung und dergleichen) stehen meist in krassem Missverhältnis zu den Mitteln, die dem angeblichen guten Zweck zukommen. Auf Nachfragen nach der Verwendung der Mittel wird mit Ausflüchten geantwortet. Eine Recherche in diese Richtung gestaltet sich häufig sehr schwierig, weil die Geldflüsse hinter einem häufig nur schwer überschaubaren Geflecht von Personen und Tarnfirmen verborgen werden.

Typisch für diese Masche ist, dass die Anrufer versuchen, die Zustimmung zu der Abbuchung der fälligen Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einzuholen.

Was wir dazu sagen können: Seriöse Vereine, die für den guten Zweck arbeiten, haben keine Scheu davor, die sinnvolle Verwendung der Mitgliedsbeiträge offen und nachvollziehbar zu belegen. Viele größere Vereine können zudem unabhängige Gütesiegel, wie z.B. das Spendensiegel vorweisen, das auch die Verwendung der Mittel prüft. Bei der Werbung von neuen Mitgliedern steht also eher der Zweck bzw. die Sache im Vordergrund und nicht die Tatsache, das ein neues Mitglied geworben wird. Die aktive Suche nach Mitgliedern per telefonischer Kaltakquise ist meist ein sicheres Zeichen dafür, dass etwas faul ist.

Die Mitgliederwerbung per Telefon kostet ein Call Center Geld, das irgendwie wieder rein geholt werden muss. Wir vermuten daher, dass die beworbenen Vereine Provisionen an die Call Center zahlen. Wenn diese pro geworbenem Mitglied gezahlt werden, ist der Erfolgsdruck für einen Call Center Agenten sehr hoch, was die Werbemethoden noch aggressiver macht.

Viele namhafte gemeinnützige Vereine distanzieren sich ausdrücklich von zwielichtigen Vereinen, die unter ähnlichem Namen auftreten. Wenn man den Namen eines zwielichtigen Vereins in eine Internet-Suchmaschine eingibt, landet man in der Regel sehr schnell bei entsprechenden Hinweisen der namhaften Vereine.

Wir raten bei solchen Anrufen unbedingt zu besonderer Vorsicht bei dem, was man selber sagt. Im Gegensatz zu den anderen hier beschriebenen Maschen wird bei dieser Masche nämlich nicht – wenn überhaupt - ein Vertrag abgeschlossen, für den man in der Regel ein Widerrufsrecht hat, sondern eine Mitgliedschaft angebahnt, die man dann nur ordentlich innerhalb der vorgesehenen Fristen wieder auflösen kann. Sofern also am Telefon überhaupt eine wirksame Erklärung des Beitrittswillens zustande kommt, ist man unter Umständen für eine lange Zeit (6 Monate oder länger) zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Fazit: Wenn sie Geld für gute Zwecke spenden wollen, schauen Sie sich am Besten in Ihrer direkten Umgebung um oder fragen Sie Ihre Freunde und Bekannten nach ihren Erfahrungen mit derartigen Vereinen. Sie werden schnell einen Verein finden, der auch für kleine Spenden sehr dankbar ist und diese nachweislich für eine gute Arbeit verwendet. Und falls Ihnen das zu aufwändig erscheint, haben wir hier einen Tipp für Sie.

Die angebliche Klage

Die Call Center Agents geben vor, dass eine Klage - gerne auch mal die in Deutschland nicht existente Sammelklage - gegen die Abzockfirma [beliebiger Firmenname] vorbereitet werde. Die Firma [beliebiger Firmenname] habe Abzocke betrieben, und auch die/der Angerufene sei Opfer dieser Abzocke. Nun rufe man alle Opfer an, um sie darauf hinzuweisen, dass sie sich gegen Zahlung einer kleinen Bearbeitungsgebühr der Klage anschließen könnten. Dazu müsse man nochmal kurz die Kontodaten abgleichen.

Bei dieser Masche wird auch von Kontrollanrufen (siehe unten) berichtet.

Was wir dazu sagen können: Es kann sehr gut sein, dass die Angerufenen tatsächlich vor einer geraumen Weile einen Anruf im Namen von der Firma [beliebiger Firmenname] bekommen haben, gegen die nun das angebliche Verfahren angestrengt werden soll. Das deutet darauf hin, dass die Telefonlisten des ersten Abzockversuchs ein zweites Mal Profit abwerfen sollen.

Nicht selten versuchen die Call Center Agenten den Eindruck zu erwecken, man rufe im Auftrag der Verbraucherzentralen an oder die Firma sei Mitglied im Verband der Verbraucherzentralen oder Ähnliches. Man versucht also, vom sehr guten Ruf der Verbraucherzentralen als unabhängige Instanz des Verbraucherschutzes zu profitieren. Selbstredend sind solche Behauptungen gelogen, und ebenso selbstredend werden sie von den Verbraucherzentralen mit allen Rechtsmitteln bekämpft. Die Verbraucherzentralen weisen sogar ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals Kaltakquise per Telefon betrieben/betreiben oder in Auftrag gegeben haben.

Bei dieser Masche geht es unter Umständen darum, per Telefon einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Ob überhaupt, und wenn ja, wie genau ein solcher zustande kommt, kann man im Artikel Telefonisch abgeschlossene Verträge nachlesen. Vielleicht geht es auch nur darum, für gewisse Anwälte Mandate zu werden; das wäre allerdings nicht mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte vereinbar und sollte daher bei der für den betreffenden Rechtsanwalt zuständigen Anwaltskammer gemeldet werden!

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung, die Kontodaten herauszugeben, nachzukommen. Wenn die Hintermänner einer Abzockmasche tatsächlich gefasst und z.B. wegen Betruges verurteilt wurden, so bekommt man das verlorene Geld nur auf dem Wege einer Zivilklage zurück - und das auch nur vielleicht. Auf jeden Fall ist eine Zivilklage ein Einzelverfahren, das Sie selber gegen die Hintermänner und deren Firmen anstrengen, d.h. man bespricht so etwas besser mit dem Anwalt des eigenen Vertrauens.

Der Kontrollanruf

Seit etwa Mitte 2008 berichten Mitglieder im Forum vermehrt von Kontrollrückrufen. Diese sind zwar für Abzocke am Telefon charakteristisch, allerdings gehören sie nicht nur zu einer der oben beschriebenen Maschen, sondern sind unabhängig davon, ob man nun einen Vertrag abgeschlossen, etwas bestellt oder an einem Gewinnspiel teilgenommen haben soll.

Gegen Ende eines Abzockanrufs bemerkt der Call Center Agent, dass man in den nächsten Tagen einen Kontrollanruf erwarten solle. Dieser diene der Bestätigung der Bestellung bzw. der Teilnahme. Zu diesem Zweck würde der Kontrollanruf auch aufgezeichnet.

Tatsächlich erhält man dann in den nächsten Tagen einen solchen Anruf, bei dem in der Regel in einem kurz angebundenen Gesprächston die bereits vorliegenden Daten nochmal „abgeglichen“ werden. Das Gespräch wird - vermutlich bewusst und vorsätzlich - in einem hohen Tempo geführt, Rückfragen oder Unterbrechungen sind unerwünscht und werden übergangen. Unter Umständen werden auch noch persönliche Daten abgefragt, die dem Call Center noch nicht vorliegen.

Was wir dazu sagen können: Über den beabsichtigten Zweck hinter Kontrollanrufen können wir nur mutmaßen. Vermutlich soll mit dem Kontrollanruf der Anschein der Seriosität erweckt werden; ähnlich dem Double-Opt-In-Verfahren bei Mails wird der Angerufene nochmal kontaktiert, bevor eine Bestellung bzw. eine Teilnahme wirksam wird. Wo das Double Opt-In-Verfahren jedoch rechtlich sinnvoll und sehr wünschenswert ist, ist ein Kontrollanruf in der Regel rechtswidrig und der Sache in keinster Weise dienlich.

Im Forum berichtete ein ehemaliger (nach eigener Aussage) Call Center Agent davon, dass die Kontrollanrufe tatsächlich nur dem Zweck des Datenabgleichs dienten. Er meinte, einige Call Center Agenten würden unsauber arbeiten, daher sei eine zweite Prüfung erforderlich. Dieses unsaubere Arbeiten ist ein Hinweis auf den hohen Erfolgsdruck, dem Call Center Agenten im ColdCall-Bereich ausgesetzt sind. Die Notwendigkeit einer Prüfung legitimiert jedenfalls nicht einen Kontrollanruf.

Auch wenn die Call Center Agenten gerne das Gegenteil behaupten, so kommt nur dadurch, dass ein Angerufener in einem Kontrollanruf die eigenen Daten nochmal bestätigt, noch lange kein rechtswirksamer Vertrag zustande. Mehr zu diesem Thema im Artikel Telefonisch abgeschlossene Verträge.

Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufzeichnung eines Kontrollanrufs ohne ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gemäß § 201 StGB verstößt und somit illegal ist. Der Hinweis eines Call Center Agenten, dass der Kontrollanruf mit geschnitten werde, ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten. Sollte man also (im Nachhinein) herausfinden, dass ein Kontrollanruf aufgezeichnet wurde, so sollte man Strafanzeige gegen den Anrufer erstatten. Wir möchten an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass das Mitschnittverbot auch in die andere Richtung gilt, d.h. ein Angerufener darf selber einen Kontrollanruf auch nicht ohne Genehmigung des Gesprächspartners mitschneiden.
Ausführliche Info dazu im Artikel: Gesprächsaufzeichnung – Mitschnitt.

Druckerzubehör

Von diesen nervigen Telefonanrufen sind meistens Gewerbebetriebe betroffen. Diese werden in penetranter Folge z.T. täglich angerufen, und es wird versucht, angeblich günstige und besonders lang haltbare Tinten- oder Tonerpatronen für Drucker zu verkaufen, die nicht vom Originalherstellen angeboten werden, sondern nur per Telefon erhältlich sind. Auch anderes Druckerzubehör wird angepriesen

Testbestellungen von Verbraucherschützern belegen, dass es sich bei diesen Kartuschen meist um billige nachgemachte Ersatzpräparate aus chinesischer Produktion handelt. Die Haltbarkeit entspricht i.d.R. bei weitem nicht den Versprechungen, und niemand garantiert, dass die Tinte bzw. der Toner nicht am Ende sogar noch Schäden an den Druckköpfen anrichtet.

Was wir dazu sagen können: Leider sind Gewerbetreibende in gewissen Maße dazu verpflichtet, ihre Telefonnummern z.B. auf Internetseiten zu veröffentlichen. Sie sind somit solchen Anrufen nahezu schutzlos ausgeliefert. Zu den Möglichkeiten der Gegenwehr siehe Abwehr von Cold Calls.

Wasserspender

Ähnlich wie bei den Anrufen rund um Druckerzubehör leiden Gewerbetreibende unter häufigen Anrufen, in denen versucht wird angeblich günstige Trinkwasserspender für Mitarbeiter und Kunden zu verkaufen. Auch hier wird in penetranter Folge z.T. täglich angerufen.

Die Preise für das aus den telefonisch angepriesenen Spendern gewonnene Wasser inklusive Wartung und CO2-Kartuschen, die ebenfalls nur telefonisch erhältlich sind, liegen weitaus höher als für gekauftes Mineralwasser aus dem Discounter. Häufig wird auch versucht, neben dem eigentlichen Verkauf eines Wasserspenders auch noch einen Wartungsvertrag abzuschließen, dessen Kosten – wen wundert's – ebenfalls über denen eines vergleichbaren Geräts aus dem freien Handel liegen.

Was wir dazu sagen können: Leider sind Gewerbetreibende in gewissen Maße dazu verpflichtet, ihre Telefonnummern z.B. auf Internetseiten zu veröffentlichen. Sie sind somit solchen Anrufen nahezu schutzlos ausgeliefert. Zu den Möglichkeiten der Gegenwehr siehe Abwehr von Cold Calls.

Einträge in Branchenverzeichnisse

Auch solche Werbeanrufe richten sich vorzugsweise an Gewerbetreibende. Es werden angebliche oder tatsächliche Einträge in (meist ausschließlich internetbasierte) Branchenverzeichnisse angeboten.

Die Angebote sind i.d.R. im Vergleich zur gebotenen Leistung maßlos überteuert, die dort angebotenen Listen genießen meist keinen sonderlich hohen Verbreitungsgrad und demzufolge nur eine sehr geringe Werbewirksamkeit. Oft wird bei diesen Anrufen ein direkter Bezug auf die bekannten (und markenrechtlich geschützten) „Gelben Seiten“ suggeriert. Das Unternehmen nennt sich dann z.B. „Gelbes Branchenbuch“, hat aber mit dem tatsächlichen Verleger der „Gelben Seiten“ nichts zu tun.

Was wir dazu sagen können: Leider sind Gewerbetreibende in gewissen Maße dazu verpflichtet, ihre Telefonnummern z.B. auf Internetseiten zu veröffentlichen. Sie sind somit solchen Anrufen nahezu schutzlos ausgeliefert. Zu den Möglichkeiten der Gegenwehr siehe Abwehr von Cold Calls.

Leider müssen wir auch feststellen, dass sich selbst die etablierten großen Anbieter der Methode der telefonischen Kaltakquise bedienen, was die Verwechslungsgefahr noch erhöht. Die etablierten großen Anbieter vereinbaren telefonisch allerdings zumeist nur einen Termin für einen Vertreterbesuch, bei dem dann ein Eintrag beworben wird.

Die Mitleidsmasche

Die Mitleidsmasche richtet sich auch primär an Gewerbetreibende. Diese berichten von überaus lästige Anrufen eines „Behindertenverbandes“ (oder vergleichbaren Einrichtungen), die wiederholt versuchen, Papierhandtücher, Klopapier oder anderes Verbrauchsmaterial zu veräußern. Diese Verbrauchsmaterialien wurden (vorgeblich) entweder in karitativen Einrichtungen hergestellt soll oder sie werden exklusiv durch solche vertrieben.

Die Telefonate grenzen an Bettelei in der Art „Ach bitte nur ein ganz klitzekleiner Auftrag, Sie helfen damit Arbeitsplätze von Behinderten zu erhalten.". Rückfragen danach, wen man allerdings genau unterstützt und wie genau, werden mit Ausflüchten und Allgemeinplätzen beantwortet. Es ist daher sehr zweifelhaft, ob tatsächlich eine karitative Einrichtung dahinter steckt. Zudem werden die beworbenen Produkte in der Regel zu einem selbst für die Förderung karitativer Zwecke völlig überhöhten Preis angeboten.

Was wir dazu sagen können: Leider sind Gewerbetreibende in gewissen Maße dazu verpflichtet, ihre Telefonnummern z.B. auf Internetseiten zu veröffentlichen. Sie sind somit solchen Anrufen nahezu schutzlos ausgeliefert. Zu den Möglichkeiten der Gegenwehr siehe Abwehr von Cold Calls.

Anlageangebote für Immobilien

Es wird versucht, per Telefon Anteile an Immobilien oder Immobilienfonds zu verkaufen, zum Teil sogar ganze Immobilien. Zur Zeit wird dabei verstärkt mit spanischen Immobilien (Festland, Balearen oder Kanarische Inseln) geworben, zumeist mit der Absicht, Feriendomizile verkaufen zu wollen. Dabei werden nicht selten Renditeversprechen für das eingesetzte Kapital gegeben, die sich im Bereich von bis zu 30% in nur zwei bis drei Jahren bewegen.

Wenn man Unterlagen anfordert, erhält man - bevorzugt per Mail - aufwändig gestaltete Exposees,teilweise sogar "Gutachten" über Werte und Chancen der beworbenen Immobilien.

Was wir dazu sagen können: Mal angenommen, die beworbenen Immobilien haben tatsächlich die zugesicherten Eigenschaften, dann würde sich eine Anlage überhaupt nur dann lohnen, wenn man die Immobilien dauerhaft vermietet. Da es sich hauptsächlich um Immobilien in Feriengebieten (oft z.B. in Spanien) handelt, sind langfristige Mietverträge utopisch. Außerdem unterliegt die Vermietung spanischem Recht, d.h. man sollte sich dringend fachlichen Rat holen. Eine Investition zieht so unter Umständen erheblichen Aufwand und enorme Folgekosten nach sich.

Gern werden auch denkmalgeschützte Objekte als angebliches Anlageschnäppchen verkauft, dabei wird verschiegen, dass der Unterhalt denkmalgeschützter Immobilien oft erhebliche Folgekosten nach sich zieht. Als Anlageobjekte für Steuersparmodelle sind diese meistens ziemlich ungeeignet.
Oft handelt es sich auch um Mietwohnungen in sozialen Brennpunkten, wo dann bei den erwarteten Mieteinnahmen mit hohen Zahlungsausfällen und mit einem hohen Renovierungsbedarf zu rechnen ist.

Man sollte sich auf keinen Fall auf die Aussagen der Exposees verlassen; auch die Gutachten sind von zweifelhaftem Wert. Es ist zwar richtig, dass der spanische Immobilienmarkt gerade wegen eine Wohnraumknappheit in den Ballungsgebieten in den letzten 10 Jahren enorm gewachsen ist, allerdings hat die globale Finanzkrise dem Immobilienmarkt schwer zugesetzt, wie man z.B. bei Welt online nachlesen kann. Viele Immobilien stehen unter Zwangsverwaltung bzw. ihnen droht die Zwangsversteigerung.

Ob man insgesamt gesehen am Ende überhaupt erst einmal mit einer schwarzen Null aus der Investition heraus kommt, darf stark bezweifelt werden. Es ist immerhin schon verwunderlich, dass potentielle (Klein-)Anleger ausgerechnet in Deutschland gesucht werden. Wenn die Gelegenheit so günstig ist, warum interessieren sich dann nicht genügend Spanier oder größere Immobilienfonds dafür?

Diamanten als Wertanlage

Man bekommt einen Anruf, in dem der Kauf eines Diamants als Wertanlage angepriesen wird. Häufig wird sogar mit einer Rückkaufgarantie geworben. Wenn man einen solchen Stein erwirbt, ist dieser häufig in eine versiegelte Plastikhülle eingeschweißt; beim Öffnen derselber erlischt dann die Rückkaufgarantie.

Ein Beispiel für einen solchen Fall wird hier geschildert.

Was wir dazu sagen können: In Zeiten instabiler Finanzmärkte sind Rohstoffe zugegebenermaßen ein interessantes Anlageobjekt. Gerade bei Diamanten ist der Markt allerdings sehr klein. Die meisten Diamanten werden in Antwerpen direkt gehandelt und zum größten Teil zu Schmuck verarbeitet. Der Handel mit Industriediamanten läuft auf anderen Wegen und ist für Anleger eher uninteressant, da Industriediamanten mittlerweile künstlich hergestellt werden.

Als Laie hat man also zu beiden Märkten so gut wie keinen Zugang und ist deswegen auf die Hilfe von Experten angewiesen. Diese beurteilen die Qualität und damit den Preis eines Diamants allerdings nach besonderen Kriterien. Auf jeden Fall müssten sie den Stein gründlich in Augenschein nehmen, um seinen Wert festzustellen.

Wenn also ein Stein in einer Plastikhülle verschickt wird, die man nicht öffnen darf, da sonst der Wert gefährdet wäre, ist irgend etwas faul. Vermutlich hat man einen Stein stark über seinem tatsächlichen Wert untergeschoben bekommen, weswegen bezweifelt werden darf, dass die Rückkaufgarantie jemals eingelöst werden wird.

Wir raten also dringend davon ab, Diamanten aufgrund telefonischer Werbeversprechen zu kaufen. Wenn Sie in Diamanten investieren wollen, sollten sie lieber zu verschiedenen Juwelieren gehen, um sich dort fachlich kompetent beraten lassen und Preise zu vergleichen.

Beteiligungen an Kaviarfarmen

Es wird telefonisch versucht, Beteiligungen an Stör-Zuchtfarmen zu verkaufen, die Kaviar produzieren sollen. Dabei wird damit argumentiert, dass die Nachfrage nach Kaviar ungebrochen groß ist, das Angebot aber infolge von kleiner werdenden und geschützten natürlichen Stör-Beständen zurück geht. Dem wolle man mit der Zucht von Stören nun begegnen.

Was wir dazu sagen können: Stör ist ein recht anspruchsvoller Wildfisch, dessen Nachzucht schon seit Jahren meist erfolglos versucht wird. Es gibt zwar Beispiele für die "erfolgreiche" Nachzucht von Stören; diese gelang zumeist aber erst nach intensiver Forschungsarbeit und einigen Rückschlägen, so dass das Know-How als Betriebsgeheimnis gehütet wird. Experten zufolge hat der Kaviar von Zuchtfarmen auch nicht die gleiche hohe Qualität wie der von Wildfängen.

In Kaviarfarmen zu investieren gleicht also einem Roulettespiel. Wohin eine Beteiligung führen kann, zeigt eine spektakuläre Insolvenz, von der die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe berichtet.

Was sollte ich tun, wenn ich Opfer eines Abzock-Anrufs bin?

Zunächst einmal Ruhe bewahren. Nur die wenigsten Mitglieder dieses Forums können von sich behaupten, noch nie den Tricks eines Abzock-Anrufers erlegen zu sein. Dass man also darauf herein fällt, ist keineswegs ein Zeichen für die eigene Blödheit. Bei Abzock-Anrufen werden psychologische Tricks angewendet, derer man sich nur sehr schwer erwehren kann.

Ein Abzock-Anruf ist illegal, man wurde also Opfer einer Straftat. Von daher ist es sehr empfehlenswert, das Geschehene direkt danach zu dokumentieren, um im Falle späterer Rechtsstreitigkeiten nicht nur auf das eigene Gedächtnis angewiesen zu sein. Wir raten daher dazu, ein Gedächtnisprotokoll des Abzock-Anrufs anzufertigen.

Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, einen Zeugen für das Gespräch zu haben, der ebenfalls im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll schreiben kann. Dies ist insbesondere bei einem Kontrollanruf ratsam. Aber Vorsicht: Das Mithören eines Telefongesprächs per Lautsprecher verletzt unter Umständen die Persönlichkeitsrechte des Anrufers, wenn man nicht vorher die Gegenseite um Erlaubnis fragt (auch hier wieder Stichwort Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes). Bevor man also einen Zeugen in den Raum holt und auf Lautsprecher umschaltet, sollte man den Call Center Agenten unbedingt danach fragen, ob das in Ordnung ist. Häufig führt allein schon diese Frage dazu, dass der Call Center Agent das Gespräch – zum Teil kommentarlos – beendet.

Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich nochmal vor Augen führt, was man im Gespräch gesagt hat und ob eine eventuell unvorsichtig getane eigene Äußerung als Willenserklärung ausgelegt werden kann, wie sie im Artikel Telefonisch abgeschlossene Verträge beschrieben ist. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kam ein solcher Vertrag zwar nicht zustande, aber auszuschließen ist so etwas nie. In diesem Fall könnte man nachträglich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Sicherlich sollte man auch mal die Suchfunktion des Antispam-Forums nutzen, um zu schauen, ob die Masche bzw. die Firma, deren Opfer man geworden ist, nicht dort schon diskutiert wird. In den zugehörigen Threads finden sich in der Regel wertvolle Hinweise.

Wie kann ich mich gegen die nervigen Anrufe wehren?

Lesen Sie dazu den Artikel: Abwehr von Cold Calls.

Was kann mir passieren?

Vorbemerkung: Die rechtliche Einzelfallberatung ist in Deutschland den Verbraucherzentralen und den Rechtsanwälten vorbehalten, daher sollte man im Zweifel entweder zu einer VZ gehen oder einen Anwalt aufsuchen, um Detailfragen zu besprechen.

Wir beschränken uns darauf, hier einige mögliche Folgen eines Abzock-Anrufs aufzulisten und allgemeingültige Empfehlungen dazu zu geben. Ob Sie diesen Empfehlungen folgen, liegt ausschließlich bei Ihnen. Auch im Forum werden wir Ihnen keine Fragen der Art „Was genau soll ich denn nun machen?“ beantworten, da diese einer Einzelfallbetraung gleich kämen.

Was kann Ihnen also passieren?

  • Sie haben ihre Kontodaten preisgegeben oder bestätigt: Abzocker arbeiten sehr gerne mit Lastschriften, d.h. sie sollten Ihr Konto im Auge behalten. Wenn eine Abbuchung erfolgt, die sie sich nicht erklären können, prüfen Sie genau, ob sie für diese Lastschrift Ihre Genehmigung erteilt haben. Wenn nicht, können Sie bei Ihrer Bank die Rückbuchung veranlassen, und zwar kostenlos. Bei solchen Beanstandungen erzählen einige Bankmitarbeiter gerne das 6-Wochen-Märchen; lassen Sie sich davon nicht beirren und fordern Sie die Rückbuchung ein!

    Über die Rückbuchung hinaus können Sie überlegen, Anzeige gegen die abbuchende Firma zu stellen wegen versuchten Betrugs. Außerdem sollten Sie die abbuchende Bank davon in Kenntnis setzen, dass eines ihrer Konten für die Telefon-Abzocke benutzt wird. Die Banken sind für solche Hinweise meist sehr dankbar und versuchen, die betroffenen Konten zu kündigen.

  • Sie erhalten Mahnungen und/oder Inkassoschreiben: Telefon-Abzocker erliegen nicht selten der irrtümlichen Annahme, ein Abzock-Opfer hätte mit ihnen einen Vertrag geschlossen. In nahezu allen Fällen ist das ein das Zustandekommen eines Vertrags zu bezweifeln, was die Abzocker allerdings nicht davon abhält, die angeblich daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen schriftlich einzufordern.

    Das beginnt mit Mahnungen, und wenn an und wenn man diese nicht begleicht, geht es mit Inkassoschreiben weiter. Wenn Sie sich sicher sind, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, können Sie diese getrost abheften und abwarten. Warum und wie lange sie abwarten können, steht im Artikel Zahlungsforderung, der Werdegang.

  • Sie erhalten schriftlich oder per Telefon Androhungen dessen, was Ihnen alles passieren könnte, wenn Sie nicht zahlen: Es könnte sein, dass Ihnen das, was im Artikel Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren? für Abzock-Angebote im Internet geschildert ist, so oder so ähnlich aber auch bei Abzocke per Telefon passieren könnte. Der überwiegende Teil davon ist heiße Luft.

    Wenn der Ton dieser Schreiben bzw. der Ton bei einem Anruf zu bedrohlich wird, können Sie zudem noch überlegen, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.

  • Auf Ihrer Telefonrechnung erscheint ein hoher Betrag für einen Mehrwertdienst (0900er-Nummer): Was Sie dann tun können, steht im Artikel Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

Ansonsten sei Ihnen die Lektüre der gesamten Katerorie:Telefon-Spam wärmstens empfohlen. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie mit Abzock-Anrufen in Zukunft umgehen können.

Zustellung von Unterlagen per Nachnahme

Anfang Mai 2010 berichtete ein Nutzer im Forum davon, dass seine Mutter nach einem Abzock-Anruf angebliche Vertragsunterlagen per Nachnahme (hier knapp 80 Euro) zugesandt wurden. Dies ist offenbar eine neue Masche, das wegen möglicher Rückbuchungen riskante Lastschriftverfahren zu umgehen. Ein einmal gezahlter Nachnahmebetrag kann von der Post nicht zurückgefordert werden.

  • Wenn Ihnen eine solche Sendung angekündigt wurde, Sie diese aber noch nicht erhalten haben: Informieren Sie die Polizei von dem Vorgang, erstatten Sie Anzeige wegen versuchten Betrugs. Verweigern Sie auf jeden Fall die Annahme der Sendung! Notieren Sie sich – wenn möglich – die Sendungsnummer der Nachnahme, ggf. auch noch den Absender. Viele PostzustellerInnen kennen die Problematik; wenn man offen vom Abzockversuch erzählt, bekommt man trotz Annahmeverweigerung vielleicht die Sendungsnummer. Teilen Sie der Polizei dann die Nummer und den Absender mit.
  • Wenn Sie bereits eine Nachnahmesendung angenommen und bezahlt haben: Nehmen Sie die komplette Sendung mit zur Polizei und erstatten Sie Anzeige! Der Nachnahmebetrag wird von der Post auf ein Konto überwiesen, und über dieses hinterlassen die Abzocker eine Spur, die man gut verfolgen kann. Außerdem halten Sie mit dem Schreiben ein gutes Beweisstück in der Hand. Die Chancen für die Polizei, die Drahtzieher dingfest zu machen, stehen hier also besser als bei der Lastschrift.

Die Deutsche Post lässt sich bei einem Nachnahmeauftrag einen Überweisungsträger ausfüllen, mit dem dann der Nachnahmebetrag auf ein vom Absender zu benennendes Konto überwiesen wird. Die Angaben auf dem Überweisungsträger werden elektronisch erfasst und können von der Post anhand der Sendungsnummer zugeordnet werden. Die Sendungsnummer ist demnach die Spur, die man zu den Abzockern verfolgen kann. Aber das ist Sache von Strafverfolgungsbehörden, denn es berührt Fragen des Datenschutzes.

Danksagung

Für das Beisteuern der oben genannten Maschen sowie hilfreiche Anmerkungen geht der Dank an: Goofy, Solli, riona, euregio, CallCenterFresser, Schnabelland

--Mittwoch 16:48, 18. Jul. 2009 (CET)




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