Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt über die datenschutzrechtliche Stellung des Bundeszentralregisters:
Im Bundeszentralregister werden - unter der Leitung des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof - im sogenannten Zentral- und im Erziehungsregister Angaben über Entscheidungen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden geführt, die nach dem Bundeszentralregistergesetz mitzuteilen sind. Das Gesetz regelt auch, an welche Stellen und in welchem Umfang Auskünfte über Eintragungen aus den Registern erteilt werden dürfen (z.B. Führungszeugnisse für Privatpersonen und Behörden). Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind. Quelle: www.bfdi.bund.de |
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
Adenauer Allee 99 - 103
53113 Bonn
Tel.: (0228) 410-40, Fax: (0228) 410-5050.