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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragte (DSB) wachen über die Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Datenschutzvorgaben und Datenschutzrichtlinien und fungieren als Ansprechpartner, falls es Probleme in diesem Bereich gibt. Ihnen obliegt auch die Beratung in Datenschutzfragen.

Wenn man von Datenschutzbeauftragten spricht, sind in der Regel die Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Hand gemeint.

Die Öffentliche Hand (Ämter, Behörden, Ministerien, Bundesregierung, Landesregierungen) unterhält meist ganze Datenschutzabteilungen, deren Existenz und Aufgabenbereich sich aus umfangreichen gesetzlichen Regelungen ergeben. Sie sind auch für Anliegen von BürgerInnen zuständig. Die/der öffentliche Datenschutzbeauftragte kann i.d.R. nicht gegen die Versendung von Spam (unabhängig, ob per Mail, SMS, Telefon, Fax o. sonstige) vorgehen. Allerdings kann er Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Auskunftsrechte bei den Spamversendern hilfreich sein.

Im Bereich der Privatwirtschaft sind Datenschutzbeauftragte eher bei größeren Firmen zu finden, die im großen Stil mit sensiblen Kundendaten zu tun haben. Nur in wenigen Fällen ist einE DatenschutzbeauftragteR gesetzlich vorgeschrieben.
Auch bei großen Vereinigungen finden sich - mehrheitlich auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis - Datenschutzbeauftragte. So hat z.B. der Antispam e.V. eine umfangreiche Richtlinie zum Datenschutz, deren Einhaltung von einem DSB überwacht wird.

Datenschutzbeauftragte der öffentlichen Hand

Deutschland
Ein umfangreiches Verzeichnis der deutschen Datenschutzbeauftragten finden Sie im Artikel Datenschutzbeauftragte_in_Deutschland.
Österreich
Österreichische Datenschutzkommission
Schweiz
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Beschwerde bei einer/einem Datenschutzbeauftragten

Eine Beschwerde bei einer/einem (öffentlichen) Datenschutzbeauftragten könnte z.B. wie folgt formuliert werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am [Datum] die als Anlage beigefügte Spam-E-Mail erhalten. Aufgrund [der beworbenen Seite / des Absenders] konnte ich die folgende Firma ermitteln: [Name, Hausanschrift]

Ich habe die Firma am [Datum] um Auskunft ersucht, wo sie meine Adresse erhalten haben und um Sperrung dieser Anschrift gebeten. Die Antwort der Firma war nicht sachdienlich und erweckte nicht den Eindruck, als wollten sie meiner Auskunfts- und Sperraufforderung Folge leisten.

Ich möchte Sie nun bitten, kraft Ihres Amtes dafür zu sorgen, dass die genannte Firma

  • die Herkunft meiner E-Mail-Adresse benennt,
  • meine Adresse für weitere Spam-Aktionen sperrt und
  • meine Adresse nicht an Dritte weitergibt.

Da im Internet über mehrere weitere Datenschutzverstöße dieser Firma berichtet wird, ist ein nachdrückliches Vorgehen ratsam.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name mit Hausanschrift und Telefonnummer]

Anlagen: Spam-E-Mail, Briefwechsel mit Firma

Links:

[die betreffende Seite im Antispam-Forum]
[weitere z.B. per Google gefundenen Treffer]

Mustertexte für Auskunftsersuchen in der Schweiz:
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/00575/index.html?lang=de#


Tipp: Wer sich bei einem Datenschutzbeauftragten beschweren möchte, sollte am besten gleich die "Beweise" mitliefern. Dazu können z.B. die Werbepost, die Anschreiben an das werbende Unternehmen oder den Adressbroker und deren Antwortschreiben gehören. Kopien reichen natürlich. Das spart Bearbeitungszeit.




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Diese Seite wurde zuletzt am 19. Juli 2011 um 15:02 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 22.867-mal abgerufen.
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