Dieser Artikel befasst sich mit den Hintergründen der unseriösen Werbung für sogenannte
"Schufa-freie Kredite". |
Einem jeden, der sich mit dem Bankenwesen auskennt, kräuseln sich bei diesem Werbespruch die Nackenhaare und die Fußnägel gleichzeitig. Denn das klingt etwa so wie "Ewiger Strom ohne Steckdose" oder "Geld per Flatrate aus dem Hintern des Goldesels in Ihrem Keller".
Merken Sie sich eins: das Geld kommt weder aus der Steckdose noch aus dem Hintern eines Goldesels, und einen "Schufa-freien" Kredit gibt es wenn überhaupt, dann nur mit erheblichen Nachteilen, das heißt: zu sehr hohen Zinsen und Gebühren. Meistens bekommen Sie aber entgegen der blumigen Versprechungen überhaupt gar keinen Kredit, sondern es wird versucht, Ihre Verzweiflung skrupellos auszunutzen und von Ihnen für den (erfolglosen) Vermittlungsversuch horrende Gebühren zu kassieren. Sie bekommen keinen Kredit, und die Aasgeier ziehen Ihnen auch noch den letzten Notgroschen aus der Tasche!
Also: glauben Sie nicht diesen blumigen Versprechungen. Wenn Sie in verzweifelter Lage einen Ausweg aus den Schulden suchen: lesen Sie weiter unten den Abschnitt über die Schuldenberatung.
Grundsätzlich gilt: der Ausweg aus Schulden besteht nicht darin, neue Schulden zu machen.
Glauben Sie auch nicht den sogenannten "Testberichten" auf "Vergleichsportalen" zum Thema Kredite. Diese Testberichte und Pressemeldungen sind in aller Regel von den unseriösen Kreditvermittlern selbst ins Internet lanciert worden. In überschwänglichen Kommentaren bedanken sich dort angeblich hochzufriedene Kunden, ihnen sei von der lieben, lieben Kreditfirma doch ach so schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es handelt sich um billige Propaganda, es ist alles erstunken und erlogen.
Die Abzocke im Rahmen der unseriösen Kreditvermittlung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, die nachfolgend beschrieben werden.
Die Kreditvermittler behaupten Ihnen gegenüber vollmundig, Ihnen ohne Probleme und sofort einen Kredit verschaffen zu können. Im absoluten Regelfall (Wahrscheinlichkeit ca. 98 Prozent!) kommt es dann aber nie zu einem Kreditabschluss. In der Regel haben die unseriösen Vermittler von Anfang an niemals vor, Ihnen einen Kredit zu vermitteln. Sondern sie wollen lediglich mit Hilfe der Erhebung fragwürdiger "Vermittlungsgebühren" oder "Auslagen" den Reibach machen, obwohl von vornherein bereits feststeht, dass kein Kredit vermittelt wird. Bei strafrechtlicher Prüfung stellt sich nicht selten heraus, dass viele dieser Vermittler nicht einen einzigen Fall eines erfolgreichen Kreditvertrags nachweisen können. Sie haben in Wahrheit auch gar keine Banken oder Kreditgeber an der Hand, mit denen sie verhandeln. Andere wiederum vermitteln der Form halber einige ganz wenige Kredite.
Die Gebühren werden entweder in Vorauszahlung gefordert, oder die Interessenten werden aufgefordert, eine teure Nachnahmesendung anzunehmen, worin dann nur wertlose Papiere enthalten sind. Sehr oft wird auch nachträglich versucht, Gebühren mit Mahnungen und Inkassobüros einzutreiben.
An sich sind aber die gesetzlichen Bestimmungen ganz eindeutig: solange kein Kreditvertrag entstanden ist, hat der Vermittler gar keinen Anspruch auf Provisionszahlung. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 655c BGB.
Jedoch beanspruchen die unseriösen Vermittler ein vermeintliches Schlupfloch für sich. Hierfür berufen sie sich auf den § 655d BGB, wonach die Erstattung von Auslagen für die Vermittlung mit dem Darlehensnehmer gesondert vereinbart werden kann. Sie unterschlagen dabei aber eine wichtige Bedingung aus eben diesem Paragrafen. Es muss sich um Aufwendungen handeln, die dem Vermittler nachweislich entstanden sind. Hierfür ist eine genaue Dokumentation notwendig. Und - das wichtigste: die Aufwendungen müssen "erforderlich" sein. Genau hieran scheitern die unseriösen Vermittler regelmäßig. Entweder können sie nicht nachweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind, oder sie können nicht nachweisen, dass die Aufwände zwingend notwendig waren. Zu dem Thema der Erstattungsfähigkeit solcher "Auslagen" gibt es inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach hieran hohe Anforderungen gestellt werden. Im wesentlichen kann der Vermittler vielleicht Auslagen für Porto und Telefon verlangen, sofern das mit Ihnen vereinbart wurde. Jedoch kann er z.B. nicht "Fahrtkosten" oder "Hausbesuche" oder Beratungsgebühren in Rechnung stellen. Der Hausbesuch eines Vertreters gehört nicht zu den zwingend erforderlichen Aufwänden zur Vermittlung eines Kredits.
Die Rechtslage bezüglich dieser Forderungen wird ausführlich in einer sehr lesenswerten Studie im Auftrag der Schufa behandelt:
Weil inzwischen die Rechtsprechung zu diesem Thema gefestigt ist, versuchen die unseriösen Vermittler auch kaum noch, ihre Forderungen wegen "Auslagen" gerichtlich durchzusetzen. Die wissen genau, dass sie vor Gericht nicht durchkommen. Daher begnügen sie sich mit außergerichtlichen Drohungen und Mahnungen, meist mit penetranter Belästigung durch Inkassobüros oder Rechtsanwälte. Solange das jedoch außergerichtlich bleibt und nur gedroht und gemahnt wird, kann Ihnen als Betroffener das egal sein. Ein Inkassobüro oder Anwalt ist keine Behörde, die haben gar keine Sonderrechte und können Ihnen grundsätzlich gar nichts - solange die nicht vor Gericht klagen und auch noch den Prozess gewinnen. Und klagen tun die regelmäßig ohnehin nicht.
Oft versuchen diese Inkassobüros auch Druck aufzubauen, indem sie gerichtliche Mahnbescheide beantragen. Da müssen Sie dann aufpassen. Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag von einem Amtsgericht, mit Postzustellungsurkunde. Da müssen Sie dann rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch erklären. Hierzu müssen Sie nur das Kreuz auf dem Formblatt setzen: "Ich widerspreche der Forderung insgesamt". Begründen müssen Sie das nicht, denn das Mahngericht hat ja auch nicht geprüft, ob die Forderung rechtmäßig ist - es handelt sich nur um ein vereinfachtes Verfahren. Die Unterschrift dürfen Sie nicht vergessen, und dann schicken Sie das am besten per Einschreiben an das Mahngericht zurück (nicht an den Abzocker oder das Inkassobüro/den Anwalt!). Beachten Sie auch: es gibt einige besonders rabiate Vertreter dieser Zunft, zum Beispiel eine vielzitierte Inkasso-Bande aus der Pfalz. Die haben es raus, besonders gegenüber rechtlich unkundigen Betroffenen sehr geschickt und penetrant auf der Klaviatur des gerichtlichen Mahnverfahrens herumzureiten. Zum Beispiel beantragen die wegen des gleichen Vorgangs wiederholt und kurz hintereinander mehrere (!!!) Mahnbescheide. Sie müssen wissen, dass Sie dann auch jedesmal erneut den einzelnen Mahnbescheiden widersprechen müssen. Es reicht nicht aus, nur dem ersten Mahnbescheid zu widersprechen und dann zu meinen, der Widerspruch gelte für den gesamten Vorgang und damit für alle Mahnbescheide! Solange Sie aber rechtzeitig widersprechen, haben Sie keine Probleme zu erwarten. Der Kredithai klagt ohnehin nicht vor Gericht, und nach Ihrem korrekten Widerspruch kann auch nicht der Gerichtsvollzieher kommen - der Weg des Mahnverfahrens ist dann blockiert.
Solange Sie keinen groben Fehler machen (z.B. Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ignoriert...), kann Ihnen gar nichts passieren.
Sollte jedoch dummerweise so eine Forderung bereits mit einem gültigen Vollstreckungstitel behängt sein: holen Sie unbedingt Hilfe bei einer Schuldnerberatung und einem Rechtsanwalt ein! Und verhandeln Sie auf gar keinen Fall in Eigenregie mit diesen ausgekochten Inkassobüros und Anwälten der Gegenseite! Auf gar keinen Fall sollten Sie sich auch dazu breitschlagen lassen, die sogenannte "Ratenzahlungsvereinbarung" zu unterschreiben. Diese Vereinbarungen enthalten meist ein Forderungsanerkenntnis, aus dem sie später nur schwer wieder herauskommen. Und Sie erkennen der Gegenseite damit grundlos einen Anspruch an, den es vorher gar nicht gab, außerdem nicken Sie damit meist auch noch völlig überhöhte Nebenforderungen und überzogene Zinsen ab. Es beginnt dann eine verhängnisvolle Spirale aus Kostentreiberei und immer neuen Forderungen, die Inkassobande ist zum Teil so dreist und beantragt trotz bereits vom Schuldner bezahlten Vollstreckungstitel wieder erneut einen Mahnbescheid. Wenn Sie bei bestehendem Vollstreckungstitel mit der Bande nicht klarkommen: machen Sie nichts in Eigenregie, Sie machen wirklich alles sonst nur noch schlimmer.
Wenn Sie die "Gebühren und Auslagen" des unseriösen Vermittlers leider bereits bezahlt haben, obwohl sie das gar nicht hätten tun müssen, dann haben Sie die Möglichkeit, das Geld vom Vermittler wieder herauszufordern. Rechtsgrundlage hierfür ist u.a. § 812 BGB (Herausgabe aus Bereicherung) sowie § 123 BGB (arglistige Täuschung) und § 655c BGB.
Allerdings sollte Ihnen klar sein, dass der Kredithai sicherlich nicht freiwillig zahlen wird. Bei Firmen, die durch und durch unseriös bis kriminell arbeiten, werden Sie weder auf Rücksicht noch auf Einsicht rechnen können. Laienbriefe (womöglich mit Druck auf die Tränendrüse o.ä.) sind hier natürlich vollkommen zwecklos.
Sie werden also höchstwahrscheinlich vor Gericht auf Herausgabe klagen müssen. Überlassen Sie daher die Angelegenheit sofort einem Anwalt.
Ihre Aussichten stehen nicht schlecht, die Rechtslage wird im oben verlinkten Gutachten des Prof. Grote ausführlich erklärt, die Rechtsprechung steht prinzipiell auf der Seite der Betroffenen.
Wenn Sie kein Geld für den Anwalt haben: beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein.
Oft versuchen die unseriösen Vermittler, Ihnen Bausparverträge oder Versicherungsverträge aufzuschwatzen, mit der Behauptung, dies erhöhe Ihre Kreditwürdigkeit und sei für den Abschluss des Kreditvertrags absolut notwendig. Das wird natürlich nur mündlich und niemals schriftlich so geäußert, daher haben Sie hinterher Probleme, das nachzuweisen. Der Kreditvertrag kommt dann aber nicht zustande, und zusätzlich zu Ihren vielleicht bereits bestehenden massiven Schulden belasten Sie sich auch noch mit monatlichen Zahlungen für diese unnötigen Verträge, die Sie eigentlich gar nicht tragen können. Der Vermittler verdient an der Provision für diese Verträge, Sie selbst kommen nur in noch größere Schwierigkeiten.
Und selbstverständlich können diese Verträge auch gar nicht dabei helfen, Ihre Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Ein Bausparvertrag kann niemals als Sicherheit für einen Kredit dienen, eine Kapitallebensversicherung ist nur mit hohen Verlusten und erst nach geraumer Zeit rückkauffähig. Über all diese Dinge lässt Sie der unseriöse Vermittler im Unklaren.
Falls Sie sich im Rahmen einer unseriösen Kreditvermittlung zum Abschluss einer Versicherung oder eines Bausparvertrags haben drängen lassen: holen Sie Rechtsberatung ein bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt. Sehr oft sind die Versicherungen bzw. Bausparkassen in solchen Fällen bereit, die Verträge ohne Sonderkosten zu annullieren.
Die Kreditvermittler versuchen manchmal auch, Ihnen dubiose Beteiligungsmodelle aufzuschwatzen. Es handelt sich um meist sehr fragwürdige Kapitalbeteiligungen bei ebenso fragwürdigen, am seriösen Markt meist völlig unbekannten "Firmen". Ob diese Firmen abseits vom Sammeln solcher Beteiligungen überhaupt irgendeine Geschäftstätigkeit verfolgen, ist häufig gar nicht nachvollziehbar.
Falls Sie drauf reingefallen sind - es gilt auch hier: Rechtsberatung einholen. In vielen Fällen können diese Verträge für unwirksam erklärt werden.
Eine andere Abzockvariante besteht darin, den Interessierten teure, aber nutzlose Verträge für Wirtschaftsberatungen o.ä. anzudrehen - ohne dass dann der versprochene Kreditvertrag zustandekommt.
Falls Sie drauf reingefallen sind - es gilt auch hier: Rechtsberatung einholen. In vielen Fällen können diese Verträge für unwirksam erklärt werden.
Mit blumigen Versprechungen wie: "Sie zahlen nur noch an eine Stelle!", "Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern" etc. treten immer wieder unseriöse private Beratungsfirmen auf den Plan. Meistens handeln Sie sich damit aber erhebliche Probleme ein. Denn wenn Sie an diese private Beratungsfirma zahlen und meinen, Ihre Schulden würden jetzt von dieser geregelt, dann ist das oft mitnichten der Fall. Diese Beratungsfirmen zwacken nämlich von den eingezahlten Beträgen erst einmal horrende Gebühren für sich selbst ab. Wenn danach überhaupt etwas übrig bleibt, dann ein minimaler Anteil, der dann noch an Ihre Gläubiger weitergereicht wird. Weil dann aber die Zahlungen an Ihre Gläubiger weitgehend ausbleiben, verlieren diese dann die Geduld und fangen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u.s.w. an. Falls Sie vorher noch keine Probleme mit Ihren Gläubigern hatten: spätestens jetzt haben Sie Probleme.
Falls Sie drauf reingefallen sind - es gilt auch hier: Rechtsberatung einholen. In vielen Fällen können diese Verträge für unwirksam erklärt werden.
Oft machen unseriöse Kreditvermittler Werbung für Anrufe auf kostenpflichtigen 0900-Mehrwertnummern. Sie werden zum Anruf auf eine "Hotline" verleitet, man lässt Sie aber in einer ewigen Warteschleife hängen, die Gebührenuhr tickt, und abgesehen vom 50-maligen Anhören irgendeiner Dudelmusik bekommen Sie gar nichts, jedenfalls bestimmt keinen Kredit.
Nach den Richtlinien des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die Bewerbung einer 0900-Nummer unter solchen Umständen gesetzwidrig. Sie können bei Ihrem Telefonprovider u.U. die erhöhte Telefonrechnung streitig stellen und das gezahlte Geld zurückverlangen. Lesen Sie dazu diesen Artikel:
Wenn Sie allein damit nicht klarkommen: holen Sie Rechtsberatung ein.
Laut einer Studie des Schuldnerberaters Christian Maltry im Auftrag der Schufa kommt bei Anbietern "Schufa-freier Kredite" überhaupt nur mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 2 Prozent tatsächlich ein Kredit zustande. S. dazu u.a. einen Artikel im Handelsblatt.
In jedem Fall sollte Ihnen aber auch dann immer folgendes klar sein:
Da keine Schufa-Auskunft eingeholt wird, muss der Kreditgeber von vornherein davon ausgehen, dass Sie bereits überschuldet sind. Denn ansonsten hätten Sie sich ja an Ihre Hausbank gewandt. - Oder dass Sie zwar keine oder wenig Schulden, aber nur ein geringes Einkommen haben, und dass Sie sich den Kredit eigentlich nicht leisten können.
Nun ist es natürlich so, dass die Rate an Kreditausfällen bei Personen, die bereits völlig überschuldet sind oder ein sehr niedriges Einkommen haben, extrem hoch ist. Das heisst, ein nicht geringer Teil der Kreditnehmer wird nicht in der Lage sein, den Kredit pünktlich abzuzahlen, in nicht wenigen Fällen ist mit einem teilweisen oder totalen Ausfall der Rückzahlung zu rechnen. Irgendwann ist da auch mit Pfändung und Gerichtsvollzieher nichts mehr zu holen. Das wissen solche Kreditgeber natürlich auch, und sie kalkulieren diese Zahlungsausfälle auch ganz knallhart in ihrer Kostenrechnung mit ein. So etwas bedeutet aber in der Kreditwirtschaft immer eins: Sie haben dann sehr hohe Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Weil Sie ja für diejenigen mitzahlen, welche die Forderungen nicht mehr bedienen können und Privatinsolvenz anmelden müssen. Die Kosten für diese Kredite bleiben meistens nur knapp unter der Grenze, was die geltende Rechtsprechung als vollendeten sittenwidrigen Wucher ansieht (d.h.: das doppelte der Kosten für marktübliche Kredite).
Zudem holen diese Kreditinstitute in der Regel die Kosten auch dadurch herein, dass sie bei Zahlungsverzögerungen sehr hohe Verzugs- und Inkassokosten verlangen. Die sind z.T. auch sehr schnell dabei und lassen die Forderung nach Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid titulieren, wenn Sie die Raten nicht zahlen können. Dann haben Sie zu Ihren sonstigen Problemen noch einen Vollstreckungstitel und den Gerichtsvollzieher am Hals.
Diese sogenannten Hausfrauenkredite, Arbeitslosenkredite, Schnellkredite, Kredite mit Sofortzusage, Schweizer Kredite und so weiter können Sie also sehr teuer kommen - sofern Sie nicht sowieso zu den 98 Prozent gehören, die von vornherein nicht für eine Kreditvergabe vorgesehen sind, und die lediglich über Gebühren abgezockt werden sollen.
Zudem wird bei Tests solcher Angebote immer wieder festgestellt, dass entgegen der Behauptungen der Anbieter sehr oft doch eine Schufa-Abfrage stattfindet.
Bevor Sie evtl. an einen Kredithai oder Betrüger geraten: es gibt meistens bessere Möglichkeiten, aus der Schuldenspirale wieder herauszukommen. Wenden Sie sich dazu z.B. an eine professionelle Schuldnerberatung. In jeder Stadt gibt es gemeinnützige Beratungsstellen z.B. der Diakonie, der Caritas oder der Stadtgemeinde. Suchen Sie mit einer Suchmaschine nach "Schuldnerberatung + {Name Ihrer Stadt}". Eine solche Beratung kann Ihnen nach Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation effektiv helfen, einen Weg aus Ihren Schulden zu finden, ohne durch unseriöse Versprechungen nur noch weiter in die Schuldenspirale zu geraten.
Empfehlenswerte Infos für überschuldete Personen gibt es z.B. hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Diesbezüglich verweisen wir auf die umfangreichen Ausführungen in dem Gutachten von Prof. Dr. jur. Hugo Grote.
Insbesondere:
Es kann nicht sein, dass jahrelang ermittelt wird und dann die Ermittlungen hilflos versanden und in die Verjährung laufen. Besonders die Behörden in Rheinland-Pfalz stehen wegen des unglaublich laxen Umgangs mit einem Frankenthaler Kredithai- und Inkasso-Betrieb im Zentrum unserer Kritik. Laut Aussage einer Schuldnerberatungsstelle in einem TV-Interview geht es bei ca. 20 Prozent aller Beratungsfälle ausschließlich um Forderungen allein dieses Kredithai- und Inkassokonglomerats. Man weiß, dass vieles in der Pfalz immer ein wenig länger dauert, aber man sollte doch meinen, dass auch dort irgendwann einmal das Maß voll sein müsste. Es ist dort seit mehr als zehn Jahren voll.
Der volkswirtschaftliche Schaden aus der skrupellosen und gezielten Abzocke illiquider Personen ist kaum zu messen. Die unlautere Werbung treibt die Betroffenen in ihrer Verzweiflung zu unüberlegten und verhängnisvollen Schritten, eine Sanierung der desaströsen Verhältnisse wird entweder erschwert oder aber vollends unmöglich gemacht. Die Betroffenen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders rechtsunkundig, sie wissen nicht, wie sie sich wehren sollen, und sie haben kein Geld für Prozesse und Anwälte. Die Betroffenen sind ein leichtes Fressen für die Aasgeier, die in sittenwidriger Schädigungs- und Bereicherungsabsicht ihre Werbung ganz gezielt an die Zielgruppe lancieren und die Hilflosigkeit ausnutzen.
Diesem Problem wird bis heute nicht konsequent begegnet. Prof. Grote stellt ernüchtert fest:
"Der Gesetzgeber wollte bereits 1990 mit der Schaffung des Verbraucherkreditgesetzes
verhindern, dass Vermittler nur aus einem Gebühreninteresse heraus nicht vermittlungsfähige Kreditwünsche engegenehmen. Mehr als 22 Jahre später muss konstatiert werden, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde." (Quelle: Gutachten: "Kredite ohne SCHUFA-Auskunft“, Prof. Dr. jur. Hugo Grote, Remagen 2012) |
Das Problem war auch vor 22 Jahren schon bekannt. Es wäre mittlerweile an der Zeit, dass hochverschuldete und unterprivilegierte Personen effektiver vor diesen oben geschilderten Machenschaften geschützt werden - auch, wenn sie (im Gegensatz zu den Aasgeiern...) keine Lobby haben.