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Fax-Spam

Fax-Spam ist die unerwünschte Zusendung eines Werbefaxes. Besonders störend ist dabei die Tatsache, dass beim Ausdruck der Faxe Toner und Papier verbraucht wird.

Extrem störend ist die Penetranz, mit der die notorisch bekannten Fax-Spammer arbeiten. Z.T. wird täglich erneut gespammt, obwohl niemals eine Plastik-Palme oder ein chinesischer Spielzeughubschrauber bestellt werden wird.

Rechtliche Situation

Sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftsbetriebe ist die Zusendung von Werbefaxen ohne vorherige Geschäftsbeziehung wettbewerbswidrig und rechtfertigt einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch. Beispiele für Urteile gegen Faxspammer finden Sie in unserer Urteilsdatenbank, z.B. LG Berlin vom 12.02.2007 (einstweilige Verfügung, 52 O 49/07).

Bei unverlangt zugesendeten Werbefaxen an Firmen wird z.B. regelmässig von der Justiz der Vorwurf des "Eingriffs in den Geschäftsbetrieb" nach dem Wettbewerbsrecht anerkannt.

Schwierig bleibt jedoch oft die Identifizierung des Faxspammers. Da i.d.R. mit abgeschalteter Faxkennung gespammt wird, ist eine Identifizierung z.T. nur durch eine Fangschaltung, oder aber durch eine "Testbestellung" der mit Spam beworbenen Ware möglich.

Abhilfe gegen Fax-Spam

Zumindest bei privat betriebenen Faxgeräten dürfte nichts dagegen sprechen, diese nachts abzuschalten. Da viele Fax-Spammer aber besonders nachts, gern auch in den frühen Morgenstunden senden, spart man sich dann die Spam-Faxe.

Aus naheliegenden Gründen wird die überwiegende Zahl von Fax-Spams mit abgeschalteter Faxkennung versendet. Zur Faxkennung gehört die Angabe der versendenden Rufnummer sowie des Betreibers/der Firma. Diese Angaben möchte der Faxspammer natürlich dem Adressaten nicht gleich auf dem Silbertablett liefern. Sein Fax würde vermutlich mit wütenden Rückantworten blockiert, er hätte den Briefkasten voll mit Post von Anwälten etc.

Wird also mit abgeschalteter Kennung versendet, ist die Wahrscheinlichkeit für Spam sehr hoch. Daher ist für private Betreiber von Faxgeräten das Blocken von eingehenden Faxen, die ohne Faxkennung versendet werden, empfehlenswert. Viele neuere Faxgeräte können inzwischen solche eingehenden Faxe ohne Kennung vom Empfang blocken. Falls das Faxgerät diese Option nicht hat, kann oft eine intelligente Telefonanlage (z.B. manche DSL-Modems mit integriertem Router und TK-Anlage, siehe unten) diese Funktion übernehmen. Nachteilig ist natürlich, dass dann erwünschte Faxe von Versendern, die aus irgendwelchen Gründen die Kennung abgeschaltet haben, nicht mehr ankommen.

Da hilft dann nur Aufklärungsarbeit. Da bei den meisten privaten Faxbetreibern nur wenige Faxpartner für die regelmässige Zusendung in Betracht kommen werden, ist eine solche Aufklärungsarbeit jedoch sicher noch praktikabel.

Bei geschäftlich genutzten Faxgeräten sieht die Sache jedoch komplizierter aus. Unter Geschäftsleuten ist zwar inzwischen ein Abschalten der Kennung eigentlich eher unüblich. Je nach Anwendungssituation des Faxes, wenn dort z.B. Bestellungen eingehen, kann es aber gut sein, dass man sich mit dem Abweisen von Faxen ohne Kennung legitime Kunden verprellt, weil eben doch viele Faxanwender "aus Prinzip" (warum auch immer) die Kennung abschalten. Dazu kommt natürlich das Problem, dass zunehmend aus dem Ausland (mit Kennung!) oder über Voice-over-IP-Verbindungen mit gespooften Rufnummern gespammt werden wird.

In einem solchen Fall hilft lediglich eine intelligente, gut konfigurierbare Telefonanlage weiter. Am besten in Verbindung mit einem PC, wo eine entsprechende Software (z.B. Fritz!Fax) installiert ist, so dass die TK-Anlage alle eingehenden Faxe direkt auf den PC leitet, oder nur auf einen am Netzwerkstecker des Modems angeschlossenen USB-Stick ablegt. Von dort können dann die eingehenden Faxe im "Fax-Journal" am Monitor sehr schnell betrachtet werden. Papierausdrucke müssen dann nur noch von wichtigen Faxen über den Netzwerkdrucker erfolgen, das geht im Fax-Journal mit einen Mausklick. Spam-Faxe können dann ungedruckt gleich gelöscht werden.

Lesen Sie dazu auch den Artikel über die Konfiguration der Telefonanlage.

Rechtsverfolgung von Fax-Spam, Testbestellung

Es ist rechtlich vertretbar und möglich, mittels einer Testbestellung den verantwortlichen Störer bei einem Fax-Spam zu ermitteln. Angesichts der Tatsache, dass er während des Spam-Laufs seine Identität tarnt, hat er daher auch keinen Schadenersatzanspruch, wenn man zum Mittel einer Testbestellung greift, um ihn beweiskräftig und gerichtsverwertbar zu ermitteln. Man sollte die zugesendete Ware lediglich aufbewahren und dem Störer die Abholung auf eigene Kosten anbieten.

Anschließend sollte man den Fall einem Rechtsanwalt übertragen, der sich mit dem Wettbewerbsrecht auskennt. Insbesondere als Gewerbetreibender gibt es gleich mehrere rechtliche Handhaben, z.B. den "unerlaubten Eingriff in den Gewerbebetrieb", und man hat daher einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch.

Der Anwalt wird den Störer zunächst einmal kostenpflichtig abmahnen. Oft werden die Störer bei gut dokumentierten Fällen keine Unterlassungsklage riskieren und die Unerlassungserklärung unterzeichnen. In manchen Fällen wird jedoch eine gerichtliche Unterlassungsklage bzw. eine einstweilige Verfügung notwendig. Manche Fax-Spammer brauchen das, eine andere Sprache verstehen sie oft nicht. Suchbegriffe: Fax Spam Werbung unerlaubt Abwehr Abhilfe Geschäfts Betrieb

--Goofy 21:30, 15. Jan. 2008 (CET)




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