Ein Gedächtnisprotokoll ist eine Stütze der eigenen Erinnerung, vergleichbar mit dem im Büro allgemein bekannten Gesprächsprotokoll. |
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Eigentlich kann ein Gedächtnisprotokoll jede Form haben, in der man eigene Gedanken niederschreibt, also z.B. auch Tagebucheinträge und dgl. Wir wollen aber dem Ganzen etwas mehr Verbindlichkeit geben und fassen dazu die Definition etwas enger. Deswegen wird das Ganze mit dem Namen vor dem Protokoll und einer Erklärung im Anschluss, sowie einer Unterschrift geziert. Mehr dazu im Abschnitt Rechtliches.
Wir beziehen uns hier, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf die am Ende zum Download bereitgestellten Muster.
Nach der Überschrift, der zufolge es sich um ein „Gedächtnisprotokoll“ handelt, kommen die Daten zur Zuordnung der Handlung, in unserem Fall
Anschließend wird die Handlung niedergeschrieben. Wie schon das Wort sagt, sollte man die Handlung so schreiben, wie Sie einem ins Gedächtnis kommen. Dabei sollte man keine Rücksicht auf die Chronologie nehmen. Auch Meinungen und Einschätzungen können ruhig in das Protokoll einfließen. Diese sollten aber als solche gekennzeichnet werden. So einigen Beispiele:
Auf offensichtliche Beleidigungen sollte man verzichten, wenn es voraussehbar ist, dass dieses Protokoll auch von Dritten gelesen wird.
Daher sollte man sich lieber kurz und prägnant ausdrücken. Das Beste ist jedoch immer noch, es so herunter zu schreiben, wie es einem ins Gedächtnis fällt. Schreibt man ein Gespräch mit, so spricht auch nichts gegen eine stichwortartige Niederschrift. Aus diesem Grund ist auch eine Vorlage als PDF für handschriftliche Protokolle hier zum Download erhältlich. Solche habe ich immer neben dem Telefon liegen. Auch lustig ist es, einen Klinkenputzer zu bitten, kurz zu warten und mit einem Klemmbrett plus dem hier erwähnten Vordruck zu erscheinen.
Soll das Gedächtnisprotokoll juristisch genutzt werden, erklärt man zum Schluss, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Zum Abschluss folgen noch Ort, Datum und Unterschrift.
Worin besteht der Unterschied zu einer „eidesstattlichen Versicherung“?
Ein wesentlicher Unterschied zur „eidesstattlichen Versicherung“ ist, dass man nicht wegen fahrlässiger Handlung bestraft werden kann. Wie der Name schon sagt, dient dieses Protokoll zur Archivierung der Festplatte Gedächtnis. Hier müsste schon Vorsatz bewiesen werden, um dies zu bestrafen. So z.B. ein bewusst falsches Gedächtnisprotokoll erstellen, um dieses dann Dritten zugänglich zu machen. Das Gedächtnisprotokoll sollte eine eher private (auch wenn dies im Gegensatz zu vorherig getanen Äußerungen steht) Angelegenheit sein.
Durch die Angaben am Anfang und der Erklärung am Ende, gibt sie einem Gedächtnisprotokoll eine Ernsthaftigkeit, die auch mal eine Hilfe sein kann. Es ist aber durchaus legitim, diese als Informationsquelle zu benennen. Sollte es im Streitfall dann Interesse an dem GP von Seiten des Richters geben, kann man dieses mit entsprechendem Vermerk diesem zukommen lassen.
Diesen, in Wiki-Artikel neuen Abschnitt habe fügen wir ein, um Euch die Bedenken hinsichtlich des Aufwandes für ein solches Gedächntnisprotokoll zu nehmen. Es ist nicht wirklich viel Arbeit, ein solches anzufertigen.
Oben haben wir angedeutet, welchen Spaß man mit einem Klemmbrett und dem Vordruck haben kann. Hier einige Erlebnisse unseres Users Gaston.
Folgende Situation: Es klingelt am (für mich) frühen Morgen. Ich öffne die Tür, eine relativ junger Mensch (Körper, Kopf, Beine und Arme hatte er jedenfalls) und begann mit den Worten: "Ich komme von…" Weiter kam er nicht, da ich nur kurz "Moment" sagte die Türe schloss, mein Spielzeug vom Telefon holte (Klemmbrett mit Gedächtnisprotokoll).
Wieder an der Türe stand ich wieder recht unbefriedigend bekleidet (musste eigentlich schon ein Schock für Ihn gewesen sein), nun mit Klemmbrett, Stift und wichtigen Gesichtsausdruck da und fragte kurz "Name?". Wie aus der Pistole geschossen kam die Antwort. "Ausweis?". Auch damit beglückt er mich noch, die Angaben stimmten. Da die zarte Frage, ob ich vom Amt wäre. Antwort von mir: "Beauftragte Firma?". Wieder eine schnelle Antwort. Ich schreibe es auf. "Uhrzeit / Datum?" Er schaut mich irritiert an und antwortet (korrekt).
Dann schiebt er wieder die Frage nach dem Amt nach, etwas energischer. "Worum geht’s?" Er möchte nun wissen, warum ich das alles mit schreibe. Ich beharre nun wissen zu wollen, was sein Anliegen ist. Er antwortet mir, dass er jetzt geht wenn ich nicht vom Amt sei. Er drehte sich um und war schon fast draußen, als ich Ihn an seinen Ausweis in meiner Hand erinnerte. Er kam in schnellen Schritten zurück, entriss mir den Ausweis (dessen Nummer schon auf meinem Blatt stand) und verschwand im Laufschritt. So blieb mir und meine Mitbewohner in unserem Haus leider Verborgen was Otto Normalverbraucher (Name von der Redaktion geändert) von der Firma Tele*** von und wollte.
Schon erstaunlich welche Autorität man mit einem Klemmbrett in Unterhosen ausstrahlen kann.
Spammer am Telefon. "Tag, ich bin von ????". Ich: "Moment mal, können sie das noch mal wiederholen?" - "Sicher, ich bin von ????" (irgendwie undeutlich). Ich wieder: "Moment können sie das bitte noch mal langsamer wiederholen? Warum? Naja, ich komm mit dem Mitschreiben nicht mit…" - "Tut tut tut tut." Schade!
Im Rahmen eines Prozesses zeigte die gegnerische Partei ein gesteigertes Interesse an meinem Gedächtnisprotokoll, das ich in der Hand hielt und als Gedächtnisstütze für meine Äußerungen her nahm. Da ich ja ein freundlicher Mensch bin, versprach ich ihnen eine Kopie zukommen zu lassen, wenn ich Zeit habe. Der Richter war auch Nett (oder hatte Lust auf eine kühle Blonde) und beraumte einige Zeit später eine Pause ein.
Nach der Pause habe ich eine Kopie des Gedächtnisprotokolls der gegnerischen Partei übergeben. Außer so Worten wie „der“, „und“, „wie“, usw. war alles geschwärzt. Darunter stand handschriftlich vermerkt: "Wenn ich eine private Gedankenstütze(!) als Beweismittel einbringen wollte, hätte ich diese natürlich auch ordnungsgemäß vorgelegt.§ Der gegnerische Anwalt wurde leicht dunkelrot im Gesicht und nur das freche Grinsen des Richters (der natürlich auch ein Exemplar bekommen hatte) hielt ihn wohl vor einer Unüberlegtheit zurück. Schade eigentlich, was bekommt ein Rechtsanwälte, wegen Missachtung des Gerichts?
Fazit, auch Richter wollen Spaß, wenn dieser nicht auf seine Kappe geht.
* Die mit Sternchen markierten Dokumente sind von dem User "Gaston" selbst erstellt worden und von diesem als "Gemeinfrei" eingestellt worden (siehe hier: Wikipedia:Gemeinfrei) Dieser (Gaston) Erlaubt die Nutzung und auch ausdrücklich die Weiterverbreitung dieser Dokumente. Eine Quellenangabe zu diesem Wiki ist erwünscht! --Gaston 11:29, 8. Mai. 2008 (CEST) |