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Internet-Casinos

Dieser Artikel behandelt das Thema "Spielbanken im Internet" ("Online-Casinos"), die immer wieder z.B. mit Spam-Mails beworben werden.

Inhaltsverzeichnis

In Spam-Mails beworbene Casinos

In solchen Spam-Mails wird suggeriert, mit wenig Einsatz viel Gewinn machen zu können. Schon hier sollten eigentlich die Alarmglocken klingeln. Solche Phrasen und Behauptungen sind immer wieder typisch für jede Art von Betrugsmanöver: "...werden Sie reich... ...mit wenig Einsatz... ...sofort..."

Geschenkt gibt es jedoch nirgends etwas! Auch nicht im Internet! Merke: das Geld kommt nicht aus der Steckdose!

Wir können hier niemandem verbieten, an solchen Sachen teilzunehmen.Wir geben aber folgendes zu bedenken:

  • Der Betrieb eines nicht genehmigten Internet-Casinos ist in Deutschland illegal nach § 284 StGB. Es gibt in Deutschland kein konzessioniertes, erlaubtes Glücksspiel über das Internet (außer in Hessen - Spielbank Wiesbaden, nur für Teilnehmer mit Wohnsitz in Hessen). Ein "legales Casino" über das Internet gibt es in Deutschland also (mit Ausnahme der Spielbank Wiesbaden) nicht.
  • Aber auch die Teilnahme an so einem nicht genehmigten Casino ist in Deutschland strafbar gemäß § 285 StGB ("...bis zu 6 Monaten oder ... Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen..."). Und zwar auch dann, wenn der Betreiber des Casinos im Ausland sitzt. Siehe dazu auch einen Artikel bei internetrecht-rostock.de.
  • Nun kann man natürlich sagen: wer will das kontrollieren? - Wo kein Kläger, da kein Richter.
  • Aber: der Teilnehmer ist regelrecht erpressbar. Und da er selbst sich einer Straftat schuldig macht, wird er bei betrügerischen Machenschaften des Casinos wenig praktikable Möglichkeiten haben, zu seinem Recht zu kommen.
  • Die Betreiber solcher Internet-Casinos sitzen allesamt im Ausland. Viele davon in Übersee, vorzugsweise in der Karibik, aus steuerlichen Gründen. Viele davon aber auch in Osteuropa. I.d.R. völlig anonym, unter irgendwelchen Tarnnamen.
  • Manche dieser osteuropäischen Casinos unterliegen dem direkten Einfluss mafiöser Strukturen.
  • Man liefert diesen Strukturen seine Kreditkarten- oder Bankdaten aus.
  • Eine irgendwie geartete staatliche Aufsicht über diese Casinos gibt es nicht. Solche Casinos arbeiten quasi in einem völlig rechtsfreien Raum.
  • Im Falle eines Betrugs (was leider häufig in diesem Zusammenhang vorkommt) hat man keine Möglichkeit, den Anbieter zu belangen.
  • Es kommt bei diesen Casinos z.B. häufig vor, dass Gewinne einfach nicht ausgezahlt werden. Die einschlägigen Internetforen sind voll von solchen Meldungen über kriminelle Casinos.
  • Manche Internet-Casinos arbeiten mit zu installierenden Programmen, die einen Trojaner oder sonstige Malware beinhalten. Besonders häufig ist das bei spam-beworbenen Casinos der Fall.

Wer jetzt immer noch Appetit drauf hat: bitte sehr. Viel Spass. Als volljähriger, geschäftsfähiger Bürger können Sie tun und lassen, was Sie für richtig halten.

Aber: you have been warned. Jammern Sie hinterher nicht, wenn Sie abgezockt wurden.

Im Fernsehen beworbene Casinos

Mit Teilnahmegebühr

Seit etwa Mitte 2009 werden im Fernsehen ebenfalls Online-Casinos beworben, bei denen man gegen einen Einsatz von maximal 50 Cent pro Spiel die klassischen Casino-Spiele wie z.B. Roulette, Black-Jack oder Poker spielen kann. Die Anbieter dieser Portale nutzen dabei ein gesetzliches Schlupfloch aus, indem sie ihre Angebote als Gewinnspiele ausgeben. Sie unterwerfen sich dabei dem Rundfunkstaatsvertrag (Wikipedia), in dem es unter anderem heißt:

                Rundfunkstaatsvertrag, §8a: Gewinnspiele (PDF-Dokument):

(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; [...]
(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele erforderlich sind.

Diese Gewinnspiele sind somit zulässig. Sie unterliegen der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten, die wiederum weitere Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und Spielsucht fordern. Die meisten Anbieter versuchen, diesen Auflagen in Form von Sperrmechanismen zu begegnen, so dass man als angemeldeter Teilnehmer nicht zu viele Spiele in kurzer Zeit spielen kann.

Kostenfreie Angebote

Neben diesen Gewinnspiel-Casinos werden im Fernsehen auch kostenfreie Angebote beworben, vornehmlich im Bereich Poker. Dahinter stehen meist international agierende Online-Casinos, die speziell für den europäischen Markt diese kostenfreien Angebote vorhalten und somit die o.g. Verbote umgehen.

Doch auch hier lauert eine Gefahr: Mit zunehmender Spielerfahrung bzw. nach einer gewissen Zeitspanne, die man auf solchen Portalen verbringt, wird man - zum Teil durch professionelle Betreuer - dazu animiert, nun doch gegen Geldeinsatz zu spielen. Diese Portale dienen also als Lockmittel. Den Einsatz zahlt man dann an die im Ausland sitzenden Casinobetreiber, von denen man dann unter Umständen auch einen Gewinn ausbezahlt bekommt.

Auch wenn die im Fernsehen beworbenen, vermeintlich kostenlosen Angebote mehrheitlich als seriös eingestuft werden können, so wäre doch die Teilnahme gegen einen Geldeinsatz für deutsche Staatsbürger verboten (siehe z.B. internetrecht-rostock.de), auch wenn man die Einsätze an einen Betreiber im Ausland zahlt.

Solange man sich auf die kostenlosen Angebote beschränkt, ist allerdings alles in Ordnung, weswegen auch nur diese im Fernsehen beworben werden.

Links

Bericht von Princo auf wordpress.com über die Tarnung von Casino-Spam-Domains

Artikel zu Rechtslage bei Online-Casinos auf internetrecht-rostock.de




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Diese Seite wurde zuletzt am 13. Januar 2013 um 15:03 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 37.162-mal abgerufen.
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