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Da Briefkastenwerbung zunächst einmal Geld kostet (Druck, Verteilung), verfolgt der Gesetzgeber den liberalen Ansatz, dass der Werbetreibende, der diese Kosten auf sich nimmt, zunächst mal ein legitimes Anrecht auf die Verbreitung solcher Werbung hat. Im Gegensatz zur elektronischen Kommunikation (Fax, e-Mail, Telefon) gibt es hier einen Unterlassungsanspruch nur nach ausdrücklichem Widerspruch.
Die Zusendung unadressierter Werbesendungen ist zunächst einmal zulässig. Jedoch kann der Inhaber des Briefkastens der Zustellung solcher "Wurfsendungen" durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten: "Keine Werbung!" widersprechen.
Jegliche Zusteller, egal ob Betreiber von Pizza-Services, Anzeigenblättern, aber auch die Post (auch diese verdient gutes Geld damit), muss sich dann theoretisch danach richten. Ggf. kann eine Unterlassung gerichtlich durchgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung die Zustellung nicht unterlassen wird.
Auch, wenn ein Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten angebracht ist, muss (!) die Post solche Sendungen zustellen. Das Zusenden solcher adressierter Werbepost ist rechtlich zulässig, so lange der Adressat bei dem Unternehmen nicht der Zusendung weiterer Werbung widersprochen hat.
Wird nach einem solchen Widerspruch (zu Beweiszwecken sinnvollerweise per Einschreiben mit Rückschein) trotzdem adressierte Briefwerbung versendet, besteht ein Anspruch auf eine Unterlassungserklärung (da wegen Missachtung der Willenserklärung eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann).
Solange solche Werbung nicht überhand nimmt, wird sie von vielen Zeitgenossen toleriert. Nicht zuletzt deswegen, weil ein jeder ja auch mal z.B. Lebensmittel kaufen muss und vielleicht gern über günstige Angebote informiert wird.
Allerdings nehmen besonders in Großstädten solche Werbesendungen regelmäßig überhand. Die Briefkästen sind z.T. täglich verstopft, die grünen Tonnen überfüllt. Besonders krass ist dieses Problem in Hochhaussiedlungen oder in Gegenden mit vielen Mehrfamilienhäusern zu beobachten, aus dem einfachen Grund, weil hier die Arbeit für die oft im Nebenverdienst tätigen Zusteller "schnell erledigt" ist und sie dort besonders schnell ihre Sendungen loswerden.
Nicht selten werden z.B. in Hochhäusern einfach die Flyer stapelweise ins Treppenhaus oder vor die Eingangstür geworfen, wo sie dann ggf. tagelang herumlottern und im Herbst die Umgebung des Gebäudes als flatternde Windspielobjekte "erfreuen". Das ist natürlich in der Form irgendwann nicht mehr hinnehmbar.
In solchen Fällen hilft z.T. nur energisches Durchgreifen; ein Anbringen von Aufklebern "Keine Werbung" an den Briefkästen ist oft effektiver, wenn das mit der Hausgemeinschaft abgesprochen und an allen Briefkästen angebracht wird, zusätzlich nochmal groß an der Eingangstür. Danach sollte die Papierbombardierung deutlich abnehmen. Aber natürlich wird dieses Werbeverbot nicht in allen Fällen beachtet. Hier hilft nur "Erziehungsarbeit": oft wirft sogar der Postzusteller trotzdem Werbung ein, dann muss man ggf. an die Post eine Aufforderung zur Unterlassung richten. In wieweit es dann allerdings sinnvoll und machbar ist, einen persönlichen Kleinkrieg mit allen möglichen Pizza-Services und Möbelhäusern der näheren Umgebung anzufangen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Hier gilt es, schon im Vorfeld die eigenen Daten vor Weitergabe und vor dem Verkauf so gut wie irgend möglich zu schützen:
Wenn Sie sich durch eine penetrant wiederholte persönlich adressierte Briefwerbung gestört fühlen, richten Sie ein Schreiben an das Unternehmen, in dem Sie es zur Unterlassung weiterer Werbezusendungen auffordern. Je nach Seriösität des Unternehmens kann es sinnvoll sein, dieses Schreiben gleich per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um dies im Streitfall beweisen zu können.
Sie können für diesen Zweck unsere Mustervorlage verwenden:
Dieser Brief enthält auch die Anforderung einer Datenauskunft nach BDSG.