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Leitfaden zur Abwehr von Briefspam


Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Situation:

Da Briefkastenwerbung zunächst einmal Geld kostet (Druck, Verteilung), verfolgt der Gesetzgeber den liberalen Ansatz, dass der Werbetreibende, der diese Kosten auf sich nimmt, zunächst mal ein legitimes Anrecht auf die Verbreitung solcher Werbung hat. Im Gegensatz zur elektronischen Kommunikation (Fax, e-Mail, Telefon) gibt es hier einen Unterlassungsanspruch nur nach ausdrücklichem Widerspruch.


Unadressierte Werbebriefe ("An alle Haushalte..."), Wurfsendungen, Flyer:

Die Zusendung unadressierter Werbesendungen ist zunächst einmal zulässig. Jedoch kann der Inhaber des Briefkastens der Zustellung solcher "Wurfsendungen" durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten: "Keine Werbung!" widersprechen.

Jegliche Zusteller, egal ob Betreiber von Pizza-Services, Anzeigenblättern, aber auch die Post (auch diese verdient gutes Geld damit), muss sich dann theoretisch danach richten. Ggf. kann eine Unterlassung gerichtlich durchgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung die Zustellung nicht unterlassen wird.


Persönlich adressierte Werbesendungen:

Auch, wenn ein Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten angebracht ist, muss (!) die Post solche Sendungen zustellen. Das Zusenden solcher adressierter Werbepost ist rechtlich zulässig, so lange der Adressat bei dem Unternehmen nicht der Zusendung weiterer Werbung widersprochen hat.

Wird nach einem solchen Widerspruch (zu Beweiszwecken sinnvollerweise per Einschreiben mit Rückschein) trotzdem adressierte Briefwerbung versendet, besteht ein Anspruch auf eine Unterlassungserklärung (da wegen Missachtung der Willenserklärung eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann).

Abwehr gegen unadressierte Werbung:

Solange solche Werbung nicht überhand nimmt, wird sie von vielen Zeitgenossen toleriert. Nicht zuletzt deswegen, weil ein jeder ja auch mal z.B. Lebensmittel kaufen muss und vielleicht gern über günstige Angebote informiert wird.

Allerdings nehmen besonders in Großstädten solche Werbesendungen regelmäßig überhand. Die Briefkästen sind z.T. täglich verstopft, die grünen Tonnen überfüllt. Besonders krass ist dieses Problem in Hochhaussiedlungen oder in Gegenden mit vielen Mehrfamilienhäusern zu beobachten, aus dem einfachen Grund, weil hier die Arbeit für die oft im Nebenverdienst tätigen Zusteller "schnell erledigt" ist und sie dort besonders schnell ihre Sendungen loswerden.

Nicht selten werden z.B. in Hochhäusern einfach die Flyer stapelweise ins Treppenhaus oder vor die Eingangstür geworfen, wo sie dann ggf. tagelang herumlottern und im Herbst die Umgebung des Gebäudes als flatternde Windspielobjekte "erfreuen". Das ist natürlich in der Form irgendwann nicht mehr hinnehmbar.

In solchen Fällen hilft z.T. nur energisches Durchgreifen; ein Anbringen von Aufklebern "Keine Werbung" an den Briefkästen ist oft effektiver, wenn das mit der Hausgemeinschaft abgesprochen und an allen Briefkästen angebracht wird, zusätzlich nochmal groß an der Eingangstür. Danach sollte die Papierbombardierung deutlich abnehmen. Aber natürlich wird dieses Werbeverbot nicht in allen Fällen beachtet. Hier hilft nur "Erziehungsarbeit": oft wirft sogar der Postzusteller trotzdem Werbung ein, dann muss man ggf. an die Post eine Aufforderung zur Unterlassung richten. In wieweit es dann allerdings sinnvoll und machbar ist, einen persönlichen Kleinkrieg mit allen möglichen Pizza-Services und Möbelhäusern der näheren Umgebung anzufangen, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Abwehr gegen adressierte Werbung:

Hier gilt es, schon im Vorfeld die eigenen Daten vor Weitergabe und vor dem Verkauf so gut wie irgend möglich zu schützen:

  • Beim Ausfüllen des Meldeformulars am Einwohnermeldeamt dem Passus "Weitergabe der Daten erlaubt" widersprechen. Es ist gemeinhin unbekannt, dass grundsätzlich das Einwohnermeldeamt Adressdaten ansonsten weitergeben darf, auch an Werbetreibende.
  • Das gleiche gilt für das Ausfüllen des Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post AG. Widerspricht man dort der Weitergabe der Daten nicht, dürfen diese von der DPAG an Gewerbetreibende verkauft werden.
  • Wo immer man etwas schriftlich oder im Internet bestellt: ggf. dort ebenfalls solche Klauseln nicht mit einem "Haken" abnicken!
  • Die Adresse nur dort bekanntgeben, wo es unumgänglich ist.
  • Der Verkauf von Adressdaten seitens Versandhäusern, Zeitschriftenverlagen, Buchclubs, Elektronik-Versandhäusern etc. ist leider zum nicht geringen Teil gang und gäbe. Das ist zwar regelmäßig nicht legal, der Verstoß ist aber nur äußerst mühselig nachweisbar bzw. verfolgbar. Es gibt dabei jedoch gewisse Buchclubs, die sich dabei besonders hervortun. Auch manche Lotterievermittler gelten als besonders notorische Datenverkäufer.
  • Besonders wichtig: Verkneifen Sie sich die Teilnahme an jeglichen "Gewinnspielen"! Besonders solche Aktionen, die z.B. in Bahnhöfen oder vor Supermärkten stattfinden, sind regelrechte Datensammelorgien, sie dienen letztlich nicht selten nur diesem Zweck. Am schlimmsten ist es, wenn Sie dort auch noch Ihre Telefonnummer angeben. Sie dürfen dann mit regelmäßiger Beglückung durch Callcenteranrufe z.T. mehrfach täglich fest rechnen. Aber auch Ihre Hausadresse wird mit ziemlicher Sicherheit quer durch die Republik verkauft, und Sie werden in der Folge dann besonders penetrant mit adressiertem Briefspam für Lotterien, "Easy-Schnell-Krediten", windigen Finanzanlagetipps u.v.m. beglückt. Ihr Briefkasten wird es Ihnen also danken, wenn Sie die Teilnahme an solchen Gewinnspielen tunlichst unterlassen.

Wenn Sie sich durch eine penetrant wiederholte persönlich adressierte Briefwerbung gestört fühlen, richten Sie ein Schreiben an das Unternehmen, in dem Sie es zur Unterlassung weiterer Werbezusendungen auffordern. Je nach Seriösität des Unternehmens kann es sinnvoll sein, dieses Schreiben gleich per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um dies im Streitfall beweisen zu können.

Sie können für diesen Zweck unsere Mustervorlage verwenden:

Untersagung von Werbepost - Musterbrief

Dieser Brief enthält auch die Anforderung einer Datenauskunft nach BDSG.




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Diese Seite wurde zuletzt am 13. Januar 2013 um 15:10 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 33.654-mal abgerufen.
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