Ich (Goofy! Anm. des Kopierers) habe gehört, der Art. 5 GG wird demnächst umgeändert:
Art 5 (1) Es hat noch lange nicht jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nur solange gewährleistet, wie das Grundrecht des deutschen Unternehmers am ungestörten Beschiss unangetastet bleibt. Eine Zensur findet selbstverständlich dann statt, wenn die vermeintlichen oder tatsächlichen Belange innovativer Unternehmen im Wirtschaftsstandort Deutschland berührt werden.
Das Original findet man im Forum, an dieser Stelle: Goofys neue Version des Art. 5 GG