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Neue Fassung des GG Artikel 5

Ich (Goofy! Anm. des Kopierers) habe gehört, der Art. 5 GG wird demnächst umgeändert:

Art 5
(1) Es hat noch lange nicht jeder das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden nur solange gewährleistet, wie das Grundrecht des
deutschen Unternehmers am ungestörten Beschiss unangetastet bleibt.
Eine Zensur findet selbstverständlich dann statt, wenn die vermeintlichen
oder tatsächlichen Belange innovativer Unternehmen im Wirtschaftsstandort
Deutschland berührt werden.


Das Original findet man im Forum, an dieser Stelle: Goofys neue Version des Art. 5 GG




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Diese Seite wurde zuletzt am 24. Mai 2008 um 08:43 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 6.064-mal abgerufen.
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