Wiki/Nutzlos-Abzocke - schreibseln oder nicht

Werkzeuge

LANGUAGES

Nutzlos-Abzocke - schreibseln oder nicht

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es sinnvoll ist, sich per Brief/e-Mail etc. an einen Nutzlos-Webseiten-Abzocker zu äußern.

Immer mal wieder taucht die Frage auf, ob es sinnvoll ist, bei Nutzlos-Abzockern den Vertrag zu bestreiten bzw. den Widerruf zu erklären, d.h., ob es sinnvoll ist, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft anzufangen.

Tatsache ist: auch wenn man reagiert und den Vertrag bestreitet sowie hilfsweise den Widerruf erklärt (mit so einer Formulierung kann man beides kombinieren), dann wird man aber trotzdem weiterhin genauso mit Mahnungen bombardiert.

Es handelt sich um ein typisches "Mahndroh-Kasperle-Theater" - und so funktioniert das:
Die Kalletaler Kasperpyramide

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird:

("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)

wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Lesen Sie dazu auch:
Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren?

Was für einen Vorteil hätte man überhaupt, wenn man "schreibselt"?

Eigentlich keinen wirklichen Vorteil, denn:

  • Auch bei einer Klage vor Gericht kann man immer noch genauso den Vertrag bestreiten. Dieser Weg ist auch dann offen, wenn man sich bis dahin zur Sache nicht geäußert hat.
    Und dieser Weg wird auch Erfolg haben - denn: bei einer Preisangabe, die auf der Webseite versteckt ist, kommt kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Dazu gibt es inzwischen mehrere bekannte Urteile.
    Kein Vertrag - kein Anspruch. Basta.
  • Auch bei einer Klage vor Gericht kann man immer noch wirksam den Widerruf erklären, wenn es schon keine wirksame Widerrufsbelehrung gegeben hat (was bei den typischen Abzockfällen meistens nicht der Fall ist). Beweispflichtig für den Zugang der wirksamen Widerrufsbelehrung in Textform (mindestens per e-mail mit Ausdruck) ist der Forderungssteller.
  • Das einzige, was man bezüglich der Frist unter Umständen bei Nichtreaktion verpassen könnte, ist die sogenannte "Anfechtung". Aber das ist eine "höchst-hilfsweise" Möglichkeit, die sowieso regelmäßig gar nicht relevant ist, weil vorher die beiden oben genannten anderen Möglichkeiten schon greifen. Bei den bisher bekannten sehr wenigen Prozessen (von den Abzockern verloren...) kam es auf die Anfechtung nicht an.

Also: in der Praxis ist ein Rechtsvorteil, den man mit einer "vorbeugenden Schreibselei" sich vielleicht herbeiwünscht, nicht gegeben.

Sie handeln sich aber möglicherweise mit der "Schreibselei" einige Nachteile ein:

  • Wenn das "Unternehmen" im Ausland sitzt, ist das Schreiben oft gar nicht zustellbar, der Brief kommt wieder zurück.
  • Ihr Schreiben wird oft gar nicht beantwortet.
  • Wenn geantwortet wird, dann mit vorgefertigten, automatisierten Textbausteinen. Wenn Sie eine e-Mail schreiben: die liest kein Mensch, sondern die wird mit einem sogenannten "Autoresponder" beantwortet. Der sucht nach bestimmten Schlüsselworten in Ihrer Mail und sucht sich dann den passenden Antwortbaustein heraus. Tenor ist sowieso immer: Sie haben zu zahlen, ansonsten kommt der Inkassovollstrecker und so weiter und so fort.
  • Auf Ihre Argumente wird in keiner Weise eingegangen. Was Sie schreiben, gilt ohnehin nicht, sondern es gilt nur die Meinung des Abzockers, der selbstverständlich auch noch irgendein "Rechtsgutachten der Anwaltskammer in Madagaskar" über die Seriösität seines Geschäftsmodells eingeholt hat. Mit solchem und ähnlichem Geschwurbel sollen Sie dann nur noch mehr eingeschüchtert werden.
  • Unter Umständen liefern Sie dem Abzocker mit Ihrer Antwort völlig unnötig weitere persönliche Daten von Ihnen aus, die er vorher noch gar nicht hatte. Wenn der Abzocker z.B. vorher Ihre Hausanschrift nicht hatte, dann bekommen Sie jetzt vielleicht die Mahnungen nicht nur per e-Mail, sondern auch per Brief.
  • Mit Ihrer Antwort beweisen Sie dem Abzocker, dass Sie nervös sind, und dass man hier eventuell noch mit ein paar mehr Mahnungen "nachpieken" könnte, damit Sie doch noch weich werden und zahlen. Nicht alle, aber viele Abzocker verfolgen diese Taktik.
  • Auch die Formschreiben der Verbraucherzentralen sind den Abzockern bekannt und beeindrucken diese überhaupt nicht. Sie bekommen dann eine Antwort, in der diese Formschreiben als angeblich rechtlich falsch dargestellt werden, und Sie erhalten so oder so weitere Mahnungen.

Der erwünschte Effekt, dass nach der "Schreibselei" anschließend weitere Mahnungen unterlassen werden, wird in aller Regel nicht erreicht.

Im Gegenteil erledigt sich auch bei Nichtreaktion von Ihrer Seite nach 5-10 Drohbriefen regelmäßig dieses Kasperletheater ganz sang- und klanglos von selbst.
Wir beobachten die Szene jetzt seit 4 Jahren, es gibt seither bundesweit Millionen von Betroffenen, 70-90% davon zahlen nicht, der überwiegende Teil davon reagiert auch nicht - und hat keinen Schaden davon.
Verklagt zu werden, ist etwa so wahrscheinlich wie ein 6-er im Lotto - dann auch noch verurteilt zu werden, ist noch unwahrscheinlicher.

Vielleicht glauben Sie uns ja nicht - aber Sie können ja gern mal einen Artikel bei Computerbetrug.de dazu lesen:
Info-Artikel bei Computerbetrug.de

23:54, 31. Aug 2009 (CEST)




Benutzeroptionen:
 Anmelden 

 Spezialseiten 
Diese Seite wurde zuletzt am 6. September 2011 um 08:00 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 27.409-mal abgerufen.
   © 1999 - 2024 Antispam e. V.
Kontakt | Impressum | Datenschutz

Partnerlink: REDDOXX Anti-Spam