Wiki/Ping-Anrufe

Werkzeuge

LANGUAGES

Ping-Anrufe

Unter einem "Ping-Anruf" versteht man eine bestimmte Art des Mißbrauchs von 0900- oder 0137-Mehrwertdienst-Telefonnummern.

Dabei erfolgt ein Lockanruf, der jedoch nach einmaligem Signalton sofort abgebrochen wird.

Die Betrüger machen sich dann die Neugier der Opfer zunutze. Da inzwischen viele Telefone komfortable Rückrufoptionen im Bedienmenü aufweisen, und da viele Opfer glauben, evtl. einen wichtigen Anruf verpasst zu haben, wird in vielen Fällen die betreffende Nummer zurückgerufen.

Oft ist diese Nummer dann jedoch eine teure Mehrwertnummer. Da für den Rückruf z.T. nur ein Tastendruck erforderlich ist, wird oft die angezeigte Mehrwertnummer im Display auf die Schnelle übersehen.

Nicht selten erfolgt jedoch der Ping-Anruf von einer ganz normalen Festnetznummer aus und wird ebenfalls nach einmaligem Läuten sofort unterbrochen.

Ruft das Opfer dann zurück, hört es oft z.B. eine automatische Bandansage, dass ein Geldgewinn verfügbar sei etc. Es wird dann versucht, das Opfer auf eine Mehrwertnummer zu verbinden. Oft geschieht dies als Weiterleitung durch einen Tastendruck ("...wenn Sie jetzt zu Ihrem persönlichen Gewinnsachbearbeiter verbunden werden wollen, drücken Sie jetzt die eins...").

Anschließend wird durch psychologische Tricks versucht, das Opfer möglichst lange in der Leitung und an der Mehrwertnummer zu halten, um möglichst viel an Gebühren abzuzocken. Das Opfer hört dann z.B. eine Viertelstunde lang Mozart´s kleine Nachtmusik, bis es entnervt auflegt.

Diese betrügerische Art der Werbung für Mehrwertnummern stellt einen klaren Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) dar. Als staatliche Einrichtung zur Kontrolle der Mehrwertdienste nach dem TKG ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, solche Verstöße durch Entzug der Mehrwertnummern, Abschaltung sowie Verbot der Inkassierung zu ahnden.

Bei betrügerischen Ping-Anrufen sollte man sich daher nicht scheuen, die betreffende Mehrwertnummer an die Bundesnetzagentur zu melden.
Beschwerdeformulare gibt es

direkt bei der Bundesnetzagentur (PDF-Dokument, das am Rechner ausgefüllt werden kann); bitte auch die zugehörigen Hinweise beachten.

Die Abwehr solcher Ping-Anrufe ist derzeit technisch nur möglich, falls der Anruf mit Rufnummernunterdrückung erfolgt. In diesen Fällen kann eine intelligente Telefonanlage mit AB-Box zur Abweisung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer greifen. Auch, wenn der Ping-Anruf von einer Mehrwertnummer selbst erfolgt, kann hier der Filter der Telefonanlage eingreifen und den Anruf abweisen; ebenso bei Anrufen von Festnetznummern, die für Ping-Spam bekanntgeworden sind.
S.a. hier:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Abwehr_von_Cold_Calls

Falls jedoch der Anruf von einer bisher unbekannten Festnetznummer aus erfolgt ist, bzw. falls die Rufnummernkennung mittels VOIP gefälscht wurde ("->Spoofing"), ist eine technische Abwehr solcher Anrufe derzeit kaum möglich.

Wenn Sie einem Ping-Anruf auf den Leim gegangen sind und jetzt mit einer überhöhten Telefonrechnung konfrontiert sind, lesen Sie bitte unseren Artikel über das Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug.

Eine ausführliche Abhandlung über die strafrechtliche Wertung von Ping-Anrufen finden Sie hier:

http://0137analyse.webs.com/



Benutzeroptionen:
 Anmelden 

 Spezialseiten 
Diese Seite wurde zuletzt am 6. September 2011 um 08:03 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 65.010-mal abgerufen.
   © 1999 - 2024 Antispam e. V.
Kontakt | Impressum | Datenschutz

Partnerlink: REDDOXX Anti-Spam