Suchbegriffe: Recht Beratung Verbraucher Anwalt
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Beachten Sie unbedingt, dass wir in unserem Forum konkrete Anfragen im Sinne einer persönlichen Rechtsberatung nicht beantworten dürfen. |
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verbietet es uns, Rechtsberatung im Einzelfall zu leisten. Das ist den Anwälten bzw. den Verbraucherzentralen vorbehalten.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten für die Rechtsberatung bei einem Anwalt, selbst wenn kein Gerichtsprozess folgt.
Wer kein Geld für einen Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Rechtsberatungsschein beantragen. Damit erhält man für 15 Euro Gebühr Rechtsberatung eines Anwalts.
Bei einem Gerichtsprozess haben Personen mit klammen Geldmitteln (Hartz-IV-Empfänger, evtl. auch Schüler, etc.) Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Anwalt hilft bei der Beantragung.
Gegen geringe Gebühr erhält man auch bei den Verbraucherzentralen Rechtsberatung. Die für Sie nächst gelegene Verbrauchezentrale finden Sie über diese Portalseite.
Überschuldete Personen, die häufig vor erheblichen Problemen mit vielen Gläubigern stehen, sollten sich einen i.d.R. kostenlosen Beratungstermin bei einer Schuldnerberatungsstelle besorgen. Solche Beratungen werden z.B. von AWO, Caritas, Diakonie oder auch Stadtgemeinden in jeder Stadt angeboten, eine Google-Suche nach "Schuldnerberatung" und dem Namen Ihrer Stadt führt sofort zum Ziel.
Die Schuldnerberatung weiß insbesondere am besten, wie man mit frechen, kiebigen Inkassobüros umgeht, die bei berechtigten Hauptforderungen oft gern die Forderung künstlich aufblasen, oft in unzulässiger Höhe.
Wenn Sie überschuldet sind: unterschreiben Sie auf gar keinen Fall eine Ratenzahlungsvereinbarung, ohne diese durch eine Beratung genau prüfen zu lassen.
Hier findet man einen guten Online-Rechner, der eine gute Hilfe zum Vorab-Schätzen von Rechtskosten ist:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/
Der Anwalt kann nicht einfach willkürlich Gebühren verlangen. Er ist in Deutschland an das "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" gebunden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das "Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz" (RVG), gültig seit 2004. Es hat die ältere Gebührenordnung "BRAGO" abgelöst. Abweichend von den Standardgebühren gemäß RVG kann der Anwalt mit Ihnen eine erhöhte oder erniedrigte Gebühr vereinbaren. Der Anwalt hat dabei innerhalb dieses im RVG verankerten Rahmens einen Spielraum, den er zur Gebührenerhebung ausschöpfen kann. Dieser Faktor liegt zwischen 0,5 und 2,5 und richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Aufwand. Wenn ein Anwalt jedoch einen Faktor höher als 1,3 ansetzen will, muß er gute Gründe dafür angeben. Es muß hier z.B. eine besonders hohe Schwierigkeit des Falls sowie ein hoher Aufwand vorliegen. Sie sollten in jedem Fall gleich bei der Kontaktierung des Anwalts nach diesem Gebührenfaktor fragen. Versucht der Anwalt, von Ihnen einen Faktor höher als 1,3 zu verlangen, sollten Sie mißtrauisch werden.
Eine Übersicht über die verschiedenen Gebührenarten bei anwaltlichen Tätigkeiten finden Sie hier:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebB.html
Als Faustregel gilt: je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren, aber auch die sonstigen Rechtskosten. Bei niedrigem Streitwert können diese Kosten den Streitwert deutlich übersteigen. Bei hohem Streitwert steigt mit den Kosten auch das finanzielle Prozessrisiko, wenn man keine RV hat.